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ERP Software mit Delphi

Ein Thema von Dragon27 · begonnen am 7. Aug 2013 · letzter Beitrag vom 24. Aug 2013
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hstreicher

Registriert seit: 21. Nov 2009
220 Beiträge
 
Delphi 10.2 Tokyo Professional
 
#91

AW: ERP Software mit Delphi

  Alt 16. Aug 2013, 07:19
ich ergaenze mal die vorherige Aussage,

eine Fibu _muss_ einen Rückkanal zur Wawi/ERP haben um zu verhindern dass Kunden die nicht zahlen weiter beliefert werden,
ob das jetzt Elektronisch oder als Liste per Sneakernet erfolgt ist wohl Betriebsgrößen abhaengig
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Furtbichler
(Gast)

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#92

AW: ERP Software mit Delphi

  Alt 16. Aug 2013, 07:33
Ich glaube, ihr verwechselt 'man wäre in der Lage, die DB zu schroten' und 'der Datenaustauschprozess funktioniert so, das man direkt in die DB schreibt'.

In der Tat hatte ich bei diversen Systemen direkten Zugriff auf die DB. Verändert man die Daten allerdings, erlischt der Support, die Garantie usw.

Ich persönlich würde beim Datenaustausch hererogener Systeme für die einzelnen Systeme Adapter implementieren (lassen), die ein standartisiertes Austauschformat und -protokoll verwenden.
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mkinzler
(Moderator)

Registriert seit: 9. Dez 2005
Ort: Heilbronn
39.858 Beiträge
 
Delphi 11 Alexandria
 
#93

AW: ERP Software mit Delphi

  Alt 16. Aug 2013, 07:43
Es ging um die Notwendigkeit des Datenaustausches und Hansas Ansicht, das ein WaWi (Aus seiner Sicht) keine Daten der Fibu benötigt.
Markus Kinzler
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musicman56
(Gast)

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#94

AW: ERP Software mit Delphi

  Alt 16. Aug 2013, 10:49
Hallo,

es gibt Standard-FiBu's die per DLL Buchungsstapel(z.B. Debitorensollstellung) verarbeiten, lesenden Zugriff auf die Konten und Stammdaten (Debitoren/Kreditoren, Sachkonten, Kostenstellen...) bieten, und auch Adressänderungen an den Debitoren- und Kreditorenstamm übernehmen können. Die FiBu lässt also schreibenden Zugriff auf die für die Buchhaltung selbst nicht relevanten Daten zu. So soll es sein.

Ich mache das mt meiner WaWi schon über 10 Jahre so zur höchsten Zufriedenheit aller Kunden. Darum meine Meinung (zum Thema des TE): Wer ein ERP programmieren möchte ist gut beraten Lohnabrechnung und Finanzbuchhaltung aussen vor zu lassen, und sich Partner mit guten Schnittstellen zu suchen. FiBu und Lohn sind Bereiche mit denen man wirklich mit einem halben Bein im Knast steht, wenn etwas passiert. Da stößt selbst die Betriebshaftpflicht an ihre Grenzen, ausser man bezahlt ein kleines Vermögen dafür
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Perlsau
(Gast)

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#95

AW: ERP Software mit Delphi

  Alt 16. Aug 2013, 11:19
FiBu und Lohn sind Bereiche mit denen man wirklich mit einem halben Bein im Knast steht, wenn etwas passiert. Da stößt selbst die Betriebshaftpflicht an ihre Grenzen, ausser man bezahlt ein kleines Vermögen dafür
Oben hatte das bereits schon einmal jemand geschrieben. Ich hab mich jetzt dumm und dämlich gesucht, konnte bislang aber keinen Fall finden, wo ein Programmierer wegen fehlerhafter Software zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Natürlich wandern auch Programmierer mal ins Gefängnis, wenn sie sich illegal betätigen. Könntet ihr vielleicht mal einen Fall benennen, wo ein Entwickler von FiBu oder Lohnbuchhaltung verurteilt wurde, weil seine Software fehlerhaft war? Oder vielleicht auch, auf welchen Paragraphen diese Einschätzung beruht?
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mjustin

