Ohne Gewähr:
Zum einen besteht in Deutschland Vertragsfreiheit, d. h. Du kannst in deinen Vertrag hineinschreiben was Du willst, solange die Gegenseite das akzeptiert.
Richtig. Aber da gibts Grenzen. Und eine ist der vollständige Haftungsausschluss. Der geht selbst dann nicht, wenn das die Gegenseite akzeptiert. Zumindest die Haftung wegen vorsätzlichem Verhaltens lässt sich im Voraus nicht ausschließen (§276 III BGB). Man könnte aber Haftung wegen Fahrlässigkeit ausschließen. Aber auch das geht nicht, wenn es sich um ne AGB handelt. Und ein vorformulierter Lizenztext ist quasi eine AGB, da a) vorformuliert und b) für eine Vielzahl von Verträgen. Und dann gibt es nach §309 BGB gewisse Klauselverbote, die einen Ausschluss der Haftung wegen grober Fahrlässigkeit verbieten. Somit bliebe nur die leichte Fahrlässigkeit, die man ausschließen kann.
Zudem könnte es u.U. noch einen Unterschied machen, ob nun der Käufer Verbraucher oder ebenfalls Unternehmer ist (um reine Privatgeschäfte gehts hier ja nicht). Und es wird nochmal komplizierter, wenn die Software Teil eines Produkts (im Groben eine bewegliche Sache) ist. Dann greift das Produkthaftungsgesetz, das den Haftungsausschluss generell verbietet.
Wie gesagt: Die Sache ist kompliziert. Ziemlich kompliziert. Und das ist auch eigentlich das, was ich damit sagen will: Die Aussage "ohne einen RA kriegst du das vermutlich nicht rechtssicher hin" ist nicht nur eine Floskel. Es ist leider, leider eine Tatsache.
Zitat:
Du solltest aber auf jeden Fall einen RA konsultieren was passiert, wenn Deine Software z.B. ein Editor, auf einem Steuerungsrechner installiert wird, und sie nicht nur eine Datei Deines Kunden zersägt, sondern z.B. ein ganzes Kraftwerk stillegt.
Das könnte ganz üble Folgen haben.
Genau. Das ist dann Risikomanagement. Und die Funktionsweise von Risikomanagement ist zum Glück etwas einfacher zu verstehen als das deutsche Rechtssystem (ob auch einfacher durchzuführen, ist ne andere Frage).
Du überlegst dir, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, Schadensersatz leisten zu müssen. Und du überlegst dir wie schlimm das wäre (viel das kosten könnte). Dann fragst du dich, wie du dem Risiko begegnen kannst.
Du kannst jetzt folgendes tun:
- auf eine Haftungsbeschränkung verzichten
- den ersten Text mit der Haftungsbeschränkung übernehmen (sofern du die Rechte daran hast; du schreibst ja selbst irgendwas von Copyright blablubb) und darauf hoffen, dass der für deinen Fall passt
- zu einem Anwalt gehen und dir was ausarbeiten lassen
Letzteres ist am rechtssichersten, kostet aber Geld und auch ein RA wird dich höchstwahrscheinlich nicht vollständig von der Haftung lossprechen können. Abwägen musst du jetzt...
mfg
Christian