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Zurück Delphi-PRAXiS Delphi-PRAXiS - Lounge Klatsch und Tratsch "Bildfähige Geräte" an Schulen: wie ist es bei euch?
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"Bildfähige Geräte" an Schulen: wie ist es bei euch?

Ein Thema von Valle · begonnen am 3. Sep 2012 · letzter Beitrag vom 5. Sep 2012
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implementation

Registriert seit: 5. Mai 2008
940 Beiträge
 
FreePascal / Lazarus
 
#1

AW: "Bildfähige Geräte" an Schulen: wie ist es bei euch?

  Alt 5. Sep 2012, 14:27
Komm mal wieder runter, du bist nicht Staatsfeind Nr 1. und wirst von den Geheimdiensten verfolgt .
Natürlich nicht, aber es ist prinzipiell sinnvoll, es in Betracht zu ziehen. Es ist imho unglaublich blöde, davon auszugehen: "Niemand wird jemals versuchen, dadran zu kommen. Niemanden werden sie je interessieren. Niemand will sie je sehen. Also sind sie auch so in Sicherheit."
Zitat:
Es spricht natürlich nichts dagegen, sein System zu verschlüsseln, ich finde das sogar gut, aber man kann sich damit auch wichtig machen...
Ist ja nun nicht so, dass ich das regelmäßig rumschreien würde
Das Beispiel zeigt meines Erachtens bloß gut, dass
  1. man alle Daten verschieden interpretieren kann (Primzahl vs. GZip)
  2. man Daten nicht zuverlässig sicherstellen kann

Zitat:
Außerdem darf die Schule eh nicht einfach in deinen Daten schnüffeln, und deswegen hast du natürlich recht, dass es im Zweifelsfall nicht zu kontrollieren ist.
Wieso im Zweifelsfall, entweder sie darf es oder sie darf es nicht. Und wenn sie Besitz nicht kontrollieren kann, ist es völlig sinnfrei, ihn zu verbieten.

Zitat:
Deine Argumentation war einerseits, dass zufällig die verschlüsselten Daten mit einem anderen Algorithmus entschlüsselt irgendwas verbotenes ergeben könnte, aber das ist völlig theoretisch.
Es war nichtmal auf verschlüsselte Daten beschränkt, sondern auf alle. Eine Reihe Messdaten kann auch gleichzeitig ein Nacktbild eines 7-jährigen Mädchens sein.
Jede beliebige Datenmenge stellt etwas verbotenes dar, kommt bloß immer drauf an, wie die einzelnen Daten interpretiert werden (->Format, Codec, etc.), ergo ist auch jede beliebige Datenmenge in dem Sinne verboten. Klar könnte man das dann dazuschreiben: "... von Daten, die im JFIF-, PNG-, GIF-, H.26{1,2,3,4}-, Theora-, VP8- oder WMV-Format ... ergeben, ...".
Aber das klingt dann wirklich strange.

Verordnungen (und Gesetze) sind doch zum Schutze da. Aber etwas, das universell auslegbar ist, schützt mich nicht.

Zitat:
Und andererseits meintest du, dass der Begriff „Besitz“ bei Daten nicht geklärt werden könne, merkst aber nicht, dass das hier völlig irrelevant ist, weil es lediglich darum geht, festzustellen, ob sich Daten auf deinem Rechner befinden.
Moment, moment. Das ist ja ein wichtiger Punkt, um den es mir geht. Derjenige, der das Besitzverbot vorgeschlagen hatte, schrieb "Besitz", und nicht, dass sie sich auf dem Rechner befinden, den ich mit zur Schule nähme. Das ist etwas völlig unterschiedliches.

Zitat von Popov:
Es soll tatsächlich immer noch Polizisten geben die auf der Tastatur die Any Key Taste suchen. Aber glaub mir, die haben inzwischen auch paar schlaue Köpfe. Nur mal als Info. Deine Maßnahmen klingen beinahe so wie das was ich mal gelesen habe: da meinte einer im Internet, dass er an strategischen Orten in einem Rechner Viren platziert hat und wenn die Polizei sein Rechner beschlagnahmt und einer der Dateien ausführt, dann wird zuerst sein Rechner platt gemacht und, wenn es im Netzwerk angeschlossen war, sich auf alle Rechner der Polizei ausbreiten und auch die platt machen.
Also ich persönlich habe noch von keinem einzigen Fall gehört, dass Serpent geknackt wurde. Du etwa? Da ist es völlig egal, wie viel Kompetenz der Polizist hat.

Geändert von implementation ( 5. Sep 2012 um 14:46 Uhr)
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Namenloser

Registriert seit: 7. Jun 2006
Ort: Karlsruhe
3.724 Beiträge
 
FreePascal / Lazarus
 
#2

AW: "Bildfähige Geräte" an Schulen: wie ist es bei euch?

  Alt 5. Sep 2012, 15:05
Es war nichtmal auf verschlüsselte Daten beschränkt, sondern auf alle. Eine Reihe Messdaten kann auch gleichzeitig ein Nacktbild eines 7-jährigen Mädchens sein.
Jede beliebige Datenmenge stellt etwas verbotenes dar, kommt bloß immer drauf an, wie die einzelnen Daten interpretiert werden (->Format, Codec, etc.), ergo ist auch jede beliebige Datenmenge in dem Sinne verboten. Klar könnte man das dann dazuschreiben: "... von Daten, die im JFIF-, PNG-, GIF-, H.26{1,2,3,4}-, Theora-, VP8- oder WMV-Format ... ergeben, ...".
Wie gesagt, ich verstehe, was du meinst, aber so funktioniert Strafverfolgung nicht. Wenn du das mal umdrehst, könnte man ja sonst nie jemanden verurteilen, weil man sich immer ein Alternativszenario ausmalen kann, bei der der Beschuldigte unschuldig wäre. Zeugenaussagen können falsch sein, Videomaterial manipuliert, Fingerabdrücke könnten gefälscht sein; oder vielleicht gibt es ja am Ende doch zwei Menschen mit identischen Fingerabdrücken? In der Praxis geht es aber nur darum, was die wahrscheinlichste Variante ist, und das interpretiert ein Richter mit (hoffentlich gesundem) Menschenverstand.

Warum sollte es bei digitalen Daten anders sein? Es wird schwer werden, dem Richter glaubhaft zu machen, dass deine Datei in Wahrheit nur eine Zufallszahl ist, die rein zufällig als JPEG interpretiert ein Kinderporno-Bild ergibt. Es wird aber für mich als Ankläger genau so schwer, glaubhaft zu machen, dass deine 5 Byte große Textdatei mit einem von mir erfundenen, völlig unbekannten Algorithmus, ein Kinderpornobild ergibt (so einen Algorithmus kann man ja immer erfinden, auch wenn das dann im Zweifelsfall darauf hinausläuft, dass die Daten bereits im Algorithmus drinstecken und die „Quelldaten“ nur der Schlüssel sind).
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BUG

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2.094 Beiträge
 
#3

AW: "Bildfähige Geräte" an Schulen: wie ist es bei euch?

  Alt 5. Sep 2012, 15:52
So langsam entgleist die Diskussion etwas
Intellekt ist das Verstehen von Wissen. Verstehen ist der wahre Pfad zu Einsicht. Einsicht ist der Schlüssel zu allem.
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