Um die genaue Anzahl geht es doch gar nicht direkt. Es geht bei dem Gesetz ja vor allem darum, dass Kopien nicht an Fremde, flüchtige Bekannte, Kollegen, ... weitergegeben werden, sondern eben nur im engsten Freundeskreis. Und der besteht meistens ja ohnehin nicht aus dutzenden von Leuten. Inofern nutzen dir auch mehr Kopiermöglichkeiten nichts, wenn nicht genug potentielle Empfänger da sind
Bitte versteh meine Formulierung nicht als Angriff, aber woher stammt das? Gibt es noch einen anderen Gesetzestext als den den ich verlinkt hab? Ich bin ein bisschen verwirrt, denn meiner Auffassung nach ist es dem deutschen Gesetz ziemlich latte ob ich befreundet bin mit demjenigen, der mir seine Kopie zur Verfügung stellt, solange er sie mir einzeln, d.h. nicht generell allen bzw. nicht gleich einer ganzen Gruppe bereitstellt. Das ganze darf weiterhin nicht von finanziellem Interesse geleitet sein, aber damit hat sich das auch mit den Beschränkungen. Wenn jemand auf der Straße mitbekommt dass ich gerne ein Lady Gaga Album hätte, und er bietet mir daraufhin privat an, seine (legale) Kopie zur Verfügung zu stellen, damit ich mir eine Privatkopie ziehen kann, dann geht das klar.
Gruß,
Janis F.