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Zitat:
(22) Im Einklang mit dem Ziel dieser Richtlinie, ausschließlich natürlichen Personen den Zugang zu Schadensersatz zu
ermöglichen, sollte für Schäden an Sachen, die ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt werden, auf der
Grundlage dieser Richtlinie kein Schadensersatz geleistet werden.
Das stimmt, aber an anderer Stelle wird auch das "Weitergeben von Rechten" an andere Organisation explizit erlaubt,
sprich Abmahnvereine, Sammelklagen, usw. ...
Die Zukunft sieht düster aus, endlich werden die Dystopischen 80er Filme Realität
Da hofft man quasi, dass eine intelligente KI endlich die Weltherrschaft übernimmt.