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Freie (Open Source) Softwarelizenzen für eigene Projekte

Ein Tutorial von implementation · begonnen am 9. Apr 2012 · letzter Beitrag vom 12. Apr 2012
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Benutzerbild von implementation
implementation
Registriert seit: 5. Mai 2008
Immer wieder steht man bei seinen Projekten vor der Frage, welche Lizenz(en) man denn verwenden solle. Das Angebot ist groß und unübersichtlich, nicht selten dauert es eine Weile, bis man die "Richtige" gefunden hat, insbesondere beim ersten Mal. Ich werde im Folgenden versuchen, einige freie Lizenzen (OpenSource-Lizenzen) übersichtlich darzustellen.

Disclaimer: Weder bin ich Anwalt, noch habe ich Jura studiert! Die folgende Übersicht ist lediglich ein Produkt umfassender Recherche, ohne Garantie auf Richtigkeit!

Inhalt:
  • Definitionen und Richtlinien
  • Lizenzen ohne Copyleft
  • Lizenzen mit Copyleft
  • Lizenzen für Dokumentationen
  • Frequently Asked Questions
  • Copyleft - Freiheitseinschränkung?
  • Quellen

0. Definitionen der Begriffe "freie Software" und "Open Source"

Wann ist eine Software eigentlich frei? Wann ist sie Open Source? Dafür sind im Laufe der Zeit verschiedene Definitionen zustande gekommen. Auf die verbreitetsten drei werde ich im Folgenden eingehen.

0.1 Die "Free Software Definition" (FSD)

Die Free Software Definition[1] ist die erste gebräuchliche Definition. Sie wurde 1986 von Richard Matthew Stallman geschrieben und umfasste damals zwei Punkte:
  • Die Freiheit, ein Programm zu kopieren, und an einen Nachbarn weiterzugeben, damit er es genauso nutzen kann.
  • Die Freiheit, ein Programm verändern zu können, damit der Nutzer es kontrollieren kann, statt anders rum. Dies impliziert, dass der Nutzer Zugang zum Quellcode haben muss

Die moderne Free Software Definition umfasst vier Punkte:
  • Freiheit 0: Die Freiheit, das Programm zu jedem Zweck zu nutzen.
  • Freiheit 1: Die Freiheit, die Funktionsweise des Programms nachzuvollziehen.
  • Freiheit 2: Die Freiheit, Kopien des Programms weiterzugeben.
  • Freiheit 3: Die Freiheit, das Programm zu verbessern und auch diese verbesserte Version weiterzugeben.

Schon von Anfang an betont Stallman, "free" beziehe sich auf die Freiheiten und nicht auf den Preis. Freie Software muss nach seiner Definition nicht kostenlos sein. Er selbst brachte eine lange Zeit seinen Lebensunterhalt mit dem Verkauf von Emacs auf.

0.2 Die "Debian Free Software Guidelines" (DFSG)

Angelehnt an die FSD formulierte das Debian-Projekt (eine GNU/Linux-Distribution) 1997 einige Richtlinien[2], nach denen entschieden wird, ob eine Software frei ist. Sie sind um einiges umfangreicher:
  • Das Programm muss freie weitergegeben werden können (sowohl in Binär- als auch in Quellcode-Form)
  • Der Quellcode muss offengelegt werden.
  • Die Lizenz muss erlauben, dass abgewandelte Versionen unter den gleichen Bedingungen weitergegeben werden darf.
  • Keine Diskriminierung gegenüber Einzelpersonen oder Personengruppen
  • Keine Einschränkung des Einsatzbereichs
  • Jeder Empfänger des Programms bekomt die verbundenen Rechte automatisch, ohne die Lizenz erst separat anfordern zu müssen.
  • Die Lizenz darf nicht davon abhängen, ob das Programm als Teil der Debian-Distribution weitergegeben wird oder nicht.
  • Die Lizenz darf andere Programme nicht einschränken.
Als Beispiele werden explizit die GPL, die BSD-Lizenz und Perl's Artistic License genannt.

