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Antwort |
Immer wieder steht man bei seinen Projekten vor der Frage, welche Lizenz(en) man denn verwenden solle. Das Angebot ist groß und unübersichtlich, nicht selten dauert es eine Weile, bis man die "Richtige" gefunden hat, insbesondere beim ersten Mal. Ich werde im Folgenden versuchen, einige freie Lizenzen (OpenSource-Lizenzen) übersichtlich darzustellen.
Disclaimer: Weder bin ich Anwalt, noch habe ich Jura studiert! Die folgende Übersicht ist lediglich ein Produkt umfassender Recherche, ohne Garantie auf Richtigkeit! Inhalt:
0. Definitionen der Begriffe "freie Software" und "Open Source" Wann ist eine Software eigentlich frei? Wann ist sie Open Source? Dafür sind im Laufe der Zeit verschiedene Definitionen zustande gekommen. Auf die verbreitetsten drei werde ich im Folgenden eingehen. 0.1 Die "Free Software Definition" (FSD) Die Free Software Definition[1] ist die erste gebräuchliche Definition. Sie wurde 1986 von Richard Matthew Stallman geschrieben und umfasste damals zwei Punkte:
Die moderne Free Software Definition umfasst vier Punkte:
Schon von Anfang an betont Stallman, "free" beziehe sich auf die Freiheiten und nicht auf den Preis. Freie Software muss nach seiner Definition nicht kostenlos sein. Er selbst brachte eine lange Zeit seinen Lebensunterhalt mit dem Verkauf von Emacs auf. 0.2 Die "Debian Free Software Guidelines" (DFSG) Angelehnt an die FSD formulierte das Debian-Projekt (eine GNU/Linux-Distribution) 1997 einige Richtlinien[2], nach denen entschieden wird, ob eine Software frei ist. Sie sind um einiges umfangreicher:
0.3 Die "Open Source Definition" (OSD) Wenig später spaltete sich von der Freie-Software-Bewegung die Open-Source-Bewegung ab, die mit "Open Source" einen Begriff einführte, der weniger die ideologischen Elemente freier Software beschreiben sollte, als mehr direkt auf die Offenlegung des Quelltexts anspielt. Dazu gründete man die Open Source Initiative (OSI), die die DFSG in etwas abgeänderter Version als Open Source Definition[3] übernahm. Debian-spezifische Formulierungen wurden verallgemeinert und "Free Software" durch "Open Source" ersetzt. Da sie nahezu identisch zur DFSG ist, führe ich sie nicht weiter aus - allerdings sollte man im Hinterkopf behalten, dass die OSI einige Lizenzen weniger streng auslegt als das Debian-Projekt, weshalb einige Lizenzen von der OSI akzeptiert werden, von Debian jedoch nicht. 1. Lizenzen mit Copyleft Was bedeutet "Copyleft"? Copyleft[4][5] ist die Anforderung an abgeleitete Werke, der gleichen (/kompatiblen/neueren/strikteren) Lizenz zu unterliegen, wie das Ursprungswerk. Es kann unterschiedlich "stark" sein, wie an den folgenden Lizenzen erkenntlich ist. GNU General Public License Version 2 (GPLv2) [FSD/DFSG/OSD] Erscheinungsjahr: 1991 Herausgeber: Free Software Foundation Copyleft: Viral, erstreckt sich über das gesamte Programm, bei Bibliotheken auch auf alle Programme, die diese Bibliothek statisch oder dynamisch einlinken. Lizenztext: auf gnu.org GNU General Public License Version 3 (GPLv3) [FSD/DFSG/OSD] Erscheinungsjahr: 2007 Herausgeber: Free Software Foundation Copyleft: Viral, erstreckt sich über das gesamte Programm, bei Bibliotheken auch auf alle Programme, die diese Bibliothek statisch oder dynamisch einlinken. Besonderheiten:
