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Registriert seit: 5. Mai 2008 940 Beiträge FreePascal / Lazarus |
#1
Immer wieder steht man bei seinen Projekten vor der Frage, welche Lizenz(en) man denn verwenden solle. Das Angebot ist groß und unübersichtlich, nicht selten dauert es eine Weile, bis man die "Richtige" gefunden hat, insbesondere beim ersten Mal. Ich werde im Folgenden versuchen, einige freie Lizenzen (OpenSource-Lizenzen) übersichtlich darzustellen.
Disclaimer: Weder bin ich Anwalt, noch habe ich Jura studiert! Die folgende Übersicht ist lediglich ein Produkt umfassender Recherche, ohne Garantie auf Richtigkeit! Inhalt:
0. Definitionen der Begriffe "freie Software" und "Open Source" Wann ist eine Software eigentlich frei? Wann ist sie Open Source? Dafür sind im Laufe der Zeit verschiedene Definitionen zustande gekommen. Auf die verbreitetsten drei werde ich im Folgenden eingehen. 0.1 Die "Free Software Definition" (FSD) Die Free Software Definition[1] ist die erste gebräuchliche Definition. Sie wurde 1986 von Richard Matthew Stallman geschrieben und umfasste damals zwei Punkte:
Die moderne Free Software Definition umfasst vier Punkte:
Schon von Anfang an betont Stallman, "free" beziehe sich auf die Freiheiten und nicht auf den Preis. Freie Software muss nach seiner Definition nicht kostenlos sein. Er selbst brachte eine lange Zeit seinen Lebensunterhalt mit dem Verkauf von Emacs auf. 0.2 Die "Debian Free Software Guidelines" (DFSG) Angelehnt an die FSD formulierte das Debian-Projekt (eine GNU/Linux-Distribution) 1997 einige Richtlinien[2], nach denen entschieden wird, ob eine Software frei ist. Sie sind um einiges umfangreicher:
0.3 Die "Open Source Definition" (OSD) Wenig später spaltete sich von der Freie-Software-Bewegung die Open-Source-Bewegung ab, die mit "Open Source" einen Begriff einführte, der weniger die ideologischen Elemente freier Software beschreiben sollte, als mehr direkt auf die Offenlegung des Quelltexts anspielt. Dazu gründete man die Open Source Initiative (OSI), die die DFSG in etwas abgeänderter Version als Open Source Definition[3] übernahm. Debian-spezifische Formulierungen wurden verallgemeinert und "Free Software" durch "Open Source" ersetzt. Da sie nahezu identisch zur DFSG ist, führe ich sie nicht weiter aus - allerdings sollte man im Hinterkopf behalten, dass die OSI einige Lizenzen weniger streng auslegt als das Debian-Projekt, weshalb einige Lizenzen von der OSI akzeptiert werden, von Debian jedoch nicht. 1. Lizenzen mit Copyleft Was bedeutet "Copyleft"? Copyleft[4][5] ist die Anforderung an abgeleitete Werke, der gleichen (/kompatiblen/neueren/strikteren) Lizenz zu unterliegen, wie das Ursprungswerk. Es kann unterschiedlich "stark" sein, wie an den folgenden Lizenzen erkenntlich ist. GNU General Public License Version 2 (GPLv2) [FSD/DFSG/OSD] Erscheinungsjahr: 1991 Herausgeber: Free Software Foundation Copyleft: Viral, erstreckt sich über das gesamte Programm, bei Bibliotheken auch auf alle Programme, die diese Bibliothek statisch oder dynamisch einlinken. Lizenztext: ![]() GNU General Public License Version 3 (GPLv3) [FSD/DFSG/OSD] Erscheinungsjahr: 2007 Herausgeber: Free Software Foundation Copyleft: Viral, erstreckt sich über das gesamte Programm, bei Bibliotheken auch auf alle Programme, die diese Bibliothek statisch oder dynamisch einlinken. Besonderheiten:
