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Internetseiten auslesen & Copyright

Ein Thema von Monday · begonnen am 8. Mär 2014 · letzter Beitrag vom 10. Mär 2014
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Seite 2 von 4     12 34      
Popov
(Gast)

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#11

AW: Internetseiten auslesen & Copyright

  Alt 8. Mär 2014, 22:35
Die Verwertungsrechte eines urheberrechtlich geschützten Werkes haben übrigens nicht nur kommerzielle Aspekte!
Auf der anderen Seite bezahlt man auch richtig viel Geld an die GEMA und andere Verwertungsgesellschaften. Wenn man einen Computer hat, hat man schon etwas bezahlt:

PCs mit Brenner: 17,06 € (jede weiter Festplatte extra)
Tintendrucker: 5,00 € (Laserdrucker: 12,50 €; AllInOne Geräte: 25,00 €)
Scanner: 12,50 €
Externe Festplatten > 1 TB : 9,00 €
usw.

Geld pauschal verlangen, aber keine Nutzung zugestehen geht nicht. Somit ist die Privatkopie erlaubt.
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nuclearping

Registriert seit: 7. Jun 2008
708 Beiträge
 
Delphi 10.2 Tokyo Professional
 
#12

AW: Internetseiten auslesen & Copyright

  Alt 8. Mär 2014, 22:43
Da das dann alles so enorm einfach ist, würde ich die Software dann auch gerne anderen zur Verfügung stellen.
1) Was willst du mit den Daten machen? Schon alleine das Sammeln von E-Mail-Adressen zur "Weiterverarbeitung" *hust* ist illegal, da es unter unlautere Werbung fällt.

2) Ganz egal was DU für ein Tool entwickeln willst, weil du die Idee der automatischen Datensammlung für dich entdeckt hast: Sei dir sicher, dass es inzwischen sehr ausgefeilte und ausgereifte Tools gibt, die dir alles mögliche von einer Webseite (oder Foren, Blogs, etc.) auslesen können, inkl. der Umgehung von CAPTCHAs. Also davon mal abgesehen, dass ich das Thema ohnehin dubios finde, mich aber damit beruflich beschäftigt habe, kann ich dir sagen: Egal was du da frisch entwickelt auf den Markt werfen willst, spar dir die Mühe. Von der rechtlichen Grauzone mal abgesehen, wirst du damit sicherlich keine Lorbeeren ernten.
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Perlsau
(Gast)

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#13

AW: Internetseiten auslesen & Copyright

  Alt 8. Mär 2014, 23:15
Wenn jemand anderer etwas hat, das ich auch haben möchte, dann frage ich den ob ich das auch haben kann. Ob nun Kopie, Original oder was auch immer, es bleibt dabei, dass ich einen Fragesatz bilden muss. Und der Adressat sollte auch klar sein, derjenige in dessen Besitz ich es wähne.
Hier handelt es sich doch um öffentlich zugängliche Internetseiten. Die kompletten Seiten sollen offensichtlich nicht gespeichert werden, sondern lediglich gewisse Informationen daraus. Der Anbieter der Seiten stellt seine Inhalte gewöhnlich kostenlos zur Verfügung. Wähle ich die Seite, "habe" ich diese Inhalte auch. Da muß ich gar niemanden fragen, denn er Anbieter der Inhalte erlaubt das "Haben" dieser Inhalte, indem er sie kostenlos ins Internet stellt. Würde er dafür eine Entlohnung verlangen, wäre sein Angebot nicht mehr kostenlos und er würde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit einen Paßwortschutz einrichten, damit nur jene User seine Inhalte "haben" können, die auch bezahlt haben oder sich zur Zahlung bereiterklären (Vertrag).

Erst kürzlich gab es so einen Fall, in dem ein Pornoseiten-Betreiber kostenlos Pornofilme zur Verfügung stellte, um daraufhin Nutzer dieses Streaming-Portals kostenpflichtig abmahnen zu können. Den potentiellen Nutzern wurde nirgendwo erklärt, daß sie kein Recht dazu hätten, diesen einen Film anzuschauen. Es gab offenbar zigtausende Nutzer, die diesen Film "haben" wollten und daraufhin den entsprechenden Link anklickten, um das Video in ihrem Browser anschauen zu können. Daß es sich hier um eine Abmahnfalle handelte, ist inzwischen jedem klargeworden, der sich damit beschäftigt hat. Man muß niemanden fragen, ob man die Inhalte "haben" darf, denn sie werden ja bereits zum "haben können" freiwillig angeboten. Durch das Anschauen einer Website habe ich auch automatisch eine Kopie dieser Website auf meiner Festplatte, was deiner Ansicht ja schon verboten bzw. genehmigungspflichtig wäre. Ist es natürlich nicht, denn das Anlegen dieser Kopie läßt sich gar nicht vermeiden, es geschieht automatisch.

