Ich habe so einen Fall einer Komponente bei der ich den Herausgeber nicht finde. Aus Prinzip nehme ich nur Komponenten mit Source, also in dem Fall nicht so schlimm.
Man könnte
vorher vertraglich vereinbaren, das im Falle einer Insolvenz der Firma oder deren Rechtsnachfolger man die Software cracken darf. Ob das dann so einfach oder möglich ist steht auf einem anderen Blatt. (War mal in einer Firma, bei der wurde Kollege gekündigt, weil zu unfähig eine passwortgeschütze Interbase-Datenbank des Mitbewerbers zu importieren.)