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US Patenterechtsverletzung in deutscher Software möglich ? - Am Beispiel Coverflow

Ein Thema von LimeBulls · begonnen am 12. Dez 2010 · letzter Beitrag vom 14. Dez 2010
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Benutzerbild von cookie22
cookie22

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Delphi XE2 Professional
 
#21

AW: US Patenterechtsverletzung in deutscher Software möglich ? - Am Beispiel Coverflo

  Alt 13. Dez 2010, 02:18
Zitat:
Die Anwendung muss aber auch ohne die Plugins lauffähig sein.
wie definiert sich "lauffähig"?

reicht es wenn man das programm ohne plugin starten kann oder muss es auch einen zweck erfüllen?
Gruß
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idefix2

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RAD-Studio 2009 Pro
 
#22

AW: US Patenterechtsverletzung in deutscher Software möglich ? - Am Beispiel Coverflo

  Alt 13. Dez 2010, 08:56
Die Plugin Lösung erscheint mir wesentlich eleganter als zwei getrennte Programme zu verwenden, davon das GPL Programm als "Starter".

Da die eigentliche Aufgabenstellung nicht im Bereich der GPL-Software liegt, die ja nur die Projekauswahl macht, wäre es doch leicht, zusätzlich zum GPL-Auswahl-Plugin ein ganz simples Plugin zu schreiben, bei dem der Benutzer seine Auswahl manuell in ein EditFeld einträgt. Damit ist dann klar, dass der Rest des Programms unabhängig von dem GPL Plugin auch funktioniert.
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Benutzerbild von Bummi
Bummi

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Delphi XE3 Enterprise
 
#23

AW: US Patenterechtsverletzung in deutscher Software möglich ? - Am Beispiel Coverflo

  Alt 13. Dez 2010, 09:03
Die Idee des Coverflow ist bei uns IMHO nicht schützbar. Wenn das Teil auf OpenGL aufsetzt lässt es sich IMHO in 2-3 Tagen auch komplett selbst hochziehen, damit bestehen keine Lizenzabhängkeiten mehr.
Thomas Wassermann H₂♂
Das Problem steckt meistens zwischen den Ohren
DRY DRY KISS
H₂ (wenn bei meinen Snipplets nichts anderes angegeben ist Lizenz: WTFPL)
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Reinhard Kern

Registriert seit: 22. Okt 2006
772 Beiträge
 
#24

AW: US Patenterechtsverletzung in deutscher Software möglich ? - Am Beispiel Coverflo

  Alt 13. Dez 2010, 16:49
Zitat:
I WANT TO DISTRIBUTE SOFTWARE WHICH IS AVAILABLE UNDER THE MPL, EITHER CHANGED OR UNCHANGED, WITHIN MY ORGANIZATION. WHAT DO I HAVE TO DO?

Nothing. The right to private modification and distribution (and inside a company or organization counts as 'private') is another right guaranteed by software freedom. "You should also have the freedom to make modifications and use them privately in your own work or play, without even mentioning that they exist."

Quelle:
http://www.mozilla.org/MPL/mpl-faq.html | Danke an jaenicke
Hallo,

das ist doch schlicht eine falsche Auskunft, software freedom hat ja mit der speziellen Lizenz garnichts zu tun: "right to private modification and distribution" greift doch nicht (sofern das Recht überhaupt existiert), wenn es sich bei "MY ORGANIZATION" um General Motors oder IBM handelt, oder auch um eine deutsche Firma. Sonst dürfte ich ja Office in meiner eigenen Firma beliebig oft installieren.

Da hat jemand sein Wunschdenken veröffentlicht.

Gruss Reinhard
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Benutzerbild von cookie22
cookie22

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Delphi XE2 Professional
 
#25

AW: US Patenterechtsverletzung in deutscher Software möglich ? - Am Beispiel Coverflo

  Alt 13. Dez 2010, 19:16
natürlich bezieht sich "software freedom" auf die jeweilige lizenz.