Die Frage vom TE ist insgesamt schwammig und riecht ein wenig nach nicht privater Sammlung (Daten werden weiterverarbeitet, Quellen werden angegeben).
Dieser Vorwurf ist auch eher als schwammig zu bezeichnen: "Riecht ein wenig nach nicht privater Sammlung".

Wie kann man eigentlich Daten, die im Computer gelesen werden, nicht verarbeiten? Mit anderen Worten: Alle Daten, auf die ich zugreife, werden irgendwie weiterverarbeitet, sonst würde es ja gar keinen Sinn machen, diese Daten überhaupt erst einzulesen.

Wenn ich z.B. für eine private Video-Datenbank Informationen sammeln würde (z.B. Erscheinungsjahr des Videos oder beteiligte Schauspieler, Regisseur usw., die ja auch im Abspann aufgeführt sind), dann würde ich dort auch die Quelle vermerken, ohne die Absicht zu hegen, daraus eine öffentlich zugängliche Datenbankschnittstelle (Website) zu generieren. Würde ich dagegen eine eigene Video-Site im Internet betreiben und dort die Informationen veröffentlichen, die ich ausschließlich von dieser Seite habe, dann würde ich das Werk des Urhebers in der Tat unberechtigt kopieren. Würde ich selbstverständlich nicht machen! Oder anderes Beispiel: Ich stelle mir aus verschiedenen Quellen eine Gesetzesdatenbank zusammen, die ich für mich privat zum Nachschlagen verwende. Oder ich stelle mir aus im Internet gefundenen Problemlösungen für Delphi-Probleme eine Codeschnipsel-Datei zusammen. Oder eine Clipart-Datenbank aus Open-Source-Cliparts verschiedenster Anbieter. Oder die Diskussion in einem anderen Forum über die Legalität, Lottozahlen abzurufen statt zweimal wöchentlich selbst einzutippen. Der Möglichkeiten sind unendlich viele.

Was macht ein Buchautor, der z.B. über Trends in gewissen Internetforen schreibt? Glaubst du wirklich, der fragt jeden einzelnen Meinungsäußerer, ob er dessen Meinung anonymisiert speichern darf, um daraus Trend-Recherchen zu generieren? Wobei Forenteilnehmer in der Regel ja sowieso bereits anonym sind, weil sie dort unter Fantasynamen (Nicks) auftregen und ihre wahre Identität nicht ersichtlich ist. Umgekehrt sind die allermeisten Links, die man heute in Büchern findet, nicht mehr aktuell bzw. "tot".

Der TE geht es um Rechtssicherheit und die kann er nun mal nur beim aktuellen Besitzer erfragen. Wenn du ihm die Rechtssicherheit gewährleisten kannst - z.B. bei der rein privaten Nutzung - dann nur zu.
Wie anders als rein privat nutzt man denn öffentlich zugängliche Internetseiten? Ich z.B. nutze die Seiten der Delphipraxis auch kommerziell, nämlich dann, wenn ich an einem Auftrag arbeite, sich ein Problem ergibt und ich in den Seiten hier recherchiere, ob jemand anderes dieses Problem schon gelöst hat. Wen muß ich da fragen, um Rechtssicherheit zu erhalten? Richtig: Niemanden. Würde ich dagegen ein Buch mit Lösungen aus der Delphipraxis schreiben, dann wäre das was ganz anderes. Ich könnte natürlich auch ein Buch schreiben, in welchem ganz allgemein Lösungen zu verschiedenen Problemen angeboten werden, ohne irgend eine Quelle zu erwähnen. Wer würde da überprüfen können, wo ich dieses Wissen her habe? Müßte ich nicht jeden Beitragsschreiber hier in der Delphipraxis an meinem Einkommen beteiligen, wenn er mir schon einmal weitergeholfen hat? Oder muß ich jeden, der beim Finden einer Lösung geholfen hat, jedesmal um Erlaubnis fragen, ob ich die von ihm vorgeschlagene Lösung in meinem kommerziellen Projekt verwenden darf?

