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Zurück Delphi-PRAXiS Delphi-PRAXiS - Lounge Klatsch und Tratsch "Bildfähige Geräte" an Schulen: wie ist es bei euch?
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"Bildfähige Geräte" an Schulen: wie ist es bei euch?

Ein Thema von Valle · begonnen am 3. Sep 2012 · letzter Beitrag vom 5. Sep 2012
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Benutzerbild von DeddyH
DeddyH

Registriert seit: 17. Sep 2006
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27.624 Beiträge
 
Delphi 12 Athens
 
#31

AW: "Bildfähige Geräte" an Schulen: wie ist es bei euch?

  Alt 4. Sep 2012, 18:20
Wer will denn den Besitz überprüfen? Sollte allerdings zufällig einer Lehrkraft so etwas auffallen, halte ich Konsequenzen durchaus für angebracht, im Falle der "legalen" Pornografie allerdings nur bei minderjährigen Schülern, bei rechtswidrigen Inhalten darf das Alter dann wieder keine Rolle spielen.
Detlef
"Ich habe Angst vor dem Tag, an dem die Technologie unsere menschlichen Interaktionen übertrumpft. Die Welt wird eine Generation von Idioten bekommen." (Albert Einstein)
Dieser Tag ist längst gekommen
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shmia

Registriert seit: 2. Mär 2004
5.508 Beiträge
 
Delphi 5 Professional
 
#32

AW: "Bildfähige Geräte" an Schulen: wie ist es bei euch?

  Alt 4. Sep 2012, 18:55
2.) wer gewaltätige, rassistische oder pornogr. Fotos und Video besitzt, [...]
Besitz würde ich nicht verbieten.
Natürlich muss man auch den Besitz verbieten.
Schüler A geht zum Lehrer und sagt "Schüler B hat gerade auf dem Pausenhof ein Gewaltvideo gezeigt".
Lehrer geht zu Schüler B und verlangt Aufklärung.
Schüler B leugnet das Video gezeigt zu haben.
Lehrer verlangt die Herausgabe des Handy und entdeckt dann das Video (Variante B: Schüler verweigert Herausgabe des Handy. Lehrer informiert Eltern und Papa findet das Video).
Das ist wie beim Waffenbesitz - es spielt keine Rolle ob ein Schüler sein Springmesser benützt hat oder nicht - schon der Besitz muss Konsequenzen haben.
Andreas
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Benutzerbild von implementation
implementation

Registriert seit: 5. Mai 2008
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FreePascal / Lazarus
 
#33

AW: "Bildfähige Geräte" an Schulen: wie ist es bei euch?

  Alt 4. Sep 2012, 19:11
Das ist wie beim Waffenbesitz - es spielt keine Rolle ob ein Schüler sein Springmesser benützt hat oder nicht - schon der Besitz muss Konsequenzen haben.
Nein, so sollte es nicht sein.
Denn:
  • "Besitz" würde auch alles einschließen, was man zuhause auf seinem Rechner hat.
  • Daten sind vielseitig interpretierbar. Man kann zu jeden Daten ein Format/Codec finden, in dem diese Daten einen Porno enthalten. Dabei ist es von anderer Seite betrachtet vielleicht eine lange Primzahl (es gibt tatsächlich ein paar verbotene Primzahlen ) und ein Kochrezept sein. Ein Springmesser ist immer ein Springmesser.
  • Daten sind vergänglich. Bis dahin kann der Betroffene sie schon längst unbemerkt geschreddert haben - vielleicht wurden die Daten auch beim Abspielen dynamisch aus anderen erzeugt?

In einem solch streitbaren Bereich sollte die Schule dann längst nichts mehr zu sagen haben, sondern nur noch der Gesetzgeber. Daten, die gesetzlich verboten sind (imho schon viel zu viele), sind an der Schule sowieso automatisch mit strafbar. Und weiter sollte sie auf keinen Fall gehen beim Besitzverbot.

[add]
Dazu kommt noch, dass man Daten imho nicht besitzen kann, genauso wenig wie man ihr "Eigentümer" sein kann. Was z.B. wenn das beanstandete Video auf der SD-Karte eines Freundes liegt? Wer ist dann der Besitzer? Und was, wenn A ein Video auf B's SD-Karte legt, die bei C in D's Handy gefunden wird, das Video aber von E produziert wurde, von F vermarktet, von G beschafft (die Lizenz aber H hat) und I darauf zu sehen ist? Wer ist jetzt Besitzer?

