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Honorar-Dozent Rechnung

Ein Thema von Popov · begonnen am 18. Dez 2013 · letzter Beitrag vom 19. Nov 2024
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Popov
(Gast)

n/a Beiträge
 
#1

AW: Honorar-Dozent Rechnung

  Alt 29. Dez 2013, 14:43
Das ist ja das Problem - die Leute die ich gefragt habe sollten sich eigentlich damit auskennen. Eigentlich kannte ich mich damit auch aus, nur schon sehr lange nicht mehr gemacht, so dass sich seit dem einiges geändert hat (siehe z. B. die Steuernummer die inzwischen Pflicht ist). Trotzdem, dafür, dass ich das bei einigen angesprochen habe und mir jeder etwas anderes erzählt, zeigt, dass sich anscheinend keiner von denen richtig auskennt und jeder macht was er glaubt. Und ein Steuerberater? Meine Güte, bevor ich da paar hundert Euro für eine simple Frage stelle, versuche ich es zuerst selbst herauszufinden. Denn im Grunde gilt ja für einen freien Programmierer, der gelegentlich als Nebentätigkeit einen Auftrag annimmt, oder Dozenten der gelegentlich als Nebentätigkeit einen Auftrag annimmt, das Gleiche: a) die Steuernummer gehört inzwischen drauf, b) als Kleinunternehmer wird die Umsatzsteuer nicht erhoben (wenn eine bestimmte Summe nicht überschritten wird) und c) bleibt die Frage mit der MwSt auf der Rechnung. Ich denke bei der Menge an Freelancern hier, müsste sowas zu klären sein ohne einen Steuerberater zu kontaktieren.
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Sir Rufo

Registriert seit: 5. Jan 2005
Ort: Stadthagen
9.454 Beiträge
 
Delphi 10 Seattle Enterprise
 
#2

AW: Honorar-Dozent Rechnung

  Alt 29. Dez 2013, 15:45
b) ist falsch, denn das muss man entsprechend beim FA beantragen
und
c) resultiert aus b)
Ist b) zugestimmt worden, dann darf keine Mehrwertsteuer ausgewiesen werden, weil keine Mehrwertsteuer enthalten ist, weil man auch keine Mehrwertsteuer an das FA abführen muss.

Deinen Status zu b) solltest du kennen, somit wie in c) zu verfahren ist.

Auf der Rechnung zitierst du den USt Paragraph, der sich auf dem Bescheid vom FA befindet, warum du keine MwSt ausweist.

Warum kann dir also keiner eine vernünftige Aussage geben?

Kennen wir deinen Status zum Punkt b)? - Nein
Haben wir den Bescheid vom FA gesehen, warum du keine MwSt ausweisen brauchst? - Nein

Wie denn also

Und du hast dich auch nicht geäußert in welcher Art und Weise du bei der Rechnungslegung/Arbeitsausübung in Erscheinung trittst.
Als Privatperson
Als Kleinunternehmer
Als ....
Kaum macht man's richtig - schon funktioniert's
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Geändert von Sir Rufo (29. Dez 2013 um 15:48 Uhr)
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