0.3 Die "Open Source Definition" (OSD)

Wenig später spaltete sich von der Freie-Software-Bewegung die Open-Source-Bewegung ab, die mit "Open Source" einen Begriff einführte, der weniger die ideologischen Elemente freier Software beschreiben sollte, als mehr direkt auf die Offenlegung des Quelltexts anspielt. Dazu gründete man die Open Source Initiative (OSI), die die DFSG in etwas abgeänderter Version als Open Source Definition[3] übernahm. Debian-spezifische Formulierungen wurden verallgemeinert und "Free Software" durch "Open Source" ersetzt. Da sie nahezu identisch zur DFSG ist, führe ich sie nicht weiter aus - allerdings sollte man im Hinterkopf behalten, dass die OSI einige Lizenzen weniger streng auslegt als das Debian-Projekt, weshalb einige Lizenzen von der OSI akzeptiert werden, von Debian jedoch nicht.

1. Lizenzen mit Copyleft

Was bedeutet "Copyleft"? Copyleft[4][5] ist die Anforderung an abgeleitete Werke, der gleichen (/kompatiblen/neueren/strikteren) Lizenz zu unterliegen, wie das Ursprungswerk. Es kann unterschiedlich "stark" sein, wie an den folgenden Lizenzen erkenntlich ist.

GNU General Public License Version 2 (GPLv2) [FSD/DFSG/OSD]
Erscheinungsjahr: 1991
Herausgeber: Free Software Foundation
Copyleft: Viral, erstreckt sich über das gesamte Programm, bei Bibliotheken auch auf alle Programme, die diese Bibliothek statisch oder dynamisch einlinken.
Lizenztext: auf gnu.org

GNU General Public License Version 3 (GPLv3) [FSD/DFSG/OSD]
Erscheinungsjahr: 2007
Herausgeber: Free Software Foundation
Copyleft: Viral, erstreckt sich über das gesamte Programm, bei Bibliotheken auch auf alle Programme, die diese Bibliothek statisch oder dynamisch einlinken.
Besonderheiten:
  • Ausdrückliches Verbot von Tivoisierung.
  • DRM ("Digital Restrictions Management") darf gebrochen werden, ohne gegen den Digital Millenium Copyright Act (DMCA) zu verstoßen.
Lizenztext: auf gnu.org

Affero General Public License Versionen 1 und 2 (AGPL) [FSD/DFSG/OSD]
Erscheinungsjahr: 2002
Herausgeber: Affero Inc.
Aufbauend auf der GPLv2
Zusätzliche Klauseln: Der Quelltext muss auch allen Benutzern im Netzwerk verfügbar gemacht werden, bspw. bei CMS auf Webseiten etc.

GNU Affero General Public License Version 3 (AGPLv3) [FSD/DFSG/OSD]
Erscheinungsjahr: 2007
Herausgeber: Free Software Foundation
Aufbauend auf der GPLv3
Zusätzliche Klauseln: Der Quelltext muss auch allen Benutzern im Netzwerk verfügbar gemacht werden, bspw. bei CMS auf Webseiten etc.
Lizenztext: auf gnu.org

GNU Library General Public License Version 2.0 [FSD/DFSG/OSD]
GNU Lesser General Public License Version 2.1 [FSD/DFSG/OSD]
Erscheinungsjahr: 1991
Herausgeber: Free Software Foundation
Aufbauend auf der GPLv2
Erlaubt jedoch, dass proprietäre Software gegen den unter der LGPL stehenden Code statisch oder dynamisch gelinkt wird.
Lizenztext (2.0): auf gnu.org
Lizenztext (2.1): auf gnu.org
Achtung bei statischem Linken: Hier greift zwar nicht das Copyleft, aber du musst dennoch die ungelinkten Objektdateien mitliefern[6] (siehe auch FAQ)
Aber: Manche Projekte (z.B. FreePascal) benutzen eine veränderte Version, bei der du genau das nicht musst.

