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US Patenterechtsverletzung in deutscher Software möglich ? - Am Beispiel Coverflow

Ein Thema von LimeBulls · begonnen am 12. Dez 2010 · letzter Beitrag vom 14. Dez 2010
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p80286

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#1

AW: US Patenterechtsverletzung in deutscher Software möglich ? - Am Beispiel Coverflo

  Alt 14. Dez 2010, 17:09
Zunächst einmal, zum Patentrecht immer einen (Patent-)Anwalt konsultieren.
Nur findet man hier relativ wenig Anwälte, die auch im US-Recht fit sind.
Im Internet habe ich gesehen, dass Apple darauf Patente in der USA angemeldet hat.
Angemeldet wird viel, erteilt muß es sein. Und dann gibt es noch de Möglichkeit des Einspruchs und der Nichtigkeitsklage und ...


Google konnte mir unter der Suchanfragen "US Patente in Deutschland verletzbar ?" o.Ä. keine guten Suchergebnisse liefern.
Ein US-Patent kann nur in den USA verletzt werden! in Canada, Deutschland China ... hat das keine Auswirkungen.
(Sobald eine Kopie Deines Programms in USA auftaucht und das Patent erteilt ist)

Die Frage welche ich mir stelle ist, wäre es "illegal" ein solches Coverflowsystem in die eigene Software zu integrieren (Da Patentrechtsverletzung ?) ?
In jedem Patent gibt es die sog. Claims. Besorg sie Dir, sofern die Anmeldung veröffentlicht wurde, und dann weißt Du was an "coverflow" so schützenswert ist.

(nicht den Patentanwalt vergessen!)

Gruß
K-H
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#2

AW: US Patenterechtsverletzung in deutscher Software möglich ? - Am Beispiel Coverflo

  Alt 14. Dez 2010, 19:14
Zitat:
Zunächst einmal, zum Patentrecht immer einen (Patent-)Anwalt konsultieren.
um sich den teueren anwalt zu sparen fragt er ja hier.
Gruß
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p80286

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FreePascal / Lazarus
 
#3

AW: US Patenterechtsverletzung in deutscher Software möglich ? - Am Beispiel Coverflo

  Alt 14. Dez 2010, 19:40
Mehr als allgemeine Hinweise, wird er aber nicht bekommen.
Da ist es im Patentrecht wie im Zivil- und Strafrecht, oft genug kommt es auf jede Formulierung an, und nicht auf das was man meint. Darum sollte bei solchen Fragen immer ein Fachanwalt befragt werden.
Z.B. ist es in Deutschland so, das das Patent einen gewerblichen Rechtsschutz bietet. Mit anderen Worten, wenn Du ein Programm erstellst, das patentierte Bestandteile hat, z.B. ein bestimmter Schnittstellenchip, dann bekommst Du Ärger wenn Du versuchst damit Geld zu verdienen.
Nutzt Du das Programm in deinem stillen Kämmerlein, kräht kein Hahn danach. Der wird erst wach, wenn Du es an Großmtter, Onkel, Neffe..... verteilst. Du verdienst zwar kein Geld damit, aber der Inhaber des Schutzrechtes hat ein paar Kunden weniger. Und hier geht dann kein Weg mehr an einem Anwalt vorbei.

Gruß
K-H

P.S. Wenn ich mich nicht irre haben es einige wenige "Softwarepatente" über das Eropäische Patent nach Deutschland geschafft.
Bin mir da allerdings nicht sicher.

PPS.
Nähere Informationen finden sich hier:http://www.patentlyapple.com/patentl...gic-mouse.html
Da ist es nicht ganz einfach, die Technologie,für die es einPatent gibt, und das Design (und das ist nach deutschem Recht eben kein Patent sondern ein Geschmacksmuster) auseinander zu halten. Leider hab ich keine Ahnung wie man nach den entsprechenden Geschmacksmustern suchen muß. Vielleicht hilft das hier weiter:http://dpma.de/docs/service/veroeffe...m_dt_druck.pdf
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Geändert von p80286 (14. Dez 2010 um 20:10 Uhr)
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