Interessant, aber nach dem Gesetz wäre ja zeitlich undefiniert jegliche Zahlung, die ein Unternehmen jemals vor einem Insolvenzverfahren tätigt, anfechtbar. Da muss es doch ergänzendes Regelwerk geben?!
DR bunkert das Geld ja hinsichtlich der Auszahlungen nicht auf den Caymans, sondern erfüllt lediglich vertraglichen Pflichten. Zudem wären wir Gläubiger.
In den auf §129 InsO folgenden Paragraphen sind die unterschiedlichen Fristen geregelt. Das geht bis 10 Jahre rückwirkend. Wenn tatsächlich das Rechtsgeschäft angefochten wird, müsste der Insolvenzverwalter das an die Softwareanbieter ausbezahlte Geld zurückfordern und an die Käufer/Lizenznehmer auszahlen. Sowas habe ich allerdings noch nie erlebt.