GNU Lesser General Public License Version 3 [FSD/DFSG/OSD]
Erscheinungsjahr: 2007
Herausgeber: Free Software Foundation
Aufbauend auf der GPLv3
Erlaubt jedoch, dass proprietäre Software gegen den unter der LGPL stehenden Code statisch oder dynamisch gelinkt wird.
Lizenztext: auf gnu.org
Achtung bei statischem Linken: Hier greift zwar nicht das Copyleft, aber du musst dennoch die ungelinkten Objektdateien mitliefern[6] (siehe auch FAQ)

Mozilla Public License Version 1.1 (MPLv1.1) [FSD/DFSG/OSD]
Erscheinungsjahr: 1998
Herausgeber: Mozilla Foundation
Inkompatibel zur GPL! Wenn Kompatibilität gewünscht, wird auf Version 2.0 oder eine Duallizenzierung verwiesen.
Copyleft: Schwach, erstreckt sich nur auf die lizenzierte Quelldatei und kann problemlos mit proprietärem Code gemischt werden.
Lizenztext: auf mozilla.org

Mozilla Public License Version 2.0 (MPLv2.0) [FSD/DFSG/OSD]
Erscheinungsjahr: 2012
Herausgeber: Mozilla Foundation
Kompatibel zur GPL, im Gegensatz zum Vorgänger.
Copyleft: Schwach, erstreckt sich nur auf die lizenzierte Quelldatei und kann problemlos mit proprietärem Code gemischt werden.
Lizenztext: auf mozilla.org

Common Development and Distribution License (CDDL) [FSD/OSD]
Erscheinungsjahr: 2004
Herausgeber: Sun Microsystems
Aufbauend auf MPLv1.1, nicht GPL-kompatibel!
Ergänzt, dass Lizenzen erlischen, wenn der Lizenznehmer gegen den Lizenzgeber wegen Patentverletzungen klagt.
DFSG-Kompatibilität ungeklärt.

Eclipse Public License (EPL) / Common Public License (CPL) [FSD/DFSG/OSD]
Erscheinungsjahr: 2001 (CPL) / 2004 (EPL)
Herausgeber: IBM (CPL) / Eclipse Foundation (EPL)
Inkompatibel zur GPL!
Die CPL wird als ersetzte Lizenz geführt, IBM und Eclipse haben sich darauf geeinigt, dass die EPL die CPL ablöst. Grundsätzliche Änderungen gibt es keine.
Copyleft: Schwach, nur innerhalb eines "Moduls"
Lizenztext (EPL): auf eclipse.org

2. Lizenzen ohne Copyleft

Originale BSD-Lizenz (4 Klauseln) [FSD/DFSG/?]
Enthält eine umstrittene "Werbeklausel", daher von der OSI nicht aufgenommen und nicht mit der GPL kompatibel.

Modifizierte/neue BSD-Lizenz (3 Klauseln) [FSD/DFSG/OSD]
FreeBSD-Lizenz (2 Klauseln) [FSD/DFSG/OSD]
X11-Lizenz (nahezu identisch) [FSD/DFSG/OSD]
Beliebteste Non-Copyleft-Lizenzen, GPL-kompatibel

Boost Software License [FSD/DFSG/OSD]
GPL-kompatibel
Lizenztext: auf boost.org

Apache License 1.0 [FSD/?/?]
GPL-inkompatibel aufgrund Werbeklausel
Lizenztext: auf apache.org

Apache License 1.1 [FSD/?/OSD]
GPL-inkompatibel aufgrund des strengen Verbots der Nutzung von Apache-bezogenen Namen
Lizenztext: auf apache.org

Apache License 2.0 [FSD/DFSG/OSD]
Kompatibel zur GPLv3, nicht jedoch zur GPLv2.
Lizenztext: auf apache.org

Do What The Fuck You Want To Public License (WTFPL) [FSD/DFSG/OSD]
Eine Public-Domain-Lizenz. Null Einschränkungen.
Lizenztext: WTFPL

3. Lizenzen für Dokumentationen

GNU Free Documentation License (GFDL)
Primär innerhalb des GNU-Projekts verwendet, früher auch von der Wikipedia.
Copyleft-behaftet.
Erlaubt invariant sections, weshalb viele GFDL-Werke nicht vom Debian-Projekt als frei anerkannt werden.
Lizenztext: auf gnu.org

