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Donationware und das deutsche Steuerrecht...

Ein Thema von Mithrandir · begonnen am 24. Okt 2011 · letzter Beitrag vom 27. Okt 2011
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Mithrandir
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#21

AW: Donationware und das deutsche Steuerrecht...

  Alt 25. Okt 2011, 22:10
Hm, ok. Wenn man das alles so liest, dann sollte man tatsächlich darüber nachdenken, ein Kleingewerbe anzumelden. Aber ich hab das bei meiner besseren Hälfte gesehen: Was man sich da an Papierkrieg aufhalst. Und wofür? Ich bin momentan Azubi und mit meinem Einkommen deutlich unterhalb der Steuerfreigrenze. Mit anderen Worten: Ich zahl gar keine Einkommensteuer, ergo brauch ich auch keine Erklärung. Dazu kommt noch BAB. Wie das Arbeitsamt wohl auf eine Gewerbeanmeldung reagieren würde?

Leute, is' das alles unnötig kompliziert...
米斯蘭迪爾
"In einer Zeit universellen Betruges wird das Aussprechen der Wahrheit zu einem revolutionären Akt." -- 1984, George Orwell
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himitsu

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Delphi 12 Athens
 
#22

AW: Donationware und das deutsche Steuerrecht...

  Alt 25. Okt 2011, 22:21
Allein schon der Name Donationware implementiert, dass du damit rechnest Einnahmen zu haben.
Darum sagte ich ja ... Freeware + "externe" Spendenmöglichkeit


Wie das Arbeitsamt wohl auf eine Gewerbeanmeldung reagieren würde?
Die würden sich freuen.
Neuste Erkenntnis:
Seit Pos einen dritten Parameter hat,
wird PoSex im Delphi viel seltener praktiziert.
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kuba

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588 Beiträge
 
Delphi 11 Alexandria
 
#23

AW: Donationware und das deutsche Steuerrecht...

  Alt 26. Okt 2011, 08:52
Der geldwerte Vorteil ist sozusagen ein Lohn/Einkommensersatz. D.h.: der ausgezahlte Lohn wird auf dem Papier gemindert, aber durch die Gegenleistung ist er tatsächlich eigentlich höher, als das auf dem Lohnzettel steht. Komplizierter sind Dienstwagen : der wird zwar nicht verschenkt, aber kostenlos zur Verfügung gestellt. Finanzamt rechnet dem, der den Dienstwagen nutzt, einen gewissen Prozentsatz an Eigennutzung als geldwerten Vorteil an, den der Nutzer des Wagens dann versteuern muss.
Moment mal, ich kann aber auch ein Tauschgeschäft machen und z.B. eine Dienstleistung gegen z.B. einen Computer eintauschen.

KUBA
Stefan Kubatzki
E=mc2
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cookie22

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936 Beiträge
 
Delphi XE2 Professional
 
#24

AW: Donationware und das deutsche Steuerrecht...

  Alt 27. Okt 2011, 07:32
Moment mal, ich kann aber auch ein Tauschgeschäft machen und z.B. eine Dienstleistung gegen z.B. einen Computer eintauschen.
Wenn du Glück hast geht das einmal beim Finzanzamt durch, spätestens den zweiten Rechner wird man dir gegenrechnen und du darfst Steuern zahlen.
Gruß
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