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AGB für Shareware

Ein Thema von zeras · begonnen am 28. Jan 2013 · letzter Beitrag vom 29. Jan 2013
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CCRDude

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#1

AW: AGB für Shareware

  Alt 29. Jan 2013, 07:54
Sollte ein Passus gegen geltendes deutsches Recht verstossen, verliert er einfach seine Gültigkeit.
Nicht nur der Passus, sondern der gesamte Vertrag. Dein bloßer Vorschlag, etwas aufzunehmen, was gegen deutsches Recht verstößt, bedeutet ohne weiteren Zusatz, das gleich im Vorfeld als ungültig zu deklarieren. Dann braucht man aber erst recht keine
Siehe salvatorische Klausel, BGB § 139!

Eventuell lohnt es sich den Gerichtsstandort auf einen Ort mit Gericht in Deiner Nähe festzulegen, falls es mal Probleme geben sollte.
Was aber nur im B2B (Verkauf an Firmenkunden) effektiv wäre, im B2P (Verkauf an Privatpersonen) ist der Gerichtsstandort der Wohnort des Kunden, oder vertue ich mich da jetzt? Auch dieser Zusatz würde die Bedingungen im B2P ohne salvatorische Klausel gleich wieder im ganzen anfechtbar bzw. direkt nichtig machen.

Eben wegen solcher vermeintlich "guter Ratschläge" braucht man ja eben nen Experten, oder macht es wirklich foebud-einfach.
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cookie22

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#2

AW: AGB für Shareware

  Alt 29. Jan 2013, 08:12
Nicht nur der Passus, sondern der gesamte Vertrag. Dein bloßer Vorschlag, etwas aufzunehmen, was gegen deutsches Recht verstößt, bedeutet ohne weiteren Zusatz, das gleich im Vorfeld als ungültig zu deklarieren. Dann braucht man aber erst recht keine
Siehe salvatorische Klausel, BGB § 139![
Für diesen Fall steht z.B. in unseren EULAs folgendes drunter:

Wenn die Lizenzbestimmung eine Lücke enthält oder einzelne Lizenzbestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, gilt eine Bestimmung als vereinbart, die dem beabsichtigten Zweck der fehlenden oder unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Gruß
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CCRDude

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FreePascal / Lazarus
 
#3

AW: AGB für Shareware

  Alt 29. Jan 2013, 08:22
Das ist eben so eine salvatorische Klausel

Aber Dein Tipp war ja eben das Gegenteil, "reinschreiben egal was, wenn etwas ungültig ist, ist [nur] das eben ungültig", ohne Erwähnung, dass das nur mit diesem wichtigen Zusatz so gilt.
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Delphi XE2 Professional
 
#4

AW: AGB für Shareware

  Alt 29. Jan 2013, 09:10
Du kannst aber eine EULA nicht anders aufbauen.

In einem Projekt mit einer sehr großen Firma haben wir zusammen mit deren Rechtsabteilung wochenlang rumgemacht um eine wasserdichte Lizenz für eine Freeware zu erstellen und am Ende ist eben auch nur Mist dabei rausgekommen.
Gruß
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