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Wartungsvertrag: Legal immer die neuste Delphi Version.

Ein Thema von MaBuSE · begonnen am 31. Aug 2010 · letzter Beitrag vom 7. Sep 2011
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Seite 1 von 2  1 2      
Delphi-Laie

Registriert seit: 25. Nov 2005
1.474 Beiträge
 
Delphi 10.1 Berlin Starter
 
#1

AW: Wartungsvertrag: Legal immer die neuste Delphi Version.

  Alt 1. Sep 2011, 20:14
Ich hol dieses alte Thema mal wieder hoch.

Zitat:
499€ > Delphi XE2 Professional Upgrade
270€ > Support and Maintenance for Delphi XE2 Professional
35€ > Product Backup Media Kit - XE2 Developer Tools
(zuzüglich MwSt)
Wenn man bedenkt, wie das bisher immer belaufen ist:
- wichtige Bugfixes muß man sich mit der nächsten Version kaufen
- neue Features sind nicht gleich voll funktionstüchtig
- ...


Also stellt sich die frage, ob man dieses Mal nicht gleich einen
Wartungsvertrag / Support & Maintenance Contract
abschließen sollte?
Nein, sondern - das ist mein voller Ernst - lieber einen Rechtsanwalt mit so etwas beauftragen. Ein Softwarehersteller, der so etwas tut, betrügt zudem (nicht im streng juristischen, sondern im allgemeinen Sinne) und ist deshalb ein Fall für den Staatsanwalt. Es gibt nämlich das Produkthaftungsgesetz und natürlich das allgemeine Vertragsrecht, die eine kostenlose Nachbesserung im angemessenen Zeitraum zwangsläufig erfordern, sofern möglich, ansonsten ist das Produkt angemessen im Preis herabzusetzen, oder der Kaufvertrag ist Zug um Zug zurückabzuwickeln. Spätestens, wenn in der neuen Version die Fehler behoben wurden, ist der Beweis ihrer Behebbarkeit gegeben. Vermutlich wird man sich dann aber damit herausreden, daß es ein neues "Feature" ist, das in der vorigen Version noch gar nicht enthalten war.

Geändert von Delphi-Laie ( 1. Sep 2011 um 20:20 Uhr)
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MEissing

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Delphi 12 Athens
 
#2

AW: Wartungsvertrag: Legal immer die neuste Delphi Version.

  Alt 2. Sep 2011, 05:31
Nein, sondern - das ist mein voller Ernst - lieber einen Rechtsanwalt mit so etwas beauftragen. Ein Softwarehersteller, der so etwas tut, betrügt zudem (nicht im streng juristischen, sondern im allgemeinen Sinne) und ist deshalb ein Fall für den Staatsanwalt.
Starker Tobak.

Kleiner Tipp: Setzt dich mal mit einem Anwalt deines geringsten Misstrauens zusammen und Frage ihn (sofern er/sie davon Ahnung hat) nach Produkthaftung im Softwareumfeld.

Frage ihn/sie auch gleich nach öffentlicher Unterstellung von "Betrug"
Matthias Eißing
cu://Matthias.Eißing.de [Embarcadero]
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jaenicke

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Delphi 12 Athens
 
#3

AW: Wartungsvertrag: Legal immer die neuste Delphi Version.

  Alt 2. Sep 2011, 06:13
Es reicht auch schon heute ein Informatikstudium zu besuchen bzw. die Lehrmaterialien anzuschauen. Dort war das (zumindest bei mir) auch ein Thema...
Sebastian Jänicke
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FredlFesl

Registriert seit: 19. Apr 2011
293 Beiträge
 
Delphi 2009 Enterprise
 
#4

AW: Wartungsvertrag: Legal immer die neuste Delphi Version.

  Alt 2. Sep 2011, 06:21
Matthias, auch wenn der Delphi-Laie sich hier sehr weit aus dem Fenster lehnt, und solche öffentlichen Anschuldigungen lieber lassen sollte, dürftest Du der Aussage im Kern nicht widersprechen wollen:

Eine Software, die fehlerhaft ist, sollte kostenfrei nachgebessert werden. Natürlich reiht sich Emba hier in die Rieger der anderen "Abzocker"-Buden ein und ist in bester Gesellschaft. Aber man sollte sich nicht am Umfeld messen, sondern nur nach eigenen Maßstäben.

