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Antwort |
Immer wieder steht man bei seinen Projekten vor der Frage, welche Lizenz(en) man denn verwenden solle. Das Angebot ist groß und unübersichtlich, nicht selten dauert es eine Weile, bis man die "Richtige" gefunden hat, insbesondere beim ersten Mal. Ich werde im Folgenden versuchen, einige freie Lizenzen (OpenSource-Lizenzen) übersichtlich darzustellen.
Disclaimer: Weder bin ich Anwalt, noch habe ich Jura studiert! Die folgende Übersicht ist lediglich ein Produkt umfassender Recherche, ohne Garantie auf Richtigkeit! Inhalt:
0. Definitionen der Begriffe "freie Software" und "Open Source" Wann ist eine Software eigentlich frei? Wann ist sie Open Source? Dafür sind im Laufe der Zeit verschiedene Definitionen zustande gekommen. Auf die verbreitetsten drei werde ich im Folgenden eingehen. 0.1 Die "Free Software Definition" (FSD) Die Free Software Definition[1] ist die erste gebräuchliche Definition. Sie wurde 1986 von Richard Matthew Stallman geschrieben und umfasste damals zwei Punkte:
Die moderne Free Software Definition umfasst vier Punkte:
Schon von Anfang an betont Stallman, "free" beziehe sich auf die Freiheiten und nicht auf den Preis. Freie Software muss nach seiner Definition nicht kostenlos sein. Er selbst brachte eine lange Zeit seinen Lebensunterhalt mit dem Verkauf von Emacs auf. 0.2 Die "Debian Free Software Guidelines" (DFSG) Angelehnt an die FSD formulierte das Debian-Projekt (eine GNU/Linux-Distribution) 1997 einige Richtlinien[2], nach denen entschieden wird, ob eine Software frei ist. Sie sind um einiges umfangreicher:
0.3 Die "Open Source Definition" (OSD) Wenig später spaltete sich von der Freie-Software-Bewegung die Open-Source-Bewegung ab, die mit "Open Source" einen Begriff einführte, der weniger die ideologischen Elemente freier Software beschreiben sollte, als mehr direkt auf die Offenlegung des Quelltexts anspielt. Dazu gründete man die Open Source Initiative (OSI), die die DFSG in etwas abgeänderter Version als Open Source Definition[3] übernahm. Debian-spezifische Formulierungen wurden verallgemeinert und "Free Software" durch "Open Source" ersetzt. Da sie nahezu identisch zur DFSG ist, führe ich sie nicht weiter aus - allerdings sollte man im Hinterkopf behalten, dass die OSI einige Lizenzen weniger streng auslegt als das Debian-Projekt, weshalb einige Lizenzen von der OSI akzeptiert werden, von Debian jedoch nicht. 1. Lizenzen mit Copyleft Was bedeutet "Copyleft"? Copyleft[4][5] ist die Anforderung an abgeleitete Werke, der gleichen (/kompatiblen/neueren/strikteren) Lizenz zu unterliegen, wie das Ursprungswerk. Es kann unterschiedlich "stark" sein, wie an den folgenden Lizenzen erkenntlich ist. GNU General Public License Version 2 (GPLv2) [FSD/DFSG/OSD] Erscheinungsjahr: 1991 Herausgeber: Free Software Foundation Copyleft: Viral, erstreckt sich über das gesamte Programm, bei Bibliotheken auch auf alle Programme, die diese Bibliothek statisch oder dynamisch einlinken. Lizenztext: auf gnu.org GNU General Public License Version 3 (GPLv3) [FSD/DFSG/OSD] Erscheinungsjahr: 2007 Herausgeber: Free Software Foundation Copyleft: Viral, erstreckt sich über das gesamte Programm, bei Bibliotheken auch auf alle Programme, die diese Bibliothek statisch oder dynamisch einlinken. Besonderheiten:
Affero General Public License Versionen 1 und 2 (AGPL) [FSD/DFSG/OSD] Erscheinungsjahr: 2002 Herausgeber: Affero Inc. Aufbauend auf der GPLv2 Zusätzliche Klauseln: Der Quelltext muss auch allen Benutzern im Netzwerk verfügbar gemacht werden, bspw. bei CMS auf Webseiten etc. GNU Affero General Public License Version 3 (AGPLv3) [FSD/DFSG/OSD] Erscheinungsjahr: 2007 Herausgeber: Free Software Foundation Aufbauend auf der GPLv3 Zusätzliche Klauseln: Der Quelltext muss auch allen Benutzern im Netzwerk verfügbar gemacht werden, bspw. bei CMS auf Webseiten etc. Lizenztext: auf gnu.org GNU Library General Public License Version 2.0 [FSD/DFSG/OSD] GNU Lesser General Public License Version 2.1 [FSD/DFSG/OSD] Erscheinungsjahr: 1991 Herausgeber: Free Software Foundation Aufbauend auf der GPLv2 Erlaubt jedoch, dass proprietäre Software gegen den unter der LGPL stehenden Code statisch oder dynamisch gelinkt wird. Lizenztext (2.0): auf gnu.org Lizenztext (2.1): auf gnu.org Achtung bei statischem Linken: Hier greift zwar nicht das Copyleft, aber du musst dennoch die ungelinkten Objektdateien mitliefern[6] (siehe auch FAQ) Aber: Manche Projekte (z.B. FreePascal) benutzen eine veränderte Version, bei der du genau das nicht musst. GNU Lesser General Public License Version 3 [FSD/DFSG/OSD] Erscheinungsjahr: 2007 Herausgeber: Free Software Foundation Aufbauend auf der GPLv3 Erlaubt jedoch, dass proprietäre Software gegen den unter der LGPL stehenden Code statisch oder dynamisch gelinkt wird. Lizenztext: auf gnu.org Achtung bei statischem Linken: Hier greift zwar nicht das Copyleft, aber du musst dennoch die ungelinkten Objektdateien mitliefern[6] (siehe auch FAQ) Mozilla Public License Version 1.1 (MPLv1.1) [FSD/DFSG/OSD] Erscheinungsjahr: 1998 Herausgeber: Mozilla Foundation Inkompatibel zur GPL! Wenn Kompatibilität gewünscht, wird auf Version 2.0 oder eine Duallizenzierung verwiesen. Copyleft: Schwach, erstreckt sich nur auf die lizenzierte Quelldatei und kann problemlos mit proprietärem Code gemischt werden. Lizenztext: auf mozilla.org Mozilla Public License Version 2.0 (MPLv2.0) [FSD/DFSG/OSD] Erscheinungsjahr: 2012 Herausgeber: Mozilla Foundation Kompatibel zur GPL, im Gegensatz zum Vorgänger. Copyleft: Schwach, erstreckt sich nur auf die lizenzierte Quelldatei und kann problemlos mit proprietärem Code gemischt werden. Lizenztext: auf mozilla.org Common Development and Distribution License (CDDL) [FSD/OSD] Erscheinungsjahr: 2004 Herausgeber: Sun Microsystems Aufbauend auf MPLv1.1, nicht GPL-kompatibel! Ergänzt, dass Lizenzen erlischen, wenn der Lizenznehmer gegen den Lizenzgeber wegen Patentverletzungen klagt. DFSG-Kompatibilität ungeklärt. Eclipse Public License (EPL) / Common Public License (CPL) [FSD/DFSG/OSD] Erscheinungsjahr: 2001 (CPL) / 2004 (EPL) Herausgeber: IBM (CPL) / Eclipse Foundation (EPL) Inkompatibel zur GPL! Die CPL wird als ersetzte Lizenz geführt, IBM und Eclipse haben sich darauf geeinigt, dass die EPL die CPL ablöst. Grundsätzliche Änderungen gibt es keine. Copyleft: Schwach, nur innerhalb eines "Moduls" Lizenztext (EPL): auf eclipse.org 2. Lizenzen ohne Copyleft Originale BSD-Lizenz (4 Klauseln) [FSD/DFSG/?] Enthält eine umstrittene "Werbeklausel", daher von der OSI nicht aufgenommen und nicht mit der GPL kompatibel. Modifizierte/neue BSD-Lizenz (3 Klauseln) [FSD/DFSG/OSD] FreeBSD-Lizenz (2 Klauseln) [FSD/DFSG/OSD] X11-Lizenz (nahezu identisch) [FSD/DFSG/OSD] Beliebteste Non-Copyleft-Lizenzen, GPL-kompatibel Boost Software License [FSD/DFSG/OSD] GPL-kompatibel Lizenztext: auf boost.org Apache License 1.0 [FSD/?/?] GPL-inkompatibel aufgrund Werbeklausel Lizenztext: auf apache.org Apache License 1.1 [FSD/?