Affero General Public License Versionen 1 und 2 (AGPL) [FSD/DFSG/OSD] Erscheinungsjahr: 2002 Herausgeber: Affero Inc. Aufbauend auf der GPLv2 Zusätzliche Klauseln: Der Quelltext muss auch allen Benutzern im Netzwerk verfügbar gemacht werden, bspw. bei CMS auf Webseiten etc. GNU Affero General Public License Version 3 (AGPLv3) [FSD/DFSG/OSD] Erscheinungsjahr: 2007 Herausgeber: Free Software Foundation Aufbauend auf der GPLv3 Zusätzliche Klauseln: Der Quelltext muss auch allen Benutzern im Netzwerk verfügbar gemacht werden, bspw. bei CMS auf Webseiten etc. Lizenztext: auf gnu.org GNU Library General Public License Version 2.0 [FSD/DFSG/OSD] GNU Lesser General Public License Version 2.1 [FSD/DFSG/OSD] Erscheinungsjahr: 1991 Herausgeber: Free Software Foundation Aufbauend auf der GPLv2 Erlaubt jedoch, dass proprietäre Software gegen den unter der LGPL stehenden Code statisch oder dynamisch gelinkt wird. Lizenztext (2.0): auf gnu.org Lizenztext (2.1): auf gnu.org Achtung bei statischem Linken: Hier greift zwar nicht das Copyleft, aber du musst dennoch die ungelinkten Objektdateien mitliefern[6] (siehe auch FAQ) Aber: Manche Projekte (z.B. FreePascal) benutzen eine veränderte Version, bei der du genau das nicht musst. GNU Lesser General Public License Version 3 [FSD/DFSG/OSD] Erscheinungsjahr: 2007 Herausgeber: Free Software Foundation Aufbauend auf der GPLv3 Erlaubt jedoch, dass proprietäre Software gegen den unter der LGPL stehenden Code statisch oder dynamisch gelinkt wird. Lizenztext: auf gnu.org Achtung bei statischem Linken: Hier greift zwar nicht das Copyleft, aber du musst dennoch die ungelinkten Objektdateien mitliefern[6] (siehe auch FAQ) Mozilla Public License Version 1.1 (MPLv1.1) [FSD/DFSG/OSD] Erscheinungsjahr: 1998 Herausgeber: Mozilla Foundation Inkompatibel zur GPL! Wenn Kompatibilität gewünscht, wird auf Version 2.0 oder eine Duallizenzierung verwiesen. Copyleft: Schwach, erstreckt sich nur auf die lizenzierte Quelldatei und kann problemlos mit proprietärem Code gemischt werden. Lizenztext: auf mozilla.org Mozilla Public License Version 2.0 (MPLv2.0) [FSD/DFSG/OSD] Erscheinungsjahr: 2012 Herausgeber: Mozilla Foundation Kompatibel zur GPL, im Gegensatz zum Vorgänger. Copyleft: Schwach, erstreckt sich nur auf die lizenzierte Quelldatei und kann problemlos mit proprietärem Code gemischt werden. Lizenztext: auf mozilla.org Common Development and Distribution License (CDDL) [FSD/OSD] Erscheinungsjahr: 2004 Herausgeber: Sun Microsystems Aufbauend auf MPLv1.1, nicht GPL-kompatibel! Ergänzt, dass Lizenzen erlischen, wenn der Lizenznehmer gegen den Lizenzgeber wegen Patentverletzungen klagt. DFSG-Kompatibilität ungeklärt. Eclipse Public License (EPL) / Common Public License (CPL) [FSD/DFSG/OSD] Erscheinungsjahr: 2001 (CPL) / 2004 (EPL) Herausgeber: IBM (CPL) / Eclipse Foundation (EPL) Inkompatibel zur GPL! Die CPL wird als ersetzte Lizenz geführt, IBM und Eclipse haben sich darauf geeinigt, dass die EPL die CPL ablöst. Grundsätzliche Änderungen gibt es keine. Copyleft: Schwach, nur innerhalb eines "Moduls" Lizenztext (EPL): auf eclipse.org 2. Lizenzen ohne Copyleft Originale BSD-Lizenz (4 Klauseln) [FSD/DFSG/?] Enthält eine umstrittene "Werbeklausel", daher von der OSI nicht aufgenommen und nicht mit der GPL kompatibel. Modifizierte/neue BSD-Lizenz (3 Klauseln) [FSD/DFSG/OSD] FreeBSD-Lizenz (2 Klauseln) [FSD/DFSG/OSD] X11-Lizenz (nahezu identisch) [FSD/DFSG/OSD] Beliebteste Non-Copyleft-Lizenzen, GPL-kompatibel Boost Software License [FSD/DFSG/OSD] GPL-kompatibel Lizenztext: auf boost.org Apache License 1.0 [FSD/?/?] GPL-inkompatibel aufgrund Werbeklausel Lizenztext: auf apache.org Apache License 1.1 [FSD/?/OSD] GPL-inkompatibel aufgrund des strengen Verbots der Nutzung von Apache-bezogenen Namen Lizenztext: auf apache.org Apache License 2.0 [FSD/DFSG/OSD] Kompatibel zur GPLv3, nicht jedoch zur GPLv2. Lizenztext: auf apache.org Do What The Fuck You Want To Public License (WTFPL) [FSD/DFSG/OSD] Eine Public-Domain-Lizenz. Null Einschränkungen. Lizenztext: WTFPL 3. Lizenzen für Dokumentationen GNU Free Documentation License (GFDL) Primär innerhalb des GNU-Projekts verwendet, früher auch von der Wikipedia. Copyleft-behaftet. Erlaubt invariant sections, weshalb viele GFDL-Werke nicht vom Debian-Projekt als frei anerkannt werden. Lizenztext: auf gnu.org FreeBSD Documentation License Vom der FreeBSD-Distribution verwendet. Ohne Copyleft, kompatibel mit der GFDL. Lizenztext: auf freebsd.org Creative-Commons-Lizenzen Eine ganze Reihe von Lizenzen werden von der Creative-Commons-Gemeinschaft veröffentlicht. Die Lizenzen lassen sich nahezu beliebig aus folgenden Modulen zusammensetzen:
Es ist nicht empfohlen, die Lizenzen für Software zu verwenden.[7][8] 4. Frequently Asked Questions
5. Ist das Copyleft nicht eine Freiheitseinschränkung? Nicht selten kriegen sich innerhalb beider Bewegungen Entwickler darüber in die Haare, ob ein starkes Copyleft (insbesondere die GPL/AGPL) nicht eine Freiheitseinschränkung sei. Standpunkt Pro-Permissive/Contra-Viral Ich möchte, dass jeder meinen Code nutzen kann. Egal ob für freie Software oder für proprietäre. Argumentation der FSF (Pro-Viral/Contra-Permissive) Ohne Copyleft könnte jeder die Software in proprietäre Lizenzen überführen. Das GNU-Projekt zielt aber darauf ab, dass jeder die vier Freiheiten bekommt. Hätten die Distributionen jedoch die Möglichkeit, die Software proprietär zu verbreiten, würden die Freiheiten nicht bei den Nutzern ankommen.[11][4] Argumentationsgang von Torvalds (Pro-Viral/Contra-Permissive) (halb Zitat, halb nach Sinn wiedergegeben) Ich will, dass jeder mit der Software machen kann, was er will. Ein verrückter Wissenschaftler könnte sie benutzen, um die Weltherrschaft zu übernehmen (Haie mit Laserkanonen auf dem Kopf!!!!) Aber dann möchte ich, dass er mir auch etwas dafür zurückgibt. Ich gab ihnen den Quellcode meiner Software, dann wünsche ich mir auch den der Erweiterungen. Danach können sie meinetwegen die Welt erobern, ich mag Laserhaie.[12] Weiterer Pro-Viral-Contra-Permissive-Standpunkt Manchmal arbeite ich an freier Software, und manchmal an proprietärer Software ‑ aber wenn ich an proprietärer Software arbeite, erwarte ich, dass man mich dafür bezahlt. Ohne Copyleft würde ich indirekt an proprietärer Software mitarbeiten.