Zitat:
Sonst dürfte ich ja Office in meiner eigenen Firma beliebig oft installieren.
darfst du natürlich nicht, denn in der ms eula wirst du wohl kaum das wort "software freedom" finden.

das sind lizenzen, die millionenfach benutzt werden. mit wunschdenken hat das wenig zu tun.
Gruß
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Geändert von cookie22 (13. Dez 2010 um 19:21 Uhr)
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Sir Rufo

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Delphi 10 Seattle Enterprise
 
#26

AW: US Patenterechtsverletzung in deutscher Software möglich ? - Am Beispiel Coverflo

  Alt 13. Dez 2010, 20:29
Wenn ihr von MS-Office sprecht, dann frage ich mich gerade, was die MPL mit MS-Office zu schaffen hat?

und "software freedom" bezieht sich auf die MPL und nicht auf alle irgendwie gearteten Lizenz-Modelle
Kaum macht man's richtig - schon funktioniert's
Zertifikat: Sir Rufo (Fingerprint: ‎ea 0a 4c 14 0d b6 3a a4 c1 c5 b9 dc 90 9d f0 e9 de 13 da 60)
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r2c2

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925 Beiträge
 
#27

AW: US Patenterechtsverletzung in deutscher Software möglich ? - Am Beispiel Coverflo

  Alt 14. Dez 2010, 12:16
Eigentlich wurde ja schon fast alles gesagt. Hier aber vielleicht noch ein paar Detailinfos:

Bist du dir sicher, dass (Aufgrund der firmeninternen Nutzung und dem angestellten Verhältnis) der Quellcode nicht offengelegt werden muss ?
So ziemlich. Es findet in dem Fall ja gar keine Lizenzierung statt. Alleiniger Inhaber der exklusiven Nutzungsrechte ist die Firma. Diese gibt die Software ja nicht in dem Sinn an ihre Mitarbeiter weiter, sondern die Mitarbeiter handeln als Teil des Unternehmens. Anders sähe es aus, wenn die Firma einem MA erlauben würde, die Software auch zu Hause zu nutzen, o.ä.

Zitat:
Beispiel:
Mitarbeiter der Firma nutzt die Software und möchte den Quellcode.

Zitat:
10. Automatische Lizensierung nachgeordneter Anwender

Jedesmal, wenn Sie ein betroffenes Werk übertragen,
Das ist der Punkt. Das Übertragen findet nicht statt.

Zitat:
Die eigentliche Frage um die es mir geht, darf der Quelltext nur von der Firma und mir als Entwickler (Außer natürlich einer von den beiden Seiten gibt die Rechte weiter - was jedoch NUR freiwillig geschehen kann und gesetzlich nicht einforderbar ist) "eingefordert" werden ?
Die Lage ist noch restriktiver. Du bist angestellt, demnach hat die Firma die exklusiven Verwertungsrechte und du nicht. d.h. auch du kannst hier nichts einfordern außer, dass man dich als Urheber nennen muss. Insbesondere hast du nicht das Recht den Code oder Teile davon anderweitig zu verwenden.

Zitat:
Testaufbau1:
Ich integriere GPL Software in meine eigene (für die Firma entwickelte) Software.

- Die GPL gilt automatisch für das gesamte Projekt [Da ein GPL Projekt verwendet wird]
- Die Firma erwirbt automatisch die "GPL Rechte", was heißt sie ist auch an diese gebunden
Die Firma erwirbt keine Rechte. Die hat sie schon. Alle Verwertungsrechte an dem, was du geschrieben hast. Die GPL ist nun ein Vertrag zwischen deiner Firma und dem Entwickler der GPL-Software. Der Vertrag sagt "den GPL-Code darfst du liebe Firma verwenden. Wenn du aber dein Prog weiter gibst (und nur dann!) musst du den Code auch weiter geben und unter GPL stellen".

Insbesondere bedeutet das, dass die Firma hinterher problemlos den GPL-Code rauswerfen kann. Und dann ist sie auch nicht mehr an die GPL gebunden. Einmal unter GPL weiter gegebener Code kann aber nicht mehr zurück genommen werden.

Zitat:
Frage:
Liegt es somit nur im Ermessen des Entwicklers sowie der Firma (Sprich derzeitige "Softwareinhaber" die Software weiter zu verbreiten
Ja. Die einzige Lizenz, die hier etwas anderes vorschreibt (und mir bekannt ist) ist die AGPL.

Zitat:
Testaufbau2:
GPL Sofware wird als "Standalone Programm" entwickelt und startet nach der ausführung nur andere .exe Dateien.

- Die GPL gilt nur für das Projekt in dem die GPL Software verwendet wurde, nicht für die externe .exe die damit gestartet wurde
- Die Firma erwirbt in diesem Falle natürlich auch die "GPL Rechte", kann aber maximal nur verpflichtet werden den Quellcode vom "Loader" herauszugeben, nicht jedoch für die .exe worauf das Programm zielt.
Wenn du Programme nur startest, ist das kein Problem. Die gestarteten Programme müssen selbstverständlich nicht unter die GPL. Ansonsten dürftest du ja kein GPL-Prog schreiben, das Word startet...