/OSD] GPL-inkompatibel aufgrund des strengen Verbots der Nutzung von Apache-bezogenen Namen Lizenztext: auf apache.org Apache License 2.0 [FSD/DFSG/OSD] Kompatibel zur GPLv3, nicht jedoch zur GPLv2. Lizenztext: auf apache.org Do What The Fuck You Want To Public License (WTFPL) [FSD/DFSG/OSD] Eine Public-Domain-Lizenz. Null Einschränkungen. Lizenztext: WTFPL 3. Lizenzen für Dokumentationen GNU Free Documentation License (GFDL) Primär innerhalb des GNU-Projekts verwendet, früher auch von der Wikipedia. Copyleft-behaftet. Erlaubt invariant sections, weshalb viele GFDL-Werke nicht vom Debian-Projekt als frei anerkannt werden. Lizenztext: auf gnu.org FreeBSD Documentation License Vom der FreeBSD-Distribution verwendet. Ohne Copyleft, kompatibel mit der GFDL. Lizenztext: auf freebsd.org Creative-Commons-Lizenzen Eine ganze Reihe von Lizenzen werden von der Creative-Commons-Gemeinschaft veröffentlicht. Die Lizenzen lassen sich nahezu beliebig aus folgenden Modulen zusammensetzen:
Es ist nicht empfohlen, die Lizenzen für Software zu verwenden.[7][8] 4. Frequently Asked Questions
5. Ist das Copyleft nicht eine Freiheitseinschränkung? Nicht selten kriegen sich innerhalb beider Bewegungen Entwickler darüber in die Haare, ob ein starkes Copyleft (insbesondere die GPL/AGPL) nicht eine Freiheitseinschränkung sei. Standpunkt Pro-Permissive/Contra-Viral Ich möchte, dass jeder meinen Code nutzen kann. Egal ob für freie Software oder für proprietäre. Argumentation der FSF (Pro-Viral/Contra-Permissive) Ohne Copyleft könnte jeder die Software in proprietäre Lizenzen überführen. Das GNU-Projekt zielt aber darauf ab, dass jeder die vier Freiheiten bekommt. Hätten die Distributionen jedoch die Möglichkeit, die Software proprietär zu verbreiten, würden die Freiheiten nicht bei den Nutzern ankommen.[11][4] Argumentationsgang von Torvalds (Pro-Viral/Contra-Permissive) (halb Zitat, halb nach Sinn wiedergegeben) Ich will, dass jeder mit der Software machen kann, was er will. Ein verrückter Wissenschaftler könnte sie benutzen, um die Weltherrschaft zu übernehmen (Haie mit Laserkanonen auf dem Kopf!!!!) Aber dann möchte ich, dass er mir auch etwas dafür zurückgibt. Ich gab ihnen den Quellcode meiner Software, dann wünsche ich mir auch den der Erweiterungen. Danach können sie meinetwegen die Welt erobern, ich mag Laserhaie.[12] Weiterer Pro-Viral-Contra-Permissive-Standpunkt Manchmal arbeite ich an freier Software, und manchmal an proprietärer Software ‑ aber wenn ich an proprietärer Software arbeite, erwarte ich, dass man mich dafür bezahlt. Ohne Copyleft würde ich indirekt an proprietärer Software mitarbeiten.[11] 6. Quellen [1] http://www.gnu.org/philosophy/free-sw.html [2] http://www.debian.org/social_contract#guidelines [3] http://www.opensource.org/docs/osd [4] http://www.gnu.org/copyleft/copyleft.de.html [5] http://www.opensource.org/faq#copyleft [6] http://de.wikipedia.org/wiki/GNU_Les...Public_License [7] http://wiki.creativecommons.org/FAQ#...to_software.3F [8] http://de.creativecommons.org/faqs/#...heinen_antwort [9] http://www.gnu.org/philosophy/selling.de.htm [10] http://www.opensource.org/faq#commercial [11] http://www.gnu.org/philosophy/pragmatic.de.html [12] http://en.wikiquote.org/wiki/Linus_Torvalds#2006 Weiterlesen:
Zum Schluss möchte ich zum wiederholten Male darauf verweisen, dass kein Anspruch auf Richtigkeit besteht! Verbesserungs- und Ergänzugsvorschläge sind gern willkommen. Falls ich irgendwo falschen Nonsens schreibe, weist mich bitte, bitte darauf hin, dann wird's korrigiert. Im Zweifel: Einfach mal in den Lizenztext schauen, so schwer sind die gar nicht
GNU/Linux- und FreeBSD-User | Free as in Freedom! | Freie PDF-Reader: 4 Freedoms included! | Stop DRM! | Liberate your documents! | Stop Software Patents!
Geändert von implementation ( 3. Mär 2014 um 16:00 Uhr) Grund: FreePascal-Ausnahme hinzugefügt |
FreePascal / Lazarus |
#61
Kein juristischer Laie hat auch nur annähernd die Kompetenz, eine "wasserdichte" Lizenz zu erstellen.