[11] 6. Quellen [1] http://www.gnu.org/philosophy/free-sw.html [2] http://www.debian.org/social_contract#guidelines [3] http://www.opensource.org/docs/osd [4] http://www.gnu.org/copyleft/copyleft.de.html [5] http://www.opensource.org/faq#copyleft [6] http://de.wikipedia.org/wiki/GNU_Les...Public_License [7] http://wiki.creativecommons.org/FAQ#...to_software.3F [8] http://de.creativecommons.org/faqs/#...heinen_antwort [9] http://www.gnu.org/philosophy/selling.de.htm [10] http://www.opensource.org/faq#commercial [11] http://www.gnu.org/philosophy/pragmatic.de.html [12] http://en.wikiquote.org/wiki/Linus_Torvalds#2006 Weiterlesen:
Zum Schluss möchte ich zum wiederholten Male darauf verweisen, dass kein Anspruch auf Richtigkeit besteht! Verbesserungs- und Ergänzugsvorschläge sind gern willkommen. Falls ich irgendwo falschen Nonsens schreibe, weist mich bitte, bitte darauf hin, dann wird's korrigiert. Im Zweifel: Einfach mal in den Lizenztext schauen, so schwer sind die gar nicht
GNU/Linux- und FreeBSD-User | Free as in Freedom! | Freie PDF-Reader: 4 Freedoms included! | Stop DRM! | Liberate your documents! | Stop Software Patents!
Geändert von implementation ( 3. Mär 2014 um 16:00 Uhr) Grund: FreePascal-Ausnahme hinzugefügt |
Delphi 10.2 Tokyo Enterprise |
#2
Ich habe eine GPL-Bibliothek und möchte eine proprietäre Software schreiben, die darauf aufbaut.
Gib's auf - das Copyleft umfasst sowohl statische als auch dynamische Bindungen. Es wäre allerhöchstens möglich, ein zweites Programm zu schreiben, das die Bibliothek einbindet und die Funktionen über IPC zur Verfügung stellt. Aber das ist dann sehr grenzwertig und interpretationsabhängig. Das ist so nicht ganz richtig. In GPL V3 ist deine Antwort richtig in V2 Nicht da reicht es aus den Quellcode der Lib dem proprietäre Programm beizupacken. sonst hätten wir keine Router und Samsung TV und NAS weil alle Linux nutzen und die Quellen nur teilweise offen liegen.
Frank
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Zitat |
FreePascal / Lazarus |
#3
Der Linux Kernel ist dahingehend eine gewisse Ausnahme, da er einen Betriebssystemkern darstellt. Die Schnittstelle zwischen Userspace und Kernel wird dabei auch gemeinhin als Grenze zwischen der vom Kernel verwendeten GPLv2 und den von Userspace Anwendungen verwendeten Lizenzen gesehen. So ist es ohne Probleme möglich (lizenztechnisch) eine propritäre Anwendung auf dem Linux Kernel laufen zu lassen, welche direkt mit dem Kernel über Syscalls (statt durch Bibliotheken wie LibC) kommuniziert. Du kannst also nicht vom Linux Kernel auf die Anwendbarkeit der GPLv2 schließen.
Siehe dazu auch diese festgehaltene Diskussion auf der LKML. Gruß, Sven
Sven
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Zitat |
Online
Delphi 11 Alexandria |
#4
In GPL V3 ist deine Antwort richtig in V2 Nicht da reicht es aus den Quellcode der Lib dem proprietäre Programm beizupacken.
Deshalb nutzen wir in der Firma generell keine GPL-only lizenzierten Quelltexte und genauso halte ich das auch privat. Ebenso möchte ich auch niemals an einem Projekt mitarbeiten, das GPL-only ist. Die Beschneidungen der Freiheit sind einfach zu stark.