Zitat von cookie22:
wie definiert sich "lauffähig"?

reicht es wenn man das programm ohne plugin starten kann oder muss es auch einen zweck erfüllen?
Ich hab mich jetzt nicht durch den Lizenztext gequält, vermute aber, dass es so genau nicht drin steht. In so einem Fall muss man den Vertrag eben auslegen ==> Das ist Auslegungssache. Ich würde aber letzteres herauslesen.

mfg

Christian
Kaum macht man's richtig, schon klappts!
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p80286

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#28

AW: US Patenterechtsverletzung in deutscher Software möglich ? - Am Beispiel Coverflo

  Alt 14. Dez 2010, 18:09
Zunächst einmal, zum Patentrecht immer einen (Patent-)Anwalt konsultieren.
Nur findet man hier relativ wenig Anwälte, die auch im US-Recht fit sind.
Im Internet habe ich gesehen, dass Apple darauf Patente in der USA angemeldet hat.
Angemeldet wird viel, erteilt muß es sein. Und dann gibt es noch de Möglichkeit des Einspruchs und der Nichtigkeitsklage und ...


Google konnte mir unter der Suchanfragen "US Patente in Deutschland verletzbar ?" o.Ä. keine guten Suchergebnisse liefern.
Ein US-Patent kann nur in den USA verletzt werden! in Canada, Deutschland China ... hat das keine Auswirkungen.
(Sobald eine Kopie Deines Programms in USA auftaucht und das Patent erteilt ist)

Die Frage welche ich mir stelle ist, wäre es "illegal" ein solches Coverflowsystem in die eigene Software zu integrieren (Da Patentrechtsverletzung ?) ?
In jedem Patent gibt es die sog. Claims. Besorg sie Dir, sofern die Anmeldung veröffentlicht wurde, und dann weißt Du was an "coverflow" so schützenswert ist.

(nicht den Patentanwalt vergessen!)

Gruß
K-H
Programme gehorchen nicht Deinen Absichten sondern Deinen Anweisungen
R.E.D retired error detector
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#29

AW: US Patenterechtsverletzung in deutscher Software möglich ? - Am Beispiel Coverflo

  Alt 14. Dez 2010, 20:14
Zitat:
Zunächst einmal, zum Patentrecht immer einen (Patent-)Anwalt konsultieren.
um sich den teueren anwalt zu sparen fragt er ja hier.
Gruß
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p80286

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FreePascal / Lazarus
 
#30

AW: US Patenterechtsverletzung in deutscher Software möglich ? - Am Beispiel Coverflo

  Alt 14. Dez 2010, 20:40
Mehr als allgemeine Hinweise, wird er aber nicht bekommen.
Da ist es im Patentrecht wie im Zivil- und Strafrecht, oft genug kommt es auf jede Formulierung an, und nicht auf das was man meint. Darum sollte bei solchen Fragen immer ein Fachanwalt befragt werden.
Z.B. ist es in Deutschland so, das das Patent einen gewerblichen Rechtsschutz bietet. Mit anderen Worten, wenn Du ein Programm erstellst, das patentierte Bestandteile hat, z.B. ein bestimmter Schnittstellenchip, dann bekommst Du Ärger wenn Du versuchst damit Geld zu verdienen.
Nutzt Du das Programm in deinem stillen Kämmerlein, kräht kein Hahn danach. Der wird erst wach, wenn Du es an Großmtter, Onkel, Neffe..... verteilst. Du verdienst zwar kein Geld damit, aber der Inhaber des Schutzrechtes hat ein paar Kunden weniger. Und hier geht dann kein Weg mehr an einem Anwalt vorbei.

Gruß
K-H

P.S. Wenn ich mich nicht irre haben es einige wenige "Softwarepatente" über das Eropäische Patent nach Deutschland geschafft.
Bin mir da allerdings nicht sicher.

PPS.
Nähere Informationen finden sich hier:http://www.patentlyapple.com/patentl...gic-mouse.html
Da ist es nicht ganz einfach, die Technologie,für die es einPatent gibt, und das Design (und das ist nach deutschem Recht eben kein Patent sondern ein Geschmacksmuster) auseinander zu halten. Leider hab ich keine Ahnung wie man nach den entsprechenden Geschmacksmustern suchen muß. Vielleicht hilft das hier weiter:http://dpma.de/docs/service/veroeffe...m_dt_druck.pdf
Programme gehorchen nicht Deinen Absichten sondern Deinen Anweisungen
R.E.D retired error detector

Geändert von p80286 (14. Dez 2010 um 21:10 Uhr)
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