![]() Affero General Public License Versionen 1 und 2 (AGPL) [FSD/DFSG/OSD] Erscheinungsjahr: 2002 Herausgeber: Affero Inc. Aufbauend auf der GPLv2 Zusätzliche Klauseln: Der Quelltext muss auch allen Benutzern im Netzwerk verfügbar gemacht werden, bspw. bei CMS auf Webseiten etc. GNU Affero General Public License Version 3 (AGPLv3) [FSD/DFSG/OSD] Erscheinungsjahr: 2007 Herausgeber: Free Software Foundation Aufbauend auf der GPLv3 Zusätzliche Klauseln: Der Quelltext muss auch allen Benutzern im Netzwerk verfügbar gemacht werden, bspw. bei CMS auf Webseiten etc. Lizenztext: ![]() GNU Library General Public License Version 2.0 [FSD/DFSG/OSD] GNU Lesser General Public License Version 2.1 [FSD/DFSG/OSD] Erscheinungsjahr: 1991 Herausgeber: Free Software Foundation Aufbauend auf der GPLv2 Erlaubt jedoch, dass proprietäre Software gegen den unter der LGPL stehenden Code statisch oder dynamisch gelinkt wird. Lizenztext (2.0): ![]() Lizenztext (2.1): ![]() Achtung bei statischem Linken: Hier greift zwar nicht das Copyleft, aber du musst dennoch die ungelinkten Objektdateien mitliefern[6] (siehe auch FAQ) Aber: Manche Projekte (z.B. FreePascal) benutzen eine veränderte Version, bei der du genau das nicht musst. GNU Lesser General Public License Version 3 [FSD/DFSG/OSD] Erscheinungsjahr: 2007 Herausgeber: Free Software Foundation Aufbauend auf der GPLv3 Erlaubt jedoch, dass proprietäre Software gegen den unter der LGPL stehenden Code statisch oder dynamisch gelinkt wird. Lizenztext: ![]() Achtung bei statischem Linken: Hier greift zwar nicht das Copyleft, aber du musst dennoch die ungelinkten Objektdateien mitliefern[6] (siehe auch FAQ) Mozilla Public License Version 1.1 (MPLv1.1) [FSD/DFSG/OSD] Erscheinungsjahr: 1998 Herausgeber: Mozilla Foundation Inkompatibel zur GPL! Wenn Kompatibilität gewünscht, wird auf Version 2.0 oder eine Duallizenzierung verwiesen. Copyleft: Schwach, erstreckt sich nur auf die lizenzierte Quelldatei und kann problemlos mit proprietärem Code gemischt werden. Lizenztext: ![]() Mozilla Public License Version 2.0 (MPLv2.0) [FSD/DFSG/OSD] Erscheinungsjahr: 2012 Herausgeber: Mozilla Foundation Kompatibel zur GPL, im Gegensatz zum Vorgänger. Copyleft: Schwach, erstreckt sich nur auf die lizenzierte Quelldatei und kann problemlos mit proprietärem Code gemischt werden. Lizenztext: ![]() Common Development and Distribution License (CDDL) [FSD/OSD] Erscheinungsjahr: 2004 Herausgeber: Sun Microsystems Aufbauend auf MPLv1.1, nicht GPL-kompatibel! Ergänzt, dass Lizenzen erlischen, wenn der Lizenznehmer gegen den Lizenzgeber wegen Patentverletzungen klagt. DFSG-Kompatibilität ungeklärt. Eclipse Public License (EPL) / Common Public License (CPL) [FSD/DFSG/OSD] Erscheinungsjahr: 2001 (CPL) / 2004 (EPL) Herausgeber: IBM (CPL) / Eclipse Foundation (EPL) Inkompatibel zur GPL! Die CPL wird als ersetzte Lizenz geführt, IBM und Eclipse haben sich darauf geeinigt, dass die EPL die CPL ablöst. Grundsätzliche Änderungen gibt es keine. Copyleft: Schwach, nur innerhalb eines "Moduls" Lizenztext (EPL): ![]() 2. Lizenzen ohne Copyleft Originale BSD-Lizenz (4 Klauseln) [FSD/DFSG/?] Enthält eine umstrittene "Werbeklausel", daher von der OSI nicht aufgenommen und nicht mit der GPL kompatibel. Modifizierte/neue BSD-Lizenz (3 Klauseln) [FSD/DFSG/OSD] FreeBSD-Lizenz (2 Klauseln) [FSD/DFSG/OSD] X11-Lizenz (nahezu identisch) [FSD/DFSG/OSD] Beliebteste Non-Copyleft-Lizenzen, GPL-kompatibel Boost Software License [FSD/DFSG/OSD] GPL-kompatibel Lizenztext: ![]() Apache License 1.0 [FSD/?