Leider ist es oft so, dass der Schuldner dem Mahnbescheid innerhalb der Frist und ohne Angabe von Gründen widerspricht. Dann ist man genauso schlau wie vorher und muss seine Forderungen doch auf dem Klageweg einfordern oder eben darauf verzichten. Was euch die Anwälte raten werden, versteht sich wohl von selbst.
Ist ein
unbegründeter Widerspruch wirksam? Zumindest hat man dann die Information, ob da überhaupt noch jemand aktiv ist in Köln. Oder hat da einer Einen erreichen können?