Sebastian Jänicke
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Zitat |
FreePascal / Lazarus |
#5
Die Beschneidungen der Freiheit sind einfach zu stark.
Wie frei die GPL ist, darüber streiten sich die Geister. Vielleicht sollte ich dazu im Tut auch nochmal die Argumente beider Seiten aufzählen. Mal schauen, wie ich es formuliert kriege. @franktron/JamesTKirk: Die Ausnahme ist ergänzt, danke! [EDIT] Ich hab' die GPL-Kontroverse mal hinzugefügt. Für weitere Argumente bin ich gern offen.
Marvin
Geändert von implementation (10. Apr 2012 um 13:16 Uhr) |
Zitat |
Online
Delphi 11 Alexandria |
#6
Argumentationsgang von Torvalds (Pro-GPL) (halb Zitat, halb nach Sinn wiedergegeben)
Ich will, dass jeder mit der Software machen kann, was er will. Ein verrückter Wissenschaftler könnte sie benutzen, um die Weltherrschaft zu übernehmen (Haie mit Laserkanonen auf dem Kopf!!!!) Aber dann möchte ich, dass er mir auch etwas dafür zurückgibt. Ich gab ihnen den Quellcode meiner Software, dann wünsche ich mir auch den der Erweiterungen. Wo wir MPL-lizenzierten Code verwenden, veröffentlichen wir Änderungen natürlich auch durch Codesubmissions an die jeweiligen Projekte. Und da greift diese Argumentation auch. Und da wir daraus einen Vorteil haben, ist es auch klar, dass wir korrigierte Fehler, Erweiterungen usw. auch wieder zurückliefern. Aber wir veröffentlichen doch nicht 99,9% des Codes wegen 0,1% GPL-lizenzierten Code... Da schreiben wir das lieber selbst noch einmal und nutzen eben keinen fertigen Fremdcode...
Sebastian Jänicke
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Zitat |
FreePascal / Lazarus |
#7
Nur wenn ich z.B. 500 Zeilen GPL-Code als Erweiterung einer proprietären Anwendung von vielen 100.000 Zeilen benutzen wollen würde, halte ich es für etwas seltsam, dann diese vielen 100.000 Zeilen als Erweiterung der paar GPL-lizenzierten Zeilen veröffentlichen zu müssen...
Vergiss nicht, dass die Freie-Software-Bewegung proprietäre Software als böse ansieht, weil sie Zusammenarbeit verhindert. Und GNU-Gründer Richard M. Stallman, der die GPL nunmal geschrieben hat, ist da absoluter Extremist
Marvin
Geändert von implementation (10. Apr 2012 um 15:07 Uhr) |
Zitat |
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#8
Zitat:
Vergiss nicht, dass die Freie-Software-Bewegung proprietäre Software als böse ansieht
Aus meiner Sicht ist die GPL-Lizenz für in sich fertige/ nutzbare Programm z.B. Gimp, Blender usw MPL ist für Bibliotheken, die in anderen Programmen genutzt werden z.B. himXML usw. Ansonsten hat der Autor die falsche Lizenz gewählt. (Meine Meinung) |
Zitat |
FreePascal / Lazarus |
#9
Das sollte man eigentlich nicht tun. Entweder wir ändern unser Wirtschaftssystem zum Sozialismus
Zitat:
oder wir haben nur noch Hobbyprogrammierer.
Nicht der Verkauf von Software wird als böse angesehen, sondern die Tatsache, dass der Nutzer keine Rechte hat, und die Kontrolle über seinen Computer an den Softwarehersteller verliert. Aber wir kommen ab vom Thema. Zur Ideologie des GNU-Projekts kann man hier weiterlesen. Bitte zurück zu den Lizenzen an sich und Veränderungsvorschlägen am Tutorial.
Marvin
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Zitat |
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