Wie bereits ausgeführt geht es dem TE offenbar nicht darum, ganze Webseiten incl. Bildern, Videos und Sounds zu speichern, sondern lediglich gewisse Informationen aus vielen verschiedenen Webseiten zu sammeln. Wenn die Betreiber diese Informationen freiwillig zur Verfügung stellen, müssen sie auch damit rechnen, daß diese Informationen benötigt, abgerufen und gegebenenfalls auch notiert werden. So notieren sich z.B. Journalisten gewisse Aussagen von Politikern, um sie diesem gegebenenfalls in einem Artikel als wörtliches Zitat entgegenzuhalten: "Moment, Sie hatten aber damals laut Spiegel online wörtlich gesagt, daß ..." Würde dafür eine Nutzungsgebühr fällig?

Ich bleibe dabei, Frage an den aktuellen Besitzer der Daten richten.
Sicher, in gewissen Fällen sollte man das schon machen. Ich hatte damals z.B. Warnecke persönlich gefragt, ob ich einen Teil seiner Codeschnipsel in meine eigene Datenbank übernehmen darf. Da hatte er nichts dagegen, solange ich die entsprechende Quelle angab. Viele seiner Codeschnipsel stammen z.B. von den Schweizern oder von Torry, da hatte er selbst auch Quellen angegeben. Ob er die auch vorher gefragt hat, entzieht sich meiner Kenntnis (und interessiert mich auch nicht).

Fazit: Aber doch nicht in jedem Fall! Die Ausschließlichkeit deiner Aussage provoziert meinen Widerspruch.

Inwiefern gibt man Ergebnisse einer automatisierten Recherche als eigene Leistung aus, wenn man doch die Quellen nennt (Internetseite wo die Daten ausgelesen wurden, würde ich natürlich mit angeben)? Inwiefern gibt man überhaupt etwas als irgendwas aus, wenn man eine solche automatisierte Recherche aus eigenem privatem Interesse zum eigenen privaten nichtkommerziellen Nutzen vornimmt?
Eine gute Frage, hat das jemand behauptet?
Die Verwertungsrechte eines urheberrechtlich geschützten Werkes haben übrigens nicht nur kommerzielle Aspekte!
Wie sonst sollte man diese Aussage von dir verstehen:

Zitat von p80286:
Wenn Du diese Software nicht nutzt hast Du mit dem Urheberrecht nichts am Hut. Das ist dann ein Problem derjenigen die Deine Software nutzen und die Ergebnisse als eigene Leistung ausgeben.
Das heißt doch im Umkehrschluß: Wenn man diese Software nutzt, hat man was mit dem Urheberrecht zu tun und daher ein Problem, wenn man die Ergebnisse als eigene Leistung ausgibt.

Nachtrag: Häufig wird hier und in anderen Programmier-Foren der Rat erteilt, sich doch kommerziellen (z.B. mitgelieferte Units in Delphi) anzuschauen, um zu erlernen, wie man dieses oder jenes Problem löst oder angeht. Dieses Wissen, so ich den Rat erfolgreich befolgt habe, ist dann nicht ausschließlich Resultat meiner eigenen Leistung. Auch das Lernen aus Büchern ergibt niemals ein Resultat aus vollständig eigener Leistung. Wenn es nach den Verfechtern der strengstmöglichen Anwendung des Urheberrechts ginge, dürfte ich im Prizip mit keiner jemals veröffentlichten Information irgend etwas anfangen, ohne den jeweiligen Urheber oder den, den ich dafür halte, um Erlaubnis zu bitten. Nicht selten aber handelt es sich bei diesen Informationen gewissermaßen um Allgemeingut, wie z.B. bei den Lottozahlen oder dem Wettergeschehen. Darf ich mir denn die täglichen Temperaturen von irgend einer Wettersite notieren, indem ich sie in meine Wetterdatenbank eintrage? Oder darf ich sie nur auf einen Zettel schreiben?