FreeBSD Documentation License
Vom der FreeBSD-Distribution verwendet.
Ohne Copyleft, kompatibel mit der GFDL.
Lizenztext: auf freebsd.org

Creative-Commons-Lizenzen
Eine ganze Reihe von Lizenzen werden von der Creative-Commons-Gemeinschaft veröffentlicht.
Die Lizenzen lassen sich nahezu beliebig aus folgenden Modulen zusammensetzen:
  • BY - Namensnennung
  • SA - Share Alike (Copyleft)
  • ND - No Derivative (keine Ableitungen)
  • NC - Non-Commercial (keine kommerzielle Nutzung)
Im aktuellen Lizenzensatz ist Namensnennung immer vorgesehen und kann nicht abgewählt werden.
Es ist nicht empfohlen, die Lizenzen für Software zu verwenden.[7][8]

4. Frequently Asked Questions
  • Darf ich freie Software verkaufen?
    Ja, auch zu jedem Preis! "Free" bezieht sich auf die Freiheiten, nicht auf die Kosten. Der Verkauf kann eine gute Möglichkeit darstellen, die Entwicklungskosten aufzubringen.[9][10]
  • Ich habe ein GPL-Programm mit ein paar Erweiterungen versehen, die ich aber nur selbst nutze. Muss ich sie veröffentlichen?
    Nein, die GPL zwingt nicht zur Veröffentlichung. Aber wenn du dich dafür entscheidest, beachte auch das Copyleft!
  • Ich habe eine GPL-Bibliothek und möchte eine proprietäre Software schreiben, die darauf aufbaut.
    Gib's auf - das Copyleft umfasst sowohl statische als auch dynamische Bindungen. Es wäre allerhöchstens möglich, ein zweites Programm zu schreiben, das die Bibliothek einbindet und die Funktionen über IPC zur Verfügung stellt. Aber das ist dann sehr grenzwertig und interpretationsabhängig. Eine Ausnahme liegt vor, wenn es sich bei der GPL-Bibliothek um einen Betriebssystemkern handelt (Danke an franktron und JamesTKirk)
  • Ich habe eine LGPL-Bibliothek, die ich statisch einbinde. Gilt hier das Copyleft?
    Nein, aber bei statischer Bindung musst du dennoch dem Nutzer die Möglichkeit geben, die Bibliothek durch eine veränderte Version zu ersetzen. In der Praxis heißt das, dass du deine ungelinkten Objektdateien mitgeben musst, damit der Nutzer sie gegen seine veränderte Bibliothek linken kann. Dieser Sachverhalt besteht nicht bei dynamischer Bindung (DLLs). [6]
  • Ich möchte in ein GPL-Programm Quelltext einbinden, der mit einer anderen Copyleft-Lizenz versehen ist. Welche Bedingungen habe ich zu erfüllen?
    Zuerst solltest du sicherstellen, dass alle verwendeten Lizenzen kompatibel sind. In der Regel gilt für das Gesamtprogramm dann die strikteste Lizenz. Das ist meistens die GPL, nur die AGPL ist noch strikter.
  • Kann ich ein Programm unter einer der Creative-Commons-Lizenzen veröffentlichen?
    Die Verwendung der CC-Lizenzen für Software ist NICHT empfohlen! (Danke an BUG) [7][8]
  • An wen kann ich mich wenden, wenn die Lizenz gebrochen wird?
    Hilfe gibt's u.A. von Harald Welte und dem Software Freedom Law Center (Danke an Assarbad)
  • Sind die Lizenzen auch für andere Werke als Software anwendbar?
    Nicht jede, aber der überwiegende Teil schon. Selbst die GPL spricht nur von "work" und explizit nicht von "program" oder "software", und der Begriff des Quellcodes wird auf allgemeiner Ebene formuliert. Dies ist in anderen Lizenzen ähnlich gehandhabt. So bringt es immer wieder Verwunderung, wenn Bilder unter die GPL gestellt werden, aber an sich ist das problemlos möglich.
  • Darf ich "obfuscated code" unter freie Lizenzen stellen?
    Das kommt darauf an, wie dort der Begriff "Quellcode" definiert wird. Ich bediene mich mal wieder der GPLv2 und v3 als Beispiel: "The source code for a work means the preferred form of the work for making modifications to it.".
    Da dies auf obfuszierten Code nicht zutrifft, kann dieser nicht als Quellcode angesehen werden, obwohl der Compiler daraus das gleiche erzeugt wie aus dem eigentlichen.

