Lt. DATEV
Zitat:
Handelsrechtliche Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen/Rechnungen, wie Geschäftsführer oder Gerichtsstand, sind gesetzlich vorgeschrieben, werden jedoch für die automatisierte Rechnungsverarbeitung nicht benötigt.
aber auch die IHK ist dieser Meinung, zumindest für die wichtigsten Unternehmensformen
Zitat:
5. GmbH & Co. KG; GmbH & Co. oHG ; AG & Co. KG und AG & Co . oHG usw.
Bei einer Gesellschaft, bei der keine natürliche Person als persönlich haftender Gesellschafter beteiligt ist, sondern z.B. eine GmbH, eine Aktiengesellschaft oder eine ausländische Gesellschaft mit beschränkter Haftung, sind auf den Geschäftsbriefen neben den für die oHG bzw. KG vorgeschriebenen Angaben zusätzlich die für die persönlich haftende Gesellschafterin vorgeschriebenen Angaben auch auf dem Briefpapier der oHG bzw. KG aufzuführen.
6. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Firma in Übereinstimmung mit dem im Handelsregister eingetragenen Wortlaut;
Rechtsform der Gesellschaft;
Sitz der Gesellschaft;
Registergericht sowie Handelsregister-Nummer;
Alle Geschäftsführer und - sofern die Gesellschaft einen Aufsichtsrat gebildet und dieser einen Vorsitzenden hat - den Vorsitzenden des Aufsichtsrates mit Familiennamen und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen.
bzw.
8. Aktiengesellschaft (AG)
Firma in Übereinstimmung mit dem im Handelsregister eingetragenen Wortlaut;
Rechtsform der Gesellschaft AG oder Aktiengesellschaft ;
Sitz der Gesellschaft ;
Registergericht des Sitzes der Gesellschaft und die Handelsregister-Nummer;
Alle Vorstandsmitglieder sowie den Vorsitzenden des Aufsichtsrats mit dem Familiennamen und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen. Der Vorsitzende des Vorstandes muss als Vorstandsvorsitzender bezeichnet werden;
Falls die Gesellschaft abgewickelt wird, ist ein entsprechender Hinweis notwendig.