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DDoS-Angriff

Ein Thema von Namenloser · begonnen am 1. Apr 2013 · letzter Beitrag vom 2. Apr 2013
 
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cookie22

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#9

AW: DDoS-Angriff

  Alt 2. Apr 2013, 11:53
@NamenLozer: Davon abgesehen sollten Verdächtige statt öffentlich besser den Ermittlungsbehörden genannt werden, denn diese Äußerung wäre strafrechtlich absolut nicht relevant und könnte u.U. sogar zur Ermittlung des Täters führen. Denn eigentlich kann dir hier niemand wirklich weiterhelfen, du solltest daher besser zur Polizei gehen und Anzeige erstatten. Die Beamten werden dich dann vermutlich von sich aus fragen, ob du Feinde oder jemanden in Verdacht hast.
Mit solchen Beschuldigungen sollte man mehr als vorsichtig sein. Damit kann man schnell mal jemandem die Existenz ruinieren. Stell dir mal vor jemand behauptet Du wärest Urheber einer solchen Attacke und zeigt dich an. Die daraus entstehende Beschlagnahmung der Rechner kann gerade Selständigen schnell das Genick brechen.

Also wenn man nicht weiß woher es kommt, sollte man sich tunlichst zurück halten. Auch gerade, weil sich die Ermittlungsbehörden in der BRD nicht gerade mit Ruhm bekleckern, wenn es um solche Fälle geht.
Gruß
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