5. Ist das Copyleft nicht eine Freiheitseinschränkung?

Nicht selten kriegen sich innerhalb beider Bewegungen Entwickler darüber in die Haare, ob ein starkes Copyleft (insbesondere die GPL/AGPL) nicht eine Freiheitseinschränkung sei.

Standpunkt Pro-Permissive/Contra-Viral
Ich möchte, dass jeder meinen Code nutzen kann. Egal ob für freie Software oder für proprietäre.

Argumentation der FSF (Pro-Viral/Contra-Permissive)
Ohne Copyleft könnte jeder die Software in proprietäre Lizenzen überführen. Das GNU-Projekt zielt aber darauf ab, dass jeder die vier Freiheiten bekommt. Hätten die Distributionen jedoch die Möglichkeit, die Software proprietär zu verbreiten, würden die Freiheiten nicht bei den Nutzern ankommen.[11][4]

Argumentationsgang von Torvalds (Pro-Viral/Contra-Permissive) (halb Zitat, halb nach Sinn wiedergegeben)
Ich will, dass jeder mit der Software machen kann, was er will. Ein verrückter Wissenschaftler könnte sie benutzen, um die Weltherrschaft zu übernehmen (Haie mit Laserkanonen auf dem Kopf!!!!) Aber dann möchte ich, dass er mir auch etwas dafür zurückgibt. Ich gab ihnen den Quellcode meiner Software, dann wünsche ich mir auch den der Erweiterungen. Danach können sie meinetwegen die Welt erobern, ich mag Laserhaie.[12]

Weiterer Pro-Viral-Contra-Permissive-Standpunkt
Manchmal arbeite ich an freier Software, und manchmal an proprietärer Software ‑ aber wenn ich an proprietärer Software arbeite, erwarte ich, dass man mich dafür bezahlt. Ohne Copyleft würde ich indirekt an proprietärer Software mitarbeiten.[11]

6. Quellen

[1] http://www.gnu.org/philosophy/free-sw.html
[2] http://www.debian.org/social_contract#guidelines
[3] http://www.opensource.org/docs/osd
[4] http://www.gnu.org/copyleft/copyleft.de.html
[5] http://www.opensource.org/faq#copyleft
[6] http://de.wikipedia.org/wiki/GNU_Les...Public_License
[7] http://wiki.creativecommons.org/FAQ#...to_software.3F
[8] http://de.creativecommons.org/faqs/#...heinen_antwort
[9] http://www.gnu.org/philosophy/selling.de.htm
[10] http://www.opensource.org/faq#commercial
[11] http://www.gnu.org/philosophy/pragmatic.de.html
[12] http://en.wikiquote.org/wiki/Linus_Torvalds#2006

Weiterlesen:
Zum Schluss möchte ich zum wiederholten Male darauf verweisen, dass kein Anspruch auf Richtigkeit besteht!
Verbesserungs- und Ergänzugsvorschläge sind gern willkommen.
Falls ich irgendwo falschen Nonsens schreibe, weist mich bitte, bitte darauf hin, dann wird's korrigiert.

Im Zweifel: Einfach mal in den Lizenztext schauen, so schwer sind die gar nicht

Geändert von implementation ( 3. Mär 2014 um 16:00 Uhr) Grund: FreePascal-Ausnahme hinzugefügt
 
franktron

 
Delphi 10.2 Tokyo Enterprise
 
#2
  Alt 10. Apr 2012, 09:17
Ich habe eine GPL-Bibliothek und möchte eine proprietäre Software schreiben, die darauf aufbaut.
Gib's auf - das Copyleft umfasst sowohl statische als auch dynamische Bindungen. Es wäre allerhöchstens möglich, ein zweites Programm zu schreiben, das die Bibliothek einbindet und die Funktionen über IPC zur Verfügung stellt. Aber das ist dann sehr grenzwertig und interpretationsabhängig.

