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Donationware und das deutsche Steuerrecht...

Ein Thema von Mithrandir · begonnen am 24. Okt 2011 · letzter Beitrag vom 27. Okt 2011
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Furtbichler
(Gast)

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#1

AW: Donationware und das deutsche Steuerrecht...

  Alt 25. Okt 2011, 06:20
Ein Gewerbe, auch ein Kleingewerbe, ist eine selbständige, fortgesetzte und wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Verantwortung und Rechnung und mit Gewinnerzielungsabsicht gegründet wird.

Eine gewerbliche Tätigkeit liegt immer dann vor, wenn regelmäßig Waren oder Dienstleistungen mit Gewinnabsicht angeboten werden.

Und bei Donationware wirst Du ein Problem bekommen, wenn Du dem Finanzbeamten erzählen willst, das Du die Software ohne Gewinnabsicht verteilst. Das die Einkünfte auf "Schenkungen" beruhen, könnte ein Irrtum sein.

Ob Du Steuern zahlen musst, steht auf einem anderen Blatt.

Übrigens hat Steuerzahlen nichts mit Gewerbe zu zun. Jede auch noch so kleine Einkunft musst Du dem Finanzamt gegenüber anzeigen. Ob die dann die Hand aufhalten, ist deren Sache. Und das man das beim Flohmarkt verticken vergisst, deine.

Tipp: Dein Finanzamt hat eine Beratungspflicht, nutze sie. Und denke bloß nicht, das der Finanzbeamte dir nach der Beratung die Fisi (abgel. von 'Stasi', hier: Finanzsicherheit ) auf den Hals hetzt.
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Mithrandir
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#2

AW: Donationware und das deutsche Steuerrecht...

  Alt 25. Okt 2011, 06:30
Ok, ich denke, wenn ich soweit bin, frage ich mal beim örtlichen Finanzamt nach. Danke.
米斯蘭迪爾
"In einer Zeit universellen Betruges wird das Aussprechen der Wahrheit zu einem revolutionären Akt." -- 1984, George Orwell
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Gausi

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Delphi 12 Athens
 
#3

AW: Donationware und das deutsche Steuerrecht...

  Alt 25. Okt 2011, 06:47
Ok, dann hab ich mich vielleicht nicht ganz klar ausgedrückt. Bei Donationware ist eine Spende etwas anderes als eine Spende für z.B. Opfer von Naturkatastrophen. Letztere kann der Spender (meistens) von der Steuer absetzen, wenn er von dem Empfänger eine Spendenquittung erhält. Die kann man als Hobbyprogrammierer natürlich nicht ausstellen.

Bei Schenkungen gibt es afaik einen Freibetrag von 20.000€ in 10 Jahren. Über was für Software reden wir denn, bzw. was für ein Spendenaufkommen erwartest du? Kleinkram muss man ja wohl genausowenig steuerlich anmelden wie die geschenkte Pralinenschachtel zu Weihnachten, oder?
Being smart will count for nothing if you don't make the world better. You have to use your smarts to count for something, to serve life, not death.
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himitsu

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#4

AW: Donationware und das deutsche Steuerrecht...

  Alt 25. Okt 2011, 07:37
Meine, bei mir so bisher eingegangenen 40€ an Spenden in den 3-4 Jahren, hab ich auch noch nicht gemeldet.

Das sollte noch lange unter dem "Freibetrag" liegen und ich glaub der Aufwand im amt wäre da schon teurer (schließlich beschätigt sich dann ein Beamter stundenlang mit meiner Steuererklärung und es kommt eh nix bei raus )

Mist, das liest jetzt bestimmt einer und in 10 Minuten steht die Fisi vor meiner Tür.
Ein Therapeut entspricht 1024 Gigapeut.

Geändert von himitsu (25. Okt 2011 um 07:40 Uhr)
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p80286

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#5

AW: Donationware und das deutsche Steuerrecht...

  Alt 25. Okt 2011, 08:51
Eh
rein theoretisch muß JEDES Einkommen angegeben werden. Auch Schenkungen und Spenden; die sind ja nur bei ..wie hießdasnoch.. abzugsfähig.

Gruß
K-H
Programme gehorchen nicht Deinen Absichten sondern Deinen Anweisungen
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Mithrandir
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#6

AW: Donationware und das deutsche Steuerrecht...

  Alt 25. Okt 2011, 12:02
Über was für Software reden wir denn, bzw. was für ein Spendenaufkommen erwartest du?
Ein kleines, flexibles Notizprogramm. Also eher ein kleines Spendenaufkommen. Insofern - nein, ich denke nicht, dass ich den Freibetrag von 20000 € in 10 Jahren überschreite.
米斯蘭迪爾
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#7

AW: Donationware und das deutsche Steuerrecht...

  Alt 25. Okt 2011, 16:12
Über was für Software reden wir denn, bzw. was für ein Spendenaufkommen erwartest du?
Ein kleines, flexibles Notizprogramm. Also eher ein kleines Spendenaufkommen. Insofern - nein, ich denke nicht, dass ich den Freibetrag von 20000 € in 10 Jahren überschreite.
Vergiss den Freibetrag, du mußt das versteuern. Hab einige Zeit auch ein Programm auf Freeware-Basis gehabt und da mußten die Donations auch versteuert werden.
Gruß
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#8

AW: Donationware und das deutsche Steuerrecht...

  Alt 25. Okt 2011, 20:04
Hab einige Zeit auch ein Programm auf Freeware-Basis gehabt und da mußten die Donations auch versteuert werden.
Darf ich fragen, von wem du die Info hast?
米斯蘭迪爾
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BUG

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#9

AW: Donationware und das deutsche Steuerrecht...

  Alt 25. Okt 2011, 20:30
Also von allem was ich bisher so zu dem Thema gelesen habe, lief es immer auf: "Das ist keine richtige Spende." hinaus.

https://secure.wikimedia.org/wikipedia/de/wiki/Spende#Nicht_abzugsf.C3.A4hige_.E2.80.9ESpenden.E2.80.9C
Für den Zahlungsempfänger sind sie Betriebseinnahme.

Hier gibt es eine nette Erklärung.

Disclaimer: Ich habe keine Ahnung.
Intellekt ist das Verstehen von Wissen. Verstehen ist der wahre Pfad zu Einsicht. Einsicht ist der Schlüssel zu allem.
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#10

AW: Donationware und das deutsche Steuerrecht...

  Alt 25. Okt 2011, 21:00
Hab einige Zeit auch ein Programm auf Freeware-Basis gehabt und da mußten die Donations auch versteuert werden.
Darf ich fragen, von wem du die Info hast?
Von meinem Steuerberater. Unsere Donations wurden als normales Einkommen versteuert. Allein schon der Name Donationware implementiert, dass du damit rechnest Einnahmen zu haben.

Das kannst du keinem Finanzbeamten klar machen, dass es sich dabei um Schenkungen handelt.
Gruß
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