Daten sind doch viel eher mit Ideen vergleichbar als mit Gegenständen. A hat eine Idee, wie man einen Traktor bauen kann und erzählt B, C und D davon, sodass sie alle nun wissen, wie man einen Traktor baut. Dieser Bauplan ähnelt sehr dem patentierten Bauplan des Traktorbauunternehmens X, und ist in dem Sinne rechtswidrig. Nun bekommt ein Lehrer mit, dass über Traktoren gesprochen wird, und weiß zufällig, dass dieser Bauplan rechtswidrig "ist" (bzw. wäre, wenn er ausgeführt würde), und will A, B, C und D jetzt sanktionieren.
Probleme:
- Jeder kann sein Wissen leugnen.
- Niemand weiß, wie viele das Wissen inzwischen auch noch kennen (vllt. hat A ja vorher noch mit E und F, und B hat mit G und H gesprochen)
- E, F, G und H können es immer noch weiterverbreiten.
- Der Plan lässt sich jederzeit in Gedanken so abwandeln, dass er das Patent nicht verletzt.
- Wer "besitzt" die Idee jetzt? Der, der sie sich ausgedacht hat, oder alle, die davon wissen?
- Wenn alle Eingeweweihten Besitzer sind, sollen auch alle vier sanktioniert werden? B, C und D können doch gar nichts dafür, dass A ihnen davon erzählt hat. Und A kann nichts dafür, eine Idee zu haben.

Welcher Punkt davon trifft nicht auf Daten zu? Und vor allem: Ist der Lehrer überhaupt befugt, darüber zu entscheiden, ob die Patentverletzung überhaupt vorliegt, oder ist das nicht doch nur ein Richter?

Geändert von implementation ( 4. Sep 2012 um 21:52 Uhr)
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Benutzerbild von BUG
BUG

Registriert seit: 4. Dez 2003
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2.094 Beiträge
 
#34

AW: "Bildfähige Geräte" an Schulen: wie ist es bei euch?

  Alt 4. Sep 2012, 19:36
Daten sind vergänglich. Bis dahin kann der Betroffene sie schon längst unbemerkt geschreddert haben - vielleicht wurden die Daten auch beim Abspielen dynamisch aus anderen erzeugt?
Ehrlich gesagt:
Die meisten, die gegen ein Gewaltvideo- und Pornoverbot in der Schule verstoßen würden, halte ich für nicht nicht so clever, das die das hinkriegen würden.

Ein Besitzverbot finde ich aber auch kritisch, insbesondere bei Computern.
Und wenn ich ein unerwünschtes Video in meiner Dropbox habe, ist das dann auf dem Handy oder nicht? Und was ist mit Youtube? Die Grenze ist schwer zu definieren.

Wie soll das Geräteverbot in den Freistunden überhaupt kontrolliert werden?
Wäre dann vielleicht ganz profitabel, gegenüber der Schule ein Internet-Cafe aufzumachen
Intellekt ist das Verstehen von Wissen. Verstehen ist der wahre Pfad zu Einsicht. Einsicht ist der Schlüssel zu allem.
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Furtbichler
(Gast)

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#35

AW: "Bildfähige Geräte" an Schulen: wie ist es bei euch?

  Alt 4. Sep 2012, 19:38
Wenn ich der Ansicht bin, das mein Kind ein Mobiltelefon benötigt, dann bekommt er eins.

Nimmt ein Lehrer meinem Sohn das Teil ab, um es z.B. am Ende des Schultages, der Woche oder nur uns (Eltern) wieder auszuhändigen, handelt es sich dabei um eine verbotene Eigenmacht im Sinne des §858 BGB, welches Besitzschutzansprüche des §861 BGB auf sofortige Wiedereinräumung des Eigentümers auslöst. Außerdem existiert der Herausgabeanspruch des rechtmäßigen Eigentümers gemäß §985 BGB.

Bom.
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Namenloser

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FreePascal / Lazarus
 
#36

AW: "Bildfähige Geräte" an Schulen: wie ist es bei euch?

  Alt 4. Sep 2012, 19:43
Welcher Jugendliche meint eigentlich, dass ausgerechnet die Schule ein geeigneter Ort wäre, sich Pornos anzuschauen? So welche gab es bei uns zwar auch ab und zu, aber die haben das nur gemacht um sich zu produzieren und zu zeigen, wie „cool“ sie sind. Naja, wer’s brauch...

Finde es etwas übertrieben von der Schule. Wenn dann sollte sie sich lieber mal fragen, wo die Schüler das Zeug her haben. Die Antwort lautet im Zweifelsfalle vom heimischen Internetanschluss.
Ich denke aber, die haben einfach Angst, dass irgendwelche überempfindlichen Eltern sich beschweren à la „Schüler in Ihrer Schule haben unser wohlbehütetes, keusches Kind mit pornographischen Inhalten belästigt“, oder vielleicht ist das auch schon passiert.