Registriert seit: 14. Apr 2008
3.006 Beiträge
 
Delphi 2009 Professional
 
#96

AW: ERP Software mit Delphi

  Alt 16. Aug 2013, 12:21
FiBu und Lohn sind Bereiche mit denen man wirklich mit einem halben Bein im Knast steht, wenn etwas passiert. Da stößt selbst die Betriebshaftpflicht an ihre Grenzen, ausser man bezahlt ein kleines Vermögen dafür
Oben hatte das bereits schon einmal jemand geschrieben. Ich hab mich jetzt dumm und dämlich gesucht, konnte bislang aber keinen Fall finden, wo ein Programmierer wegen fehlerhafter Software zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Natürlich wandern auch Programmierer mal ins Gefängnis, wenn sie sich illegal betätigen. Könntet ihr vielleicht mal einen Fall benennen, wo ein Entwickler von FiBu oder Lohnbuchhaltung verurteilt wurde, weil seine Software fehlerhaft war? Oder vielleicht auch, auf welchen Paragraphen diese Einschätzung beruht?
Es ist bei "fehlerhafter Software" denkbar, dass sie auf Wunsch fehlerhaft ist (Beispiel: "Schwarze Kasse"): Falls ein Entwickler mit der Software zu Steuerhinterziehung Beihilfe leistet, ist er in Deutschland laut Gesetz von Haftstrafe bedroht, wenn der hinterzogene Betrag bestimmte Grenzen überschreitet.

http://de.wikipedia.org/wiki/Steuerh...Strafandrohung

http://www.gevestor.de/details/beihi...en-653722.html

"Selbst wer die Haupttat missbilligt, aber ihre Ausführung erleichtert, leistet Beihilfe zur Steuerhinterziehung."
Michael Justin
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arnof

Registriert seit: 25. Apr 2013
1.254 Beiträge
 
Delphi 10.1 Berlin Enterprise
 
#97

AW: ERP Software mit Delphi

  Alt 16. Aug 2013, 12:27
ich ergaenze mal die vorherige Aussage,

eine Fibu _muss_ einen Rückkanal zur Wawi/ERP haben um zu verhindern dass Kunden die nicht zahlen weiter beliefert werden,
ob das jetzt Elektronisch oder als Liste per Sneakernet erfolgt ist wohl Betriebsgrößen abhaengig
Es soll sogar WAWIS (ERP 's geben), die eine eigene OP Verwaltung haben, damit man das machen kann. Viele kleine Firmen bis zu mittleren (was mittel ist, da kann man ja wieder 100 Posts machen) lagern die Buchhaltung aus zum Steuerbüro. Der Rückkanal ist da meistens verwehrt, da nicht gerade Leuchten der EDV dort tätig sind

Das ist meine Erfahrung in nun ca 25 Jahren auf diesem Gebiet und bei über 50.000 Kunden in diesem Bereich!
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musicman56
(Gast)

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#98

AW: ERP Software mit Delphi

  Alt 16. Aug 2013, 12:28
Hallo,

eine schöne Formulierung: Software die auf Wunsch fehlerhaft ist. Werde ich mir merken!

Die Formulierung "ins Gefängnis" oder "Knast" ist zumindest bei meinem Beitrag nicht wörtlich gemeint. Es kommt im Einzelfall vermutlich auf Schadenhöhe, Vorsatz, Fahrlässigkeit usw. an. Was aber eindeutig sein dürfte ist die Haftungspflicht. Der Softwarehersteller kann bei Programmfehlern haftbar gemacht werden. Oder im Einzelfall sogar der Kundenbetreuer/Händler der den Schaden verursacht hat. Das kann im Einzelfall ein ziemlich komplexes Unterfangen werden.

Ein Beispiel:

Ich habe für meine Software ein eigenes Installationsprogramm programmiert. Ein Händler meiner Software installiert früh morgens bei seinem Kunden meine Software. In der Installationsanleitung steht "vorher eine Datensicherung durchführen". Der Händler fragt den Kunden "Wann wurde zuletzt gesichert" und der Kunde bestätigt "heute Nacht automatisch gesichert". Nach der Installation sind Daten weg (irgend ein Problem mit der Festplatte). Dann das problem: Die Datensicherung ist nicht lesbar. Es stellt sich heraus, dass das Bandlaufwerk schon einige Wochen lang nicht mehr richtig funktioniert, und keiner (Anwender) hat das Fehlerprotokoll gelesen.