Das ist so nicht ganz richtig.

In GPL V3 ist deine Antwort richtig in V2 Nicht da reicht es aus den Quellcode der Lib dem proprietäre Programm beizupacken.

sonst hätten wir keine Router und Samsung TV und NAS weil alle Linux nutzen und die Quellen nur teilweise offen liegen.
Frank
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JamesTKirk

 
FreePascal / Lazarus
 
#3
  Alt 10. Apr 2012, 10:47
Der Linux Kernel ist dahingehend eine gewisse Ausnahme, da er einen Betriebssystemkern darstellt. Die Schnittstelle zwischen Userspace und Kernel wird dabei auch gemeinhin als Grenze zwischen der vom Kernel verwendeten GPLv2 und den von Userspace Anwendungen verwendeten Lizenzen gesehen. So ist es ohne Probleme möglich (lizenztechnisch) eine propritäre Anwendung auf dem Linux Kernel laufen zu lassen, welche direkt mit dem Kernel über Syscalls (statt durch Bibliotheken wie LibC) kommuniziert. Du kannst also nicht vom Linux Kernel auf die Anwendbarkeit der GPLv2 schließen.

Siehe dazu auch diese festgehaltene Diskussion auf der LKML.

Gruß,
Sven
Sven
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jaenicke

 
Delphi 11 Alexandria
 
#4
  Alt 10. Apr 2012, 12:28
In GPL V3 ist deine Antwort richtig in V2 Nicht da reicht es aus den Quellcode der Lib dem proprietäre Programm beizupacken.
Ich hatte genau ein solches Problem und habe es mit einem darauf spezialisierten Anwalt besprochen. Er hat klipp und klar gesagt, dass dies auch für die GPL Version 2 gilt und mir die entsprechenden Quellen gezeigt. Das Verfügbarmachen des Quelltextes der Library reicht daher auch dort nicht aus.

Deshalb nutzen wir in der Firma generell keine GPL-only lizenzierten Quelltexte und genauso halte ich das auch privat. Ebenso möchte ich auch niemals an einem Projekt mitarbeiten, das GPL-only ist. Die Beschneidungen der Freiheit sind einfach zu stark.
Sebastian Jänicke
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FreePascal / Lazarus
 
#5
  Alt 10. Apr 2012, 12:46
Die Beschneidungen der Freiheit sind einfach zu stark.
Er hat Jehova gesagt

Wie frei die GPL ist, darüber streiten sich die Geister. Vielleicht sollte ich dazu im Tut auch nochmal die Argumente beider Seiten aufzählen. Mal schauen, wie ich es formuliert kriege.

@franktron/JamesTKirk: Die Ausnahme ist ergänzt, danke!


[EDIT] Ich hab' die GPL-Kontroverse mal hinzugefügt. Für weitere Argumente bin ich gern offen.
Marvin

Geändert von implementation (10. Apr 2012 um 13:16 Uhr)
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Delphi 11 Alexandria
 
#6
  Alt 10. Apr 2012, 14:49
Argumentationsgang von Torvalds (Pro-GPL) (halb Zitat, halb nach Sinn wiedergegeben)
Ich will, dass jeder mit der Software machen kann, was er will. Ein verrückter Wissenschaftler könnte sie benutzen, um die Weltherrschaft zu übernehmen (Haie mit Laserkanonen auf dem Kopf!!!!) Aber dann möchte ich, dass er mir auch etwas dafür zurückgibt. Ich gab ihnen den Quellcode meiner Software, dann wünsche ich mir auch den der Erweiterungen.
So finde ich die Argumentation auch in Ordnung. Nur wenn ich z.B. 500 Zeilen GPL-Code als Erweiterung einer proprietären Anwendung von vielen 100.000 Zeilen benutzen wollen würde, halte ich es für etwas seltsam, dann diese vielen 100.000 Zeilen als Erweiterung der paar GPL-lizenzierten Zeilen veröffentlichen zu müssen...

