@Popov
Ich stimme dir auf jeden Fall zu, dass man es sich sehr gut überlegen sollte, wem man eine Einzugsermächtigung erteilt.
Allerdings funktioniert das auch ohne diese. Es reicht die Bankverbindung zu kennen und schon kannst du lustig einziehen. Allerdings kann so einer Lastschrift begründungsfrei widersprochen werden.
Die Haftung dafür tragen die Banken. Die müssen sich darum kümmern an ihr Geld zu kommen.
Dieses wird/soll sich aber in diesem Jahr deutlich ändern (Stichwort SEPA), dann ist es erheblich schwerer per Lastschrift bei einem Endkunden an das Geld zu kommen. Die reine Kenntnis der Bankverbindung reicht nicht.
Das Lastschriftverfahren ist idR für den Endkunden sicher. Wem ich nicht vertraue, der bekommt allerdings weder die Bankverbindung noch einen Auftrag.
Die Entscheidung trifft jeder für sich selbst, denn das Risiko bleibt einem auch immer selbst überlassen