Geändert von Perlsau ( 8. Mär 2014 um 23:29 Uhr) Grund: Nachtrag
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Perlsau
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#14

AW: Internetseiten auslesen & Copyright

  Alt 8. Mär 2014, 23:40
Da das dann alles so enorm einfach ist, würde ich die Software dann auch gerne anderen zur Verfügung stellen.
1) Was willst du mit den Daten machen? Schon alleine das Sammeln von E-Mail-Adressen zur "Weiterverarbeitung" *hust* ist illegal, da es unter unlautere Werbung fällt.
Wo ist da unlautere Werbung, wenn ich mir z.B. eine Tabelle mit verschiedenen Herstellern eines bestimmten Produkts oder veschiedener Produkte anlege? Ich kann mir auch eine Adresstabelle von potentiellen Kunden anlegen, indem ich z.B. im Internet danach recherchiere. Könntest du mir bitte den Paragraphen nennen, der solches verbietet?

2) Ganz egal was DU für ein Tool entwickeln willst, weil du die Idee der automatischen Datensammlung für dich entdeckt hast: Sei dir sicher, dass es inzwischen sehr ausgefeilte und ausgereifte Tools gibt, die dir alles mögliche von einer Webseite (oder Foren, Blogs, etc.) auslesen können, inkl. der Umgehung von CAPTCHAs. Also davon mal abgesehen, dass ich das Thema ohnehin dubios finde, mich aber damit beruflich beschäftigt habe, kann ich dir sagen: Egal was du da frisch entwickelt auf den Markt werfen willst, spar dir die Mühe. Von der rechtlichen Grauzone mal abgesehen, wirst du damit sicherlich keine Lorbeeren ernten.
Und weil es immer schon was gibt, was andere bereits besser entwickelt haben, gewöhne ich mir am besten das Programmieren ganz ab. Gibt ja schon alles.

Was an diesem Thema findest du inwiefern zweifelhaft (=dubios)?

[ ] Das Anliegen überhaupt? (Sowas fragt man einfach nicht!)
[ ] Die Möglichkeit zur illegalen Verwendung der Antwort? (Kann man irgend eine Antwort hier nicht illegal verwenden?)
[ ] Die unterstellten Absichten des Fragestellers? (Wer sowas fragt, der hat Böses im Sinn!)
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Sir Rufo

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#15

AW: Internetseiten auslesen & Copyright

  Alt 9. Mär 2014, 00:17
Ich bleibe dabei, Frage an den aktuellen Besitzer der Daten richten.
Korrekt ist es den Rechteinhaber zu fragen, das muß nicht der Besitzer der Daten sein.
Ich bleibe immer noch dabei, den aktuellen Besitzer zu fragen.

Der kann sich dazu äußern, ob er auch der Rechteinhaber ist, oder entsprechende Verwertungsrechte hat, die es ihm erlauben mir den Inhalt weiterzugeben und in welcher Art ich dieses weiterverwenden darf.

@Perlsau

Da du das Forum hier ansprichst lies dir doch einfach die AGBs nochmal durch.
Falls dir da etwas unklar vorkommt, kannst du dich bestimmt vertrauensvoll an den Besitzer hier wenden.

Ach ja, nur weil ich etwas machen kann ohne dass mir einer auf die Finger kloppt muss es nicht auch rechtlich einwandfrei sein. Manchmal ist es einfach egal, manchmal dauert es eine Guttenberg-Weile, manchmal ist es auch unberechtigt, ... (könnte man fortsetzen).

Aber wenn ich mir sicher sein möchte, dann führt einfach kein Weg daran vorbei mich von der Rechtmässigkeit meines Handelns zu versichern und sogar ggfs. abzusichern.
Bauchgefühl, Lippenbekenntnisse, "Wird schon gut gehen", "Hab mir nix bei gedacht", "Aber der Klaus hat doch auch" kommt da nicht so gut.

Ok, du scheinst das anders zu sehen - ist dein gutes Recht - und auch gerne anderen Sachen zu unterstellen, die diese gar nicht getätigt haben - ist nicht dein gutes Recht
Die Frage vom TE ist insgesamt schwammig und riecht ein wenig nach nicht privater Sammlung (Daten werden weiterverarbeitet, Quellen werden angegeben).
Dieser Vorwurf ist auch eher als schwammig zu bezeichnen: "Riecht ein wenig nach nicht privater Sammlung".
Kaum macht man's richtig - schon funktioniert's
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Volker Z.

