Stimmt nicht so ganz. In der Regel sind auch Körperschaften des öffentlichen Rechts (Behörden, Krankenkassen usw.) nicht vorsteuerabzugsberechtigt. Auch hier gäbe es einen Wettbewerbsvorteil.
Das mag sein. Wenn ich aber als Entwickler auf diesen Vorteil angewiesen bin, sollte ich mir mein Konzept überlegen.
Ausserdem fällt ja dabei auch MEIN Vorsteuerabzug weg, der nicht unerheblich ist.