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BlueStarHH

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#7

AW: Rundungsbehandlung in der E-Rechnung

  Alt 26. Mär 2025, 11:41
Mein letzter Wissenstand ist:
Bruttopreise können in E-Rechnungn nicht abgebildet werden. Da E-Rechnung nur B2B-Rechnung sind, wird auch von mehreren Stellen behauptet, dass man das nicht brauchen würde, da im B2B-Bereich Nettopreise üblich seien. Daher werden Bruttpreise nicht in den Standard aufgenommen. Irgendwo bei der DATEV stand z.B. dass ausschließlich mit Nettopreislisten gearbeitet werden soll.

Einfach mehr Nachkommastellen zu verwenden, lößt das Problem evtl. in Einzelfällen. Es wird aber Preise geben, wo auch mehr Nachkommastellen nicht reichen werden. Mein Steuerberater hat mal gesagt: Im B2B-Bereich gibt es einfach bestimmte Bruttopreise nicht. Sie sind nicht darstellbar und existieren daher nicht.

Also nur mit Nettopreisen arbeiten und privaten Endkunden keine E-Rechnung geben. Dann hat sich das Problem erledigt.
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