Ich finde es übrigens grundsätzlich schäbig, die Unterstützung für Version X einzustellen, sobald X+1 draußen ist. Das ist kein Angriff auf Emba, weil ich es wirklich nicht weiss, wie Emba (also: ihr) damit umgeht.

Richtig ginge es so:
Man bietet Updates und Bugfixes für X-2..X weiterhin an, sobald X+1 draußen ist. Das sollte solange kein Problem sein, wie man den Kernel nicht von Grund auf neu erfindet.

Natürlich kaufen dann nicht ganz so viele die neue Version, aber der Ruf geht nicht in den Keller. Und DAS ist mittlerweile mehr Wert (weil nachhaltig), als Umsatz.

Ich bin mittlerweile auf C#/VS umgestiegen (beruflich), will das aber nicht als Aussage verstanden wissen, das MS ein Samariterverein ist, der auf Nachhaltigkeit setzt, sondern vielmehr so, daß ich persönlich kein Verfechter (oder Gegner) von Delphi oder den angeblichen Geschäftspraktiken von Emba bin: Mir geht das so ziemlich am Arm vorbei.

Ich habe neulich mal mit RedGate (SQL-Tools) korrespondiert, weil ich deren Tools auch auf meinem Laptop installieren wollte, jedoch nur einen Schlüssel habe. Antwort: "Klar, wenns dir hilft". Das Wissen, das sich meine Installationen beim Start immer bei Redgate melden, reicht, um die Kopiererei nicht ausufern zu lassen.

Ich werde von denen weiterhin Tools beziehen. Von einigen anderen Firmen jedoch nicht.
Das Bild hängt schief.
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MEissing

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#5

AW: Wartungsvertrag: Legal immer die neuste Delphi Version.

  Alt 2. Sep 2011, 08:19
Eine Software, die fehlerhaft ist, sollte kostenfrei nachgebessert werden.
ACK


Zitat:
Ich finde es übrigens grundsätzlich schäbig, die Unterstützung für Version X einzustellen, sobald X+1 draußen ist. Das ist kein Angriff auf Emba, weil ich es wirklich nicht weiss, wie Emba (also: ihr) damit umgeht.
Wir supporten/unterstützen die aktuelle und die beiden Vorgängerversionen:
http://support.embarcadero.com/version
http://support.embarcadero.com/article/37740

Für passendes Geld unterstützen wir auch noch ältere Versionen.

Zitat:
Ich habe neulich mal mit RedGate (SQL-Tools) korrespondiert, weil ich deren Tools auch auf meinem Laptop installieren wollte, jedoch nur einen Schlüssel habe. Antwort: "Klar, wenns dir hilft".
Eine Parallelinstallation und Mehrfachaktivierung erlauben wir von Haus aus.

Zitat:
Das Wissen, das sich meine Installationen beim Start immer bei Redgate melden, reicht, um die Kopiererei nicht ausufern zu lassen.
Ich werde von denen weiterhin Tools beziehen. Von einigen anderen Firmen jedoch nicht.
Würden wir bei jedem Start eine Onlineüberprüfung durchführen, dann will ich nicht wissen, was hier los ist!
Matthias Eißing
cu://Matthias.Eißing.de [Embarcadero]
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Assarbad

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#6

AW: Wartungsvertrag: Legal immer die neuste Delphi Version.

  Alt 2. Sep 2011, 08:44
Eine Software, die fehlerhaft ist, sollte kostenfrei nachgebessert werden.
Dem kann ich so nicht zustimmen. Jede Software ist fehlerhaft - das sollte in einem Forum wie diesem Allgemeinwissen sein. Problematisch wird es ja nur, wenn Fehler mich hindern meine Arbeit zu machen oder ähnliches. Das ist nicht bei allen Fehlern der Fall, es gibt ja bspw. auch ganz einfache Schönheitsfehler.

Würde ein Anbieter endlos versuchen nachzubessern, wäre das ein Faß ohne Boden.

Ich finde es übrigens grundsätzlich schäbig, die Unterstützung für Version X einzustellen, sobald X+1 draußen ist.
Das ist ja wohl auch der Knackpunkt. Man kann sich inzwischen darauf verlassen, daß man nach Erscheinen der Nachfolgeversion verlassen ist.
Oliver
"... aber vertrauen Sie uns