Was passiert eigentlich, wenn man eine fehlerhafte E-Rechnung beim Finanzamt abliefert,
gibt es da Straf- und Bussgeldandrohungen, oder gibt es Nachbesserungsmöglichkeiten?
Das wird eine Durchführungsverordnung klären müssen. Aktuell gibt es - m.W. - noch keine, bzw. nur eine für B2G. Und da ist durch das PEPPOL Verfahren sicher gestellt, dass fehlerhafte Rechnungen beim Empfänger gar nicht erst ankommen.