Wo wir MPL-lizenzierten Code verwenden, veröffentlichen wir Änderungen natürlich auch durch Codesubmissions an die jeweiligen Projekte. Und da greift diese Argumentation auch. Und da wir daraus einen Vorteil haben, ist es auch klar, dass wir korrigierte Fehler, Erweiterungen usw. auch wieder zurückliefern.

Aber wir veröffentlichen doch nicht 99,9% des Codes wegen 0,1% GPL-lizenzierten Code... Da schreiben wir das lieber selbst noch einmal und nutzen eben keinen fertigen Fremdcode...
Sebastian Jänicke
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FreePascal / Lazarus
 
#7
  Alt 10. Apr 2012, 15:02
Nur wenn ich z.B. 500 Zeilen GPL-Code als Erweiterung einer proprietären Anwendung von vielen 100.000 Zeilen benutzen wollen würde, halte ich es für etwas seltsam, dann diese vielen 100.000 Zeilen als Erweiterung der paar GPL-lizenzierten Zeilen veröffentlichen zu müssen...
Wenn ich ein Projekt unter der GPL veröffentliche, will ich doch gar nicht, dass proprietäre Anwendungen sie nutzen. Das ist ja der Sinn des viralen Copylefts, den Stallman (der GPL-Autor) darin sieht. Das ist die Ideologie: Wenn jemand Freiheit nicht fördert, wieso soll ich ihm dann helfen? Wenn jemand nicht bereit ist, mir seinen Code zu geben, wieso soll ich ihm dann meinen geben?
Vergiss nicht, dass die Freie-Software-Bewegung proprietäre Software als böse ansieht, weil sie Zusammenarbeit verhindert. Und GNU-Gründer Richard M. Stallman, der die GPL nunmal geschrieben hat, ist da absoluter Extremist
Marvin

Geändert von implementation (10. Apr 2012 um 15:07 Uhr)
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Jens01
 
#8
  Alt 10. Apr 2012, 15:42
Zitat:
Vergiss nicht, dass die Freie-Software-Bewegung proprietäre Software als böse ansieht
Das sollte man eigentlich nicht tun. Entweder wir ändern unser Wirtschaftssystem zum Sozialismus oder wir haben nur noch Hobbyprogrammierer.
Aus meiner Sicht ist die GPL-Lizenz für in sich fertige/ nutzbare Programm z.B. Gimp, Blender usw
MPL ist für Bibliotheken, die in anderen Programmen genutzt werden z.B. himXML usw.
Ansonsten hat der Autor die falsche Lizenz gewählt. (Meine Meinung)
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FreePascal / Lazarus
 
#9
  Alt 10. Apr 2012, 15:52
Das sollte man eigentlich nicht tun. Entweder wir ändern unser Wirtschaftssystem zum Sozialismus
Das GNU-Projekt sieht sich absolut nicht mit Sozialismus verbunden, dann sogar schon eher mit Anarchismus.
Zitat:
oder wir haben nur noch Hobbyprogrammierer.
"Free as in freedom, not as in free beer" - Freie Software kann man auch verkaufen, man kann damit Geld verdienen. Red Hat bspw. macht seinen Profit allein dadurch. Kommerziell heißt nicht proprietär.
Nicht der Verkauf von Software wird als böse angesehen, sondern die Tatsache, dass der Nutzer keine Rechte hat, und die Kontrolle über seinen Computer an den Softwarehersteller verliert.

Aber wir kommen ab vom Thema. Zur Ideologie des GNU-Projekts kann man hier weiterlesen. Bitte zurück zu den Lizenzen an sich und Veränderungsvorschlägen am Tutorial.
Marvin
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himitsu
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Delphi 12 Athens
 
#10
  Alt 10. Apr 2012, 16:13
Mit dem Nachteil, daß größere Programme auf diesesm System nie zum Einsatz kommen, weil gewisse Hersteller es nicht einsehn, daß sie ihr Wissen/Know-how koplett offenlegen.
D
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