Der Punkt ist: die Norm EN 16931 wird sowieso gerade überarbeitet. Es haben verschiedene Verbände (BDI, HDE und 6 andere) eine
Stellungnahme zur Einführung der elektronischen Rechnung abgegeben, in der darauf hingewiesen wird,
Zitat:
Das Umsatzsteuergesetz sieht vor, dass die Unternehmen eine Empfangsfähigkeit für E-Rech-
nungen basierend auf der Norm EN-16931 ab dem 1. Januar 2025 sicherstellen müssen. Die
Norm selbst befindet sich aber noch in der Überarbeitung, um sie an die Bedürfnisse der Unter-
nehmen für die Nutzung im B2B-Bereich anzupassen. Bei dieser Überarbeitung gibt es bereits
Verzögerungen. Nach aktuellem Zeitplan wird die zuständige Working Group beim CEN-Komitee
ihre Empfehlungen voraussichtlich erst Anfang 2025 vorlegen. Das CEN-Komitee will diese Emp-
fehlungen im zweiten Quartal 2025 beschließen und veröffentlichen. Diese neue Fassung der
Norm tritt erst 18 Monate später, also Ende 2026, in Kraft.
Ich schätze mal, bei dieser Überarbeitung sollen genau solche Ungereimtheiten ausgeräumt werden.