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#16

AW: Internetseiten auslesen & Copyright

  Alt 9. Mär 2014, 01:29
Hallo,

Hier handelt es sich doch um öffentlich zugängliche Internetseiten. Die kompletten Seiten sollen offensichtlich nicht gespeichert werden, sondern lediglich gewisse Informationen daraus. Der Anbieter der Seiten stellt seine Inhalte gewöhnlich kostenlos zur Verfügung. [...]
Also, ich habe mir jetzt mal Deine Seite(n) Impressum angesehen. Die stellst Du ja "öffentlich", "kostenlos" und sicherlich allesamt "freiwillig"(?) ins Netz. Im Übrigen: Die Seiten habe ich jetzt nicht bewusst abgespeichert (liegen aber doch irgendwo im Cache bis ich den mal wieder plattmache). Anschließend habe ich den Gockel mal mit den gefundenen Daten gefüttert (25.800 Ergebnisse bei einer flachen Suche), mir zwar keine einzige der angebotenen Ergebnisseite angesehen - sei es drum -, aber da könnte schon etwas Informationspotential dahinterhängen. Ferner kenne ich einige Deiner Posts hier in der DP, die könnte ich auch noch auswerten - ist ja öffentlich zugänglich, oder?. Willst Du das wirklich?

[...] Da muß ich gar niemanden fragen, denn er Anbieter der Inhalte erlaubt das "Haben" dieser Inhalte [...]
Gut, dann kann ich ja jetzt all die Informationen, die ich über Dich abrufen könnte weiterverarbeiten - danke für Deine Einverständniserklärung (ich werde das nur nicht weiter verfolgen ). Willst Du das wirklich? Oder sollte ich Dich dann doch noch fragen, wenn ich da was nutzen möchte?

Wie kann man eigentlich Daten, die im Computer gelesen werden, nicht verarbeiten? Mit anderen Worten: Alle Daten, auf die ich zugreife, werden irgendwie weiterverarbeitet, sonst würde es ja gar keinen Sinn machen, diese Daten überhaupt erst einzulesen.
Wenn der ganze Spaß im Cache landet, und dort nur deshalb vorgehalten wird, um die Daten bei Bedarf möglichst schnell wieder abzurufen, dann ist alles okay; wenn mir die dargebotene Information einer Seite persönlich weiterhilft: morgen scheint in Augsburg die Sonne, du brauchst also keinen Regenschirm - sagt wetter.com -, die ARD sagt mir, dass um 20:00 Uhr die Tagesschau läuft, etc. - und diese Info irgendwo im meinem Hirn gespeichert wird, dann ist alles okay; wenn ich hingegen die Seiten wetter.com und Konsorten auslese, deren Daten einlese, weiterverarbeite und am Ende eine bessere / schlechtere Prognose für den morgigen Tag in Augsburg rausgebe, dann ist das definitiv nicht akzeptabel - und ich würde zu Recht von einem Gericht dazu verdonnert werden mein schändliches Treiben einzustellen (Geld- /Haftstrafe etc. berücksichtigen wir jetzt nicht).

Wie bereits ausgeführt geht es dem TE offenbar nicht darum, ganze Webseiten incl. Bildern, Videos und Sounds zu speichern, sondern lediglich gewisse Informationen aus vielen verschiedenen Webseiten zu sammeln [...}
Öhm, habe ich den Eingangspost nicht gelesen(?) oder nicht verstanden? Deshalb hier nochmals das Original:
Hallo,

ich habe eine ungewöhnliche Frage... Von verschiedenen Internetseiten möchte ich verschiedene Informationen sammeln und zusammenfassen. Bisher habe ich das per Hand gemacht (mühselig), möchte das aber nun per Software erledigen lassen. Da das dann alles so enorm einfach ist, würde ich die Software dann auch gerne anderen zur Verfügung stellen. Nun die Frage.

Wenn ich diese Daten (Teile der Internetseiten) automatisch auslese und weiterverarbeite, wie sieht es dann mit den Copyright aus? Verletze ich diese dann (Internetseite wo die Daten ausgelesen wurden, würde ich natürlich mit angeben)?

