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Spitzenverdiener

Ein Thema von Neumann · begonnen am 26. Feb 2012 · letzter Beitrag vom 6. Sep 2014
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jaenicke

Registriert seit: 10. Jun 2003
Ort: Berlin
9.948 Beiträge
 
Delphi 12 Athens
 
#1

AW: Spitzenverdiener

  Alt 5. Sep 2014, 14:30
Außerdem ist meine Frau Beamtin in München. Effektiv beträgt der Unterschied IV/IV zu III/V ~450€.
Warum sollte ich aufgrund der Erklärungseinschränkung darauf verzichten?
Du verzichtest ja nicht darauf, sondern bekommst es nur hinterher ausgezahlt.
Herauskommen tut am Ende genau das gleiche.
Sebastian Jänicke
AppCentral
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Darlo

Registriert seit: 28. Jul 2008
Ort: München
1.196 Beiträge
 
Delphi 10.2 Tokyo Enterprise
 
#2

AW: Spitzenverdiener

  Alt 5. Sep 2014, 15:07
Außerdem ist meine Frau Beamtin in München. Effektiv beträgt der Unterschied IV/IV zu III/V ~450€.
Warum sollte ich aufgrund der Erklärungseinschränkung darauf verzichten?
Du verzichtest ja nicht darauf, sondern bekommst es nur hinterher ausgezahlt.
Herauskommen tut am Ende genau das gleiche.
Es ist nur die Frage ob man ein kostenlosen Kredit haben möchte, oder diesem den Behörden gibt.

- Steuerklasse 3 | 5 kann, wenn beide arbeiten, zu einer Steuernachzahlung führen
- Steuerklasse 4 | 4 kann eher zu einer Steuerrückerstattung führen
- Steuerklasse 4 | 4 mit Faktorverfahren kommt, wenn keine anderen Einkünfte vorhanden sind, die nicht an der Quelle besteuert werden, am ehesten hin.

Aber wie jaenicke schon geschrieben hat. Am Ende des Jahres, bzw. im Zuge der EkSt-Erklärung kommt alles aufs selbe raus.
Philip
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-=ZGD=-

Registriert seit: 25. Apr 2006
Ort: Bad Aibling
105 Beiträge
 
Delphi 10.1 Berlin Professional
 
#3

AW: Spitzenverdiener

  Alt 6. Sep 2014, 11:04
Außerdem ist meine Frau Beamtin in München. Effektiv beträgt der Unterschied IV/IV zu III/V ~450€.
Warum sollte ich aufgrund der Erklärungseinschränkung darauf verzichten?
Du verzichtest ja nicht darauf, sondern bekommst es nur hinterher ausgezahlt.
Herauskommen tut am Ende genau das gleiche.
Es ist nur die Frage ob man ein kostenlosen Kredit haben möchte, oder diesem den Behörden gibt.

- Steuerklasse 3 | 5 kann, wenn beide arbeiten, zu einer Steuernachzahlung führen
- Steuerklasse 4 | 4 kann eher zu einer Steuerrückerstattung führen
- Steuerklasse 4 | 4 mit Faktorverfahren kommt, wenn keine anderen Einkünfte vorhanden sind, die nicht an der Quelle besteuert werden, am ehesten hin.

Aber wie jaenicke schon geschrieben hat. Am Ende des Jahres, bzw. im Zuge der EkSt-Erklärung kommt alles aufs selbe raus.
Das mag sein, ich spreche hier nur von der persönlichen Erfahrung. Eine Rückzahlung unsererseits war nie nötig. Und ich habe doch lieber im Monat etwas mehr, als "plötzlich" einen ganzen Haufen so zu bekommen.
Verallgemeinert bitte meine Posts nicht. Diese sind wirklich nur auf meinen Fall zugeschnitten.
Stefan Michalk
Wer Provokationen, Ironie, Sarkasmus oder Zynismus herauslesen kann soll sie ignorieren um den Inhalt meiner Beiträge ungetrübt erfassen zu können.
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