Ich finde es aber in Ordnung, wenn Schulen sagen, dass sie keine Handys im Unterricht wollen. Es wird ja auch nicht toleriert, dass Schüler im Unterricht rauchen o.ä.. Ich denke, die Schule hat dazu durchaus das Recht.

Zu meiner kürzlich beendeten Schulzeit: Bei uns waren Handys offiziell mal verboten, wurden aber vor allem in der Oberstufe geduldet. Manche Lehrer haben sie sogar gerne mal in den Unterricht eingebunden und Schüler gebeten, mal eben schnell was bei Wikipedia nachzuschlagen. Fand ich eigentlich okay (auch wenn jetzt natürlich gleich wieder einer ankommt mit „Armutszeugnis für den Lehrer“ usw., aber ein Lehrer kann auch nicht alles wissen. Eigentlich waren diejenigen, die das Internet verwendet haben, eher die kompetenteren Lehrer, die das eben nutzten, um Zusatzinformationen zu liefern, die über den normalen Stoff hinausgingen.)

Was mich allerdings wirklich gestört hat, war, dass viele meiner Mitschüler ihre Smartphones missbraucht haben, um in Arbeiten schamlos zu betrügen. Teilweise haben die Lehrer das auch mitbekommen, aber meistens nur ermahnt. Ich hätte da gleich die Arbeit weggenommen und 0 Punkte drauf gegeben. Ich fand es einfach extrem unfair gegenüber uns ehrlichen Schülern. Das ging zum Teil so weit, dass Leute bei einer Klausur „krankgefeiert“ haben, um sich dann beim Nachschreiben per Smartphone von anderen Leuten helfen zu lassen. Da hätte ich kotzen können. Ich hab auch nie verstanden, wieso manche aus meinen Leistungskursen sich auch noch dafür hergegeben haben, faulen Grundkurslern ihre Arbeiten zu schreiben. War ja nicht mal so, dass sie dafür Geld gekriegt hätten, nicht dass das irgendwas gerechtfertigt hätte. Mitschülern helfen ist ja schön und gut, aber faulen Eiern ihre Arbeiten schreiben, sodass sie nicht sitzen bleiben, wie sie es eigentlich verdient hätten, ist überhaupt nicht in Ordnung.

Da hätte ich mir ausnahmsweise mal gewünscht, dass die Schule härter durchgegriffen hätte.

@implementation: Du musst aber schon zugeben, dass deine Einwände eher theoretischer Natur sind, und in der Praxis nicht wirklich relevant sind

Geändert von Namenloser ( 4. Sep 2012 um 19:52 Uhr)
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implementation

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FreePascal / Lazarus
 
#37

AW: "Bildfähige Geräte" an Schulen: wie ist es bei euch?

  Alt 4. Sep 2012, 20:09
Du musst aber schon zugeben, dass deine Einwände eher theoretischer Natur sind,
Das gebe ich gern zu.

Zitat:
und in der Praxis nicht wirklich relevant sind
Das aber nicht. Gesetze, Regeln etc. müssen imho auf die Natur der Sache abgestimmt sein, und Daten mit Gegenständen gleichzusetzen geht in Hinsicht "Besitz" zwangsweise völlig daneben, und bei "Überprüfbarkeit" sowieso.

Ich habe öfters ein Notebook zur Schule dabei. Bis auf das Bootsystem ist alles verschlüsselt (und passend verteilt). Die Namen der verschlüsselten Container lassen sich auf jede erdenkliche Weise interpretieren (immer nur ein einzelner Buchstabe), und ich könnte den gesamten Container jederzeit unbrauchbar machen, indem ich den LUKS-Kopf überschreibe damit der Key futsch ist (hey, ich habe sogar einen schnellen Mechanismus dafür in mein System eingebaut).
Ich erzähle meinem Banknachbarn, dass ich auf Volume '/dev/pwnyville/d' den (imho ungerechtfertigt) illegalen DeCSS-Algorithmus* liegen hätte.
Nun will ein Lehrer/eine Erziehungsperson/die Polizei das nachschauen.
Falls sie überhaupt soweit kommen, dass sie das Volume finden, müssen sie 1.) noch wissen, dass es ein verschlüsseltes ext4-System ist, 2.) den Schlüssel, wozu sie den Dateikopf brauchen, 3.) die Passphrase/Passfile um den Schlüssel zu entschlüsseln.
Und wenn sie dann erstmal so weit sind (praktisch unmöglich), dann liegt da nur eine Primzahl rum. Die ganze Arbeit umsonst, wenn sie nicht wissen, wie die Primzahl zu interpretieren ist.