Lg
Monday
Um was es dem TE geht lässt sich aus denn gegebenen Informationen nicht wirklich ableiten. Es wird nicht klar welche Infos der TE sammeln und zusammenfassen möchte; es wird nicht klar wem er die mühselige Arbeit (ich könnte boshaft sein und sagen: Früher hat (M)an das Sammeln den Frauen überlassen) zur Verfügung stellen möchte oder welcher Zweck dahintersteckt.

Daher ist denke ich ist Sir Rufo schon auf der richtigen Schiene: Im Zweifel erst mal den Urheber fragen - und: Es sollten immer Zweifel bestehen.

Gruß
Volker Zeller
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Perlsau
(Gast)

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#17

AW: Internetseiten auslesen & Copyright

  Alt 9. Mär 2014, 02:22
Darf ich dich, lieber Volker, darauf aufmerksam machen, daß ich nirgendwo behauptet habe, die Nutzung von öffentlich zugänglichen Daten zur Weiterveröffentlichung sei unproblematisch?

Zitat von Perlsau:
Sicher, in gewissen Fällen sollte man das schon machen. Ich hatte damals z.B. Warnecke persönlich gefragt, ob ich einen Teil seiner Codeschnipsel in meine eigene Datenbank übernehmen darf. Da hatte er nichts dagegen, solange ich die entsprechende Quelle angab. Viele seiner Codeschnipsel stammen z.B. von den Schweizern oder von Torry, da hatte er selbst auch Quellen angegeben. Ob er die auch vorher gefragt hat, entzieht sich meiner Kenntnis (und interessiert mich auch nicht). Fazit: Aber doch nicht in jedem Fall! Die Ausschließlichkeit deiner Aussage provoziert meinen Widerspruch.
Daher entspricht es einer einer unlauteren Diskussionsweise, mir nun Behauptungen in den Mund zu legen, die ich nicht geäußert habe.

Übrigens hab ich Warnecke damals deshalb gefragt, weil ich vorhatte, eine Shareware-Version meiner Software anzubieten. Für rein private Zwecke würde ich niemals irgend jemanden fragen, das geht keinen was an und hat auch keinen zu interessieren. Das wäre ähnlich wie die Frage, ob ich mir deine Telefonnummer aus dem öffentlichen Telefonbuch notieren darf, um dich bei Bedarf anrufen zu können und nicht erst suchen zu müssen. Mir ist nicht so recht klar, worauf du hinaus willst.

Also, ich habe mir jetzt mal Deine Seite(n) Impressum angesehen. Die stellst Du ja "öffentlich", "kostenlos" und sicherlich allesamt "freiwillig"(?) ins Netz.
Genau so ist es: Die Entscheidung, diese Informationen jedermann zugänglich zu machen, ist die meinige. Wer sollte das deiner Meinung nach sonst entschieden haben? Mein Kanarienvogel? Meine Katze? Papa oder Mama?

Auch hier hab ich keinen blassen Schimmer, worauf du hinaus willst.

Im Übrigen: Die Seiten habe ich jetzt nicht bewusst abgespeichert (liegen aber doch irgendwo im Cache bis ich den mal wieder plattmache).
Ja und? Ist doch mir egal, was du mit den Seiten auf deinem Rechner veranstaltest. Der Sinn auch dieser Sequenz erschließt sich mir nicht wirklich.

Anschließend habe ich den Gockel mal mit den gefundenen Daten gefüttert (25.800 Ergebnisse bei einer flachen Suche), mir zwar keine einzige der angebotenen Ergebnisseite angesehen - sei es drum -, aber da könnte schon etwas Informationspotential dahinterhängen.
Ja und? Zu welchem Zweck erzählst du mir das? Noch immer warte ich auf die Pointe ...

Ferner kenne ich einige Deiner Posts hier in der DP, die könnte ich auch noch auswerten - ist ja öffentlich zugänglich, oder?. Willst Du das wirklich?
Du darfst ein-, aus- und abwerten, wie's dir beliebt. Wie bereits gesagt: Es interessiert mich nicht, was du auf deinem Rechner veranstaltest. Es geht doch hier nicht darum, was ich will, sondern was du willst. Und eine Pointe kommt da wohl auch keine mehr, oder? Vielleicht im nächsten Posting ...