/?] GPL-inkompatibel aufgrund Werbeklausel Lizenztext: ![]() Apache License 1.1 [FSD/?/OSD] GPL-inkompatibel aufgrund des strengen Verbots der Nutzung von Apache-bezogenen Namen Lizenztext: ![]() Apache License 2.0 [FSD/DFSG/OSD] Kompatibel zur GPLv3, nicht jedoch zur GPLv2. Lizenztext: ![]() Do What The Fuck You Want To Public License (WTFPL) [FSD/DFSG/OSD] Eine Public-Domain-Lizenz. Null Einschränkungen. Lizenztext: ![]() 3. Lizenzen für Dokumentationen GNU Free Documentation License (GFDL) Primär innerhalb des GNU-Projekts verwendet, früher auch von der Wikipedia. Copyleft-behaftet. Erlaubt invariant sections, weshalb viele GFDL-Werke nicht vom Debian-Projekt als frei anerkannt werden. Lizenztext: ![]() FreeBSD Documentation License Vom der FreeBSD-Distribution verwendet. Ohne Copyleft, kompatibel mit der GFDL. Lizenztext: ![]() Creative-Commons-Lizenzen Eine ganze Reihe von Lizenzen werden von der Creative-Commons-Gemeinschaft veröffentlicht. Die Lizenzen lassen sich nahezu beliebig aus folgenden Modulen zusammensetzen:
Es ist nicht empfohlen, die Lizenzen für Software zu verwenden.[7][8] 4. Frequently Asked Questions
5. Ist das Copyleft nicht eine Freiheitseinschränkung? Nicht selten kriegen sich innerhalb beider Bewegungen Entwickler darüber in die Haare, ob ein starkes Copyleft (insbesondere die GPL/AGPL) nicht eine Freiheitseinschränkung sei. Standpunkt Pro-Permissive/Contra-Viral Ich möchte, dass jeder meinen Code nutzen kann. Egal ob für freie Software oder für proprietäre. Argumentation der FSF (Pro-Viral/Contra-Permissive) Ohne Copyleft könnte jeder die Software in proprietäre Lizenzen überführen. Das GNU-Projekt zielt aber darauf ab, dass jeder die vier Freiheiten bekommt. Hätten die Distributionen jedoch die Möglichkeit, die Software proprietär zu verbreiten, würden die Freiheiten nicht bei den Nutzern ankommen.[11][4] Argumentationsgang von Torvalds (Pro-Viral/Contra-Permissive) (halb Zitat, halb nach Sinn wiedergegeben) Ich will, dass jeder mit der Software machen kann, was er will. Ein verrückter Wissenschaftler könnte sie benutzen, um die Weltherrschaft zu übernehmen (Haie mit Laserkanonen auf dem Kopf!!!!) Aber dann möchte ich, dass er mir auch etwas dafür zurückgibt. Ich gab ihnen den Quellcode meiner Software, dann wünsche ich mir auch den der Erweiterungen. Danach können sie meinetwegen die Welt erobern, ich mag Laserhaie.[12] Weiterer Pro-Viral-Contra-Permissive-Standpunkt Manchmal arbeite ich an freier Software, und manchmal an proprietärer Software ‑ aber wenn ich an proprietärer Software arbeite, erwarte ich, dass man mich dafür bezahlt. Ohne Copyleft würde ich indirekt an proprietärer Software mitarbeiten.[11] 6. Quellen [1] ![]() [2] ![]() [3] ![]() [4] ![]() [5] ![]() [6] ![]() [7] ![]() [8] ![]() [9] ![]() [10] ![]() [11] ![]() [12] ![]() Weiterlesen:
Zum Schluss möchte ich zum wiederholten Male darauf verweisen, dass kein Anspruch auf Richtigkeit besteht! Verbesserungs- und Ergänzugsvorschläge sind gern willkommen. Falls ich irgendwo falschen Nonsens schreibe, weist mich bitte, bitte darauf hin, dann wird's korrigiert. Im Zweifel: Einfach mal in den Lizenztext schauen, so schwer sind die gar nicht ![]()
GNU/Linux- und FreeBSD-User |
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Geändert von implementation ( 3. Mär 2014 um 16:00 Uhr) Grund: FreePascal-Ausnahme hinzugefügt |
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