Der TE hat eine Maschine erfunden, die aus Zeitungen, Werbezetteln, Kleinanzeigen etc. herausschnippelte Artikel zusammenklebt. Man hat dann quasi eine 'Metazeitung' oder eine Zeitungszeitung mit genau den Dingen, die einen interessieren. Die Quellen sind natürlich angegeben.
Solange ich mein Patchwork niemandem zeige, muss ich eigentlich auch nicht um Erlaubnis fragen. Wegen Screenshots anderer Seiten muss ich ja auch nicht erst meine Anwälte bemühen. Und nichts anderes wird hier ja gemacht: Screenshots. Nur nicht auf Pixelebene, sondern gecrawlt.
Auf meine Zeitungszeitung gemünzt: Was ich in meinem Kämmerlein mit Schere und Prittkleber mache, kann die Zeitung nicht interessieren.
Und selbst wenn ich mein Patchwork anderen zeige, bin ich noch kein Straftäter. Beweis: Kein einziger Erpresser, der seinen Erpresserbrief auf diese Weise erstellt hat, wurde wegen Urheberrechtsverletzung belangt.
So, wenn ich nun aber meine zusammengeklebte Zeitung selbst als Zeitung veräußere, bekomme ich ein arges Problem mit dem Urheberrecht, denn obwohl ich die Texte gar nicht abändere, schaffe ich ein eigenes Werk (klar, die Zeitungszeitung ist ein Mehrwert). Und dann müsste ich jeden Wurz fragen, ob den Artikel übernehmen darf.
Google hat doch hier auch schon Riesenprobleme bekommen, denn ihre Suchergebnisse sind ein eigenes Werk, enthalten aber (eigentlich) urheberrechtlich geschützte Texte bzw. Textschnipsel. Nun meine ich mich zu erinnern, das man im Groben der Argumentation folgte, das ein Textausschnitt unter X Wörtern nun nicht direkt schützenswert ist. Genauer: Man könnte Google zwar wegen jedem zitierten Wort an den Karren pissen, aber bei kurzen Passagen (so wie in den Suchergebnissen) wird das schon sehr kniffelig.
Ich persönlich bin der Ansicht, das man für die Nutzung einer Software, die das Zusammenkleben von Informationen zum
Zwecke der privaten Nutzung ermöglicht, niemanden fragen muss. Kann: ja. Muss: nicht. Begründung: Siehe oben.
Kann sein, das irgendwer in seinen AGB (Es heißt nicht AGB
s.) verbietet, die Website elektronisch auszulesen. Kann auch sein, das irgendwer in seinen AGB angibt, das man sich mit dem Lesen der Website bereit erklärt, die 75 jährige Halbschwester zu ehelichen (für die sich ansonsten niemand interessiert, weswegen er ja diese Website ins Leben gerufen hat).
In AGB steht die Wiedewiedewelt, so wie es dem Betreiber gefällt. AGB sind keine Gesetzestexte, das nur mal am Rande.
Wo bleibt die gute, alte Höflichkeit? ...Es ist schade, dass die Auffassung "Das ist im Netz, das kann ich nutzen" so um sich greift.
Unabhängig von meiner Meinung zu dieser Software hier: Sehr schon einfach ausgedrückt und auf den Punkt gebracht.