Mein Händler musste dem Kunden damals 18.000 Euro Schadenersatz bezahlen. Begründung des Richters: der Händler hätte die ordnungsgemäße Durchführung der Datensicherung kontrollieren müssen. Die Haftpflicht hat nicht bezahlt, weil der Richter die Vorgehensweise als grob fahrlässig eingestuft hat. Ich hatte kein Problem mit der Angelegenheit weil in der Installationsanleitung der Hinweis auf die Datensicherung enthalten war.

Hier ging es "nur" um 18.000 Euronen, aber wenn die Schandenhöhe sechsstellig und höher wird, dann ist die Zelle durchaus im Bereich der Möglichkeiten
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arnof

Registriert seit: 25. Apr 2013
1.254 Beiträge
 
Delphi 10.1 Berlin Enterprise
 
#99

AW: ERP Software mit Delphi

  Alt 16. Aug 2013, 12:38
Hallo,

Ein Beispiel:

Ich habe für meine Software ein eigenes Installationsprogramm programmiert. Ein Händler meiner Software installiert früh morgens bei seinem Kunden meine Software. In der Installationsanleitung steht "vorher eine Datensicherung durchführen". Der Händler fragt den Kunden "Wann wurde zuletzt gesichert" und der Kunde bestätigt "heute Nacht automatisch gesichert". Nach der Installation sind Daten weg (irgend ein Problem mit der Festplatte). Dann das problem: Die Datensicherung ist nicht lesbar. Es stellt sich heraus, dass das Bandlaufwerk schon einige Wochen lang nicht mehr richtig funktioniert, und keiner (Anwender) hat das Fehlerprotokoll gelesen.

Mein Händler musste dem Kunden damals 18.000 Euro Schadenersatz bezahlen. Begründung des Richters: der Händler hätte die ordnungsgemäße Durchführung der Datensicherung kontrollieren müssen. Die Haftpflicht hat nicht bezahlt, weil der Richter die Vorgehensweise als grob fahrlässig eingestuft hat. Ich hatte kein Problem mit der Angelegenheit weil in der Installationsanleitung der Hinweis auf die Datensicherung enthalten war.
Ja so ist das vor Gericht, aber da muss man halt auch Kämpfen!

Wenn die DASI schon länger nicht geht ist das Sorgfaltspflicht des Kunden, wenn der Händler Ihn auch sonst EDV mäßig Betreut (z.B. einen Wartungsvertrag hat), so kann man das Urteil nachvollziehen, ansonsten hat er einen schlechten Anwalt gehabt.

Bei 18.000 ist man beim Landgericht und nicht beim Dorfrichter.

Ja einer der bei mir Fachinformatiker gelernt hat, Studiert nun Jura, der fand das bei uns so interessant.

Zitat:
Hier ging es "nur" um 18.000 Euronen, aber wenn die Schandenhöhe sechsstellig und höher wird, dann ist die Zelle durchaus im Bereich der Möglichkeiten
Ins Gefängnis kommste da nicht, man darf nur nichts haben bzw. alles vor der Rechtskraft des Urteils auf jemanden anderen Überschrieben haben. Wenn man in D kein Geld hat, dann passiert einem auch nichts, da kann ste machen was Du willst (hier geht es um Zivilrecht), da kann dich einer verklagen solange er lustig ist: keine Chance! Ich habe auch so einen Fall, hier ist meine Firma der klagende: mehrfach verurteil, der lacht mich nur aus und macht weiter .....

Geändert von arnof (16. Aug 2013 um 12:54 Uhr)
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hstreicher

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Delphi 10.2 Tokyo Professional
 
#100

AW: ERP Software mit Delphi

  Alt 16. Aug 2013, 13:07
naja ganz so einfach ist das Überschreiben auch nicht mehr , da gibt es im Insolvenzrecht den Paragraph 133ff Anfechtung mit der die Überschreibung
bis zu 10 Jahre vor Eröffnung des Insolvenzverfahren rückabgewickelt werden kann (und der Beweis ist ganz lächerlich einfach ,
es reicht die Vermutung des Insolvenzverwalters dass der Begünstigte Kenntnis vom Vorsatz der Gläubigerbenachteiligung hatte)
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