[...] Da muß ich gar niemanden fragen, denn er Anbieter der Inhalte erlaubt das "Haben" dieser Inhalte [...]
Gut, dann kann ich ja jetzt all die Informationen, die ich über Dich abrufen könnte weiterverarbeiten - danke für Deine Einverständniserklärung (ich werde das nur nicht weiter verfolgen ). Willst Du das wirklich? Oder sollte ich Dich dann doch noch fragen, wenn ich da was nutzen möchte?
Wozu habe ich welche Einverständniserklärung abgegeben? Weiterverarbeitung? Was verstehst du jetzt konkret darunter? Wie ich bereits dargelegt habe, stellt jegliche Verwendung von Daten durch einen Computer Weiterverarbeitung dar, ob nun zur Anzeige, zur Speicherung etc. Worauf willst du denn eigentlich hinaus? Oder anders gefragt: Wieso redest du so gekünstelt um den heißen Brei herum? Um was geht es dir wirklich?

Wie kann man eigentlich Daten, die im Computer gelesen werden, nicht verarbeiten? Mit anderen Worten: Alle Daten, auf die ich zugreife, werden irgendwie weiterverarbeitet, sonst würde es ja gar keinen Sinn machen, diese Daten überhaupt erst einzulesen.
Wenn der ganze Spaß im Cache landet, und dort nur deshalb vorgehalten wird, um die Daten bei Bedarf möglichst schnell wieder abzurufen, dann ist alles okay; wenn mir die dargebotene Information einer Seite persönlich weiterhilft: morgen scheint in Augsburg die Sonne, du brauchst also keinen Regenschirm - sagt wetter.com -, die ARD sagt mir, dass um 20:00 Uhr die Tagesschau läuft, etc. - und diese Info irgendwo im meinem Hirn gespeichert wird, dann ist alles okay; wenn ich hingegen die Seiten wetter.com und Konsorten auslese, deren Daten einlese, weiterverarbeite und am Ende eine bessere / schlechtere Prognose für den morgigen Tag in Augsburg rausgebe, dann ist das definitiv nicht akzeptabel - und ich würde zu Recht von einem Gericht dazu verdonnert werden mein schändliches Treiben einzustellen (Geld- /Haftstrafe etc. berücksichtigen wir jetzt nicht).
Hier verwendest du ein Beispiel, um etwas zu illustrieren, das ich niemals behauptet habe. Das Stichwort dazu ist "rausgebe": Ich habe mich unmißverständlich dahingehend geäußert, daß ich völlig damit übereinstimme, daß bei Weiterveröffentlichungen von Webseiten zuvor der Urheber dieser Seiten um Erlaubnis gebeten werden muß. Es geht hier aber nicht um's Weitergeben, sondern um's automatisierte Zusammentragen von Informationen. Wenn du täglich die unterschiedlichen Wetterdaten verschiedener Anbieter sammelst, um dir einen besseren Überblick zu verschaffen, z.B. den Durchschnittswert der auf diesen Seiten erkennbaren Tagestemperatur zu errechnen, ist das deine ganz private Angelegenheit. Es dürfte auch nicht problematisch werden, wenn du auf deiner Site diesen Überblick veröffentlichst, denn es handelt sich hier um eine Information, die ohne die Verwendung der öffentlich zugänglichen Wetterdaten niemals berechnet, geschweige denn zugänglich gemacht werden könnte. Frag doch mal deinen Anwalt, ob hier tatsächlich die Gefahr bestünde, von irgend einem der letztlich womöglich nicht einmal genannten Wettersites verklagt zu werden. Beispiel: "Und hier der Durchschnittswert, der aus den Messungen von 20 deutschen Wetterstationen berechnet wurde: Danach soll es heute in Deutschland bis zu 15 Grad warm werden." (Wozu auch immer eine solche Information gut wäre ...) Das wäre "schändliches Treiben"? Da befürchtest du, von einem Gericht verdonnert zu werden?