Das jetzt nur mal so als Beispiel, warum diese angenommene Überprüfbarkeit völlig absurd ist. Dass ich paranoid bin und kaum ein anderer Mensch auf der Welt das so austüftelt, ist schon klar


*) den man üblicherweise häufig als Primzahl aufbewahrt, die man gunzippen kann.
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hans ditter

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#38

AW: "Bildfähige Geräte" an Schulen: wie ist es bei euch?

  Alt 4. Sep 2012, 20:54
Also ich möchte mich jetzt nicht den rechtlichen Diskussionen über den Besitz von Ideen etc. anschließen, da ich davon einfach überhaupt keine Ahnung hab.

Kurz und knackig: Ich war an einer Schule in Niedersachsen in Winsen(Luhe) und bei uns war das folgendermaßen geregelt. Handys, MP3-Player, Laptops,... alles erlaubt. Solange es in Freistunden und Pausen zu legalen Zwecken genutzt wurden (Mobbing, Pornographie etc. gehört natürlich nicht dazu).
Im Unterricht waren ALLE diese Medien verboten! Unter verboten war zu verstehen, dass sie ausgeschaltet (bzw. auf stumm geschaltet ) in der Tasche aufzubewahren waren und nicht benutzt wurden.

Vor einiger Zeit ist auch ein "Verbot für bildfähige Geräte" in unser Schulbücherei eingeführt worden, weil ein Schüler ein Foto einer der Bibliothekarinnen veröffentlich hat, auf dem zu sehen ist, wie sie auf FB surft (was nach der Büchereiordnung verboten ist). Der Sinn dieses Verbots ist mir nie so ganz in den Kopf gegangen und ich halte es auch jetzt noch für nicht wirklich legal.

LG; hans ditter
RudiRüsselSeineSocketKomponente - SirRufo (--> Chat mit PM)

Delphi Programming is the best one!
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Namenloser

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#39

AW: "Bildfähige Geräte" an Schulen: wie ist es bei euch?

  Alt 4. Sep 2012, 22:16
@implementation:

Komm mal wieder runter, du bist nicht Staatsfeind Nr 1. und wirst von den Geheimdiensten verfolgt .
Es spricht natürlich nichts dagegen, sein System zu verschlüsseln, ich finde das sogar gut, aber man kann sich damit auch wichtig machen...

Und es ist doch ganz einfach: Wenn man dir nicht nachweisen kann, dass du was illegales auf deiner Festplatte hast, weil die verschlüsselt ist, bist du im Zweifelsfall unschuldig. Dafür gibt es Gesetze. In Deutschland hat man zum Glück auch bei Passwörtern das Recht zu schweigen. Außerdem darf die Schule eh nicht einfach in deinen Daten schnüffeln, und deswegen hast du natürlich recht, dass es im Zweifelsfall nicht zu kontrollieren ist. Nur deine Begründung fand ich etwas abenteuerlich.

Deine Argumentation war einerseits, dass zufällig die verschlüsselten Daten mit einem anderen Algorithmus entschlüsselt irgendwas verbotenes ergeben könnte, aber das ist völlig theoretisch. Ich glaube nicht, dass das überhaupt schon mal irgendwann vorgekommen ist. Und andererseits meintest du, dass der Begriff „Besitz“ bei Daten nicht geklärt werden könne, merkst aber nicht, dass das hier völlig irrelevant ist, weil es lediglich darum geht, festzustellen, ob sich Daten auf deinem Rechner befinden. Abgesehen davon kannst du in der physischen Welt genau so hinterfragen, was eigentlich „Besitz“ sein soll, das führt aber zu nichts. Das meine ich mit „in der Praxis nicht relevant“.
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Popov
(Gast)

n/a Beiträge
 
#40

AW: "Bildfähige Geräte" an Schulen: wie ist es bei euch?

  Alt 4. Sep 2012, 22:42
@implementation:

Es soll tatsächlich immer noch Polizisten geben die auf der Tastatur die Any Key Taste suchen. Aber glaub mir, die haben inzwischen auch paar schlaue Köpfe. Nur mal als Info. Deine Maßnahmen klingen beinahe so wie das was ich mal gelesen habe: da meinte einer im Internet, dass er an strategischen Orten in einem Rechner Viren platziert hat und wenn die Polizei sein Rechner beschlagnahmt und einer der Dateien ausführt, dann wird zuerst sein Rechner platt gemacht und, wenn es im Netzwerk angeschlossen war, sich auf alle Rechner der Polizei ausbreiten und auch die platt machen.
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