Zitat:
Neulich nahm ich - ich glaube, es war im Delphiforum - zum ersten Male eine Lizenz wahr, die englisch und etwas vulgär war, aber so sinngemäß heißt: Macht, zum Teufel, damit, was ihr wollt. Diese sprach mir aus der Seele.
Marvin
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Zitat |
Online
Delphi 11 Alexandria |
#62
Hinzu kommt, daß (fast?) jeder auch Ideen und Quelltexte ("Codeschnipsel") anderer benutzt. Wie will man fremde Quelltexte juristisch sauber in eine eigene Lizenz unterbringen, und ist allein dieses Ansinnen nicht ein wenig anmaßend?
Delphi-Quellcode:
Und wenn bei Units aus dem Internet die Lizenz mal unklar ist, benutze ich sie nicht und schreibe es lieber selbst, ganz einfach.
// von: negaH - http://www.delphipraxis.net/6620-delay-revisited.html
procedure Delay(Milliseconds: Integer); ...
Sebastian Jänicke
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Zitat |
Delphi 10.1 Berlin Starter |
#63
Kein juristischer Laie hat auch nur annähernd die Kompetenz, eine "wasserdichte" Lizenz zu erstellen.
Dagegen spricht, daß man sich damit zeit- und gedankenintensiv beschäftigen muß, um sich ein halbwegs klares Urteil als juristisch Ungebildeter ansatzweise zu erlauben, ob das überhaupt sinnvoll und rechtlich sicher ist. Unkritisches, ungeprüftes, gar ungelesenes Übernehmen kann mehr Schaden als Nutzen anrichten. Etwas unkritisch von anderen vorgesetztes zu übernehmen, mag ich schon lang nicht mehr, und je mehr man sich dann damit beschäftigt, desto böser kann das Erwachen werden. Wir hatten dazu eine private Diskussion über ein anderes Thema - erinnerst Du Dich? Geändert von Delphi-Laie (11. Apr 2012 um 23:44 Uhr) |
Zitat |
Delphi 10.1 Berlin Starter |
#64
Das dürfte die WTFPL gewesen sein. Danke, ich werde sie oben noch ergänzen.
Lizenz ist n.m.W. eine vertraglich (!) vereinbarte Genehmigung. Ob ein solcher Vertrag überhaupt zustande kommt, wenn man anonym etwas z.B. hier veröffentlicht und wenn - noch anonymer, weil nicht nachvollziehbar - welche diese Programme wieder kopieren ("herunterladen"), halte ich für fraglich. Anonyme Lizenzen nach dem "Gießkannenprinzip"? Gibt es so etwas wirklich? Welche Lizenz liegt überhaupt vor - oder liegt überhaupt eine vor - wenn man darob schweigt, wie die allermeisten es tun? Und warum wird hier ständig von Copyleft gesprochen? Das ist keine seriöse Bezeichnung, geschweige denn, ein Terminus. Ist das eine Verballhornung, oder soll das "juristisch sicher" sein, um nicht mit dem Rechtsberatungsgesetz zu kollidieren? Das Rechtsberatungsgesetz, zu dem ich wegen dessen Historie ohnehin eine ablehnende Haltung habe (ich nehme es nicht einmal ernst), kann man schon damit aushebeln, indem man rechtliche Aussagen als nicht rechtlich fundiert bezeichnet ("keine juristische Ausbildung genossen"). Geändert von Delphi-Laie (12. Apr 2012 um 00:00 Uhr) |
Zitat |
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#65
Sagt mal, warum laßt Ihr Euch das Leben so schwermachen und Euer Denken "verjustifizieren" und damit m.E. verbiegen?
Neulich nahm ich - ich glaube, es war im Delphiforum - zum ersten Male eine Lizenz wahr, die englisch und etwas vulgär war, aber so sinngemäß heißt: Macht, zum Teufel, damit, was ihr wollt. Diese sprach mir aus der Seele.
Nein, ich weigere mich, meine Konzetration auf so etwas in meinen Augen völlig nutzloses und überflüssiges (solang man nicht kommzeriellen Zwängen unterliegt) ablenken zu lassen. Ich werde nicht den Hobbyjuristen zu spielen auch nur versuchen.
(NB: "klauen" können die von deinem Code noch immer. Wird nur keiner der noch alle Sinne beisammen hat machen, weil sie sich damit einem Risiko aussetzen.) Merkst Du denn nicht, daß diese "Lizenz" nichts anderes als eine Verballhornung, eine Karikierung dieses Lizenzierungsunwesens ist?