Öhm, habe ich den Eingangspost nicht gelesen(?) oder nicht verstanden? Deshalb hier nochmals das Original:
Offensichtlich hast du da wirkich was falsch verstanden bzw. hineininterpretiert. In diesem Zitat ist nämlich absolut nichts davon zu lesen, daß der TE beabsichtigt, die Ergebnisse seiner Weiterbearbeitung zu veröffentlichen. Daher kann ich ihm auch nicht vorwerfen, er bewege sich juristisch auf dünnem Eis. Er fragt eindeutig nach der Rechtmäßigkeit des Sammelns und nicht nach der Rechtmäßigkeit der unerlaubten Veröffentlichung. Und genau deshalb widerspreche ich der Aufforderung, stets und quasi bei jedem Furz irgend einen vermeintlichen Rechteinhaber zu fragen, ob man diesen Wert in der eigenen Datenbank eintragen darf.

Wenn du im Internet nach Software-Entwicklern recherchierst, darfst du dir diese Recherche-Ergenisse selbstverständlich auch notieren. Du machst die Recherche, wenn du gerade sonst nichts Dringenderes zu tun hast. Benötigst du dann einmal dringend einen entsprechenden Fachmann, kannst du auf deine Datenbank zurückgreifen, ohne erst stunden- oder gar tagelang recherchieren zu müssen. Dagegen ist absolut nichts einzuwenden.

Oder Sonderangebote: Du erhältst von einigen ausgewählte Discountern regelmäßig Newsletter. Die Angebote speicherst du automatisiert in deiner Datenbank. Bei manchen Angeboten, die vielleicht erst eine Woche später gelten, machst du dir eine Notiz, damit du nicht vergißt, das Ding dann auch zu kaufen, bevor's keins mehr gibt.

Oder du erhältst regelmäßig die Newsletter der Deutschen Bundesbank, die darfst du dir erstens auch speichern (zumindest steht dort nirgendwo, daß man sie nach dem Lesen sofort zu löschen habe) und zweitens auch auswerten. So könntest du z.B. herausfinden, wer von den dortigen Betonköpfen die meisten oder längsten Reden hält usw.

Oder du machst das, was zahlreiche Preisvergleichsportale machen: Seiten von Anbietern, Händlern etc. automatisiert abgrasen und die Angebote nebst Preisen in einer Datenbank speichern, mit der du eine dynamische Website fütterst, wo man sich die günstigsten Anbieter heraussuchen kann. Irgendwelche juristischen Einwände? Verständlich wäre es schon, wenn gewisse teure Anbieter nicht wünschen, in solchen Preisportalen genannt zu werden. Ob sie das durchsetzen können oder überhaupt wollen würden, ist eine andere Frage, denn damit würden sie sich ins eigene Fleisch schneiden.

Ich verstehe diese ganze Aufregung nicht wirklich.

Geändert von Perlsau ( 9. Mär 2014 um 02:34 Uhr)
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Volker Z.

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#18

AW: Internetseiten auslesen & Copyright

  Alt 9. Mär 2014, 03:20
Hallo,

Zitat:
Auch hier hab ich keinen blassen Schimmer, worauf du hinaus willst.
Okay, dann reden wir offenbar sehr weit aneinander vorbei.

Gruß
Volker Zeller
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Perlsau
(Gast)

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#19

AW: Internetseiten auslesen & Copyright

  Alt 9. Mär 2014, 03:25
Zitat:
Auch hier hab ich keinen blassen Schimmer, worauf du hinaus willst.
Okay, dann reden wir offenbar sehr weit aneinander vorbei.
Scheint so, als wüßtest du's auch nicht, sonst wäre es dir doch ein Leichtes, mir zu offenbaren, worauf du mit deinen ganzen Schilderungen hinauswolltest. Google und 28.000 Fundstellen, meine Webpräsenz, Weiterverarbeitung – werde ich jemals eine Antwort darauf erhalten, was du mit all dem zu sagen versucht hast?
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Volker Z.

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#20

AW: Internetseiten auslesen & Copyright

  Alt 9. Mär 2014, 03:39
Hallo Frank,

ich darf doch Frank sagen - oder?
Zitat:
[...] werde ich jemals eine Antwort darauf erhalten, was du mit all dem zu sagen versucht hast?
Gerne per PM.

Ich denke, dass der TE an dieser Diskussion kein Interesse hat.

Leider ist es jetzt schon recht spät, um das alles durchzukauen, so dass ich Dich bitten muss den Rest der Diskussion auf morgen (später) Nachmittag zu verschieben (per PM), dann stehe ich Dir gerne Rede und Antwort.

Gruß
Volker Zeller
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Antwort Antwort
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