Wie genau argumentierst Du das denn aus diesem Satz?
Laut 32:
Zitat:
Enthält der Bildteil dagegen abweichende Rechnungsangaben (z. B. aufgrund manipulativer Eingriffe eine andere Leistungsbeschreibung Seite 11 oder einen abweichenden Umsatzsteuerbetrag), stellt er ggf. eine weitere (sonstige) Rechnung
dar, für die die Voraussetzungen des § 14c UStG zu prüfen sind.
Ich würde da so argumentieren, dass z.B. die
XML BT-Felder enthalten kann, welche in der PDF nicht enthalten sinbd, weil diese üblicherweise irrelevant oder 0.0 sind.
Könnte man dann nicht annehmen, dass
XML und PDF unterschiedlich sind, auch wenn am Ende USt und Endbetrag die gleichen Werte haben?
Der Satz betrifft ALLE abweichenden Rechnungsangaben ( meiner Meinung nach auch die intern, implizit damit zusammenhängenden Berechnungen).
Geht es dabei nur um konsistente, übliche Rechnungs-Angaben nach außen, oder muss man nicht auch alle Elemente die in Berechnungen relevant sind berücksichtigen, auch wenn Sie erstmal in der Summe neutral sind?
Das lässt sich nicht explizit ausschliessen und macht die PDF damit erstmal angreifbar.
Ob und wie relevant dass dann wird ist mal eine andere Frage.
Zur Frage BT-114, wenn man die Rundungsdifferenz explizit berechnet ( welches Verfahren genau? ) und im
XML angibt, wie muss dies dann weiter in der PDF angegeben werden um konform zu sein?