Lizenz ist n.m.W. eine vertraglich (!) vereinbarte Genehmigung. Ob ein solcher Vertrag überhaupt zustande kommt, wenn man anonym etwas z.B. hier veröffentlicht und wenn - noch anonymer, weil nicht nachvollziehbar - welche diese Programme wieder kopieren ("herunterladen"), halte ich für fraglich. Anonyme Lizenzen nach dem "Gießkannenprinzip"? Gibt es so etwas wirklich?
Und warum wird hier ständig von Copyleft gesprochen? Das ist keine seriöse Bezeichnung, geschweige denn, ein Terminus. Ist das eine Verballhornung, oder soll das "juristisch sicher" sein, um nicht mit dem Rechtsberatungsgesetz zu kollidieren?
Was spricht dafür, sich damit zu beschäftigen?
Oliver
Geändert von Assarbad (12. Apr 2012 um 01:55 Uhr) |
Zitat |
Delphi 10.1 Berlin Starter |
#66
Hallo Assarbad, vielen Dank für Deine Mühe und auch, daß Du mir vom "gesunden Menschenverstand" her gesehen recht gibst (was aber nicht nötig gewesen wäre)!
Meine Quelltexte sind - wie garantiert die vieler anderer auch - zu einem erheblichen Teil Collagen gefundener Quelltexte - sei es in Pascal, sei es in anderen Programmiersprachen. Schon zu entscheiden, was die nötige Schöpfungshöhe erreicht, damit es urheberrechtlich geschützt ist und ggf. irgendwelche Lizenzen greifen, ist insofern müßig, als daß man sich nicht sicher sein kann, daß ein Richter es doch anders sähe. Hinzu kommt, das fremde Quelltexte gar nicht mal so selten "unsauber" oder gar fehlerhaft sind, sie müssen also angepaßt, vereinfacht oder erweitert und auch hin und wieder korrigiert werden. Wer hat nun woran welches Urheberrecht? Der eine am Original, der andere an der Adaptation oder gar Korrektur? Das ganze ziseliert letztlich ins Lächerliche. Wenn ich hier - und vermutlich denken etliche andere auch so - die Quelltexte den Compilaten in den Projekt(datei)en beilege und das Wort Lizenz nicht einmal verwende, so ist das zwar kein explizites Einverständnis, diese zu verwenden, jedoch ein Indiz in diese Richtung, weil es sich faktisch nicht verhindern läßt. Das dürfte wohl jedem klar sein. Nichtdestoweniger bin ich dankbar dafür, von anderen so partizipieren zu können (schmarotzen will ich nicht schreiben) und halte es für ein Gebot des Anstandes und der Aufrichtigkeit, wenigstens etwas von den Vorteilen, die man hier schöpfen kann, der Gemeinschaft zurückzugeben. Ob irgendjemand irgendetwas meiner Quelltext benutzt, ist mir deshalb nicht mal "Jacke wie Hose", sondern ich befürworte es sogar, weil es letztlich der Verbreitung der Programmiererei nützt. Ergänzung: Irgendeine Internetseite im Wikipediastil ist kein Beweis für die Seriösität eines Wortes. Was bitte soll ein "Copyleft" sein? Ein Kopierlinks? Ist das ein juritischer Terminus, der im BRD-Rechtssystem definiert und kodifiziert ist? Geändert von Delphi-Laie (12. Apr 2012 um 16:39 Uhr) |
Zitat |
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#67
Ergänzung: Irgendeine Internetseite im Wikipediastil ist kein Beweis für die Seriösität eines Wortes. Was bitte soll ein "Copyleft" sein? Ein Kopierlinks? Ist das ein juritischer Terminus, der im BRD-Rechtssystem definiert und kodifiziert ist?
http://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinfreiheit#Copyleft im Zusammenhang mit GPL und rechtlicher Gültigkeit http://www.heise.de/newsticker/meldu...PL-164927.html und nochwas von der Bitkom dazu: http://www.bitkom.org/files/document...ersion_1.0.pdf Edit:das mit dem Kopierlinks find ich ein bissl daneben,der Begriff kommt halt aus einem anderen Kontext/Rechtssystem.Allerdings sollte man in Hinsicht auf globalisierte Märkte ernsthaft ein bissl über den deutschen Tellerrand hinausgucken,anstatt einen Begriff ins lächerliche zu ziehen. Geändert von creed steiger (12. Apr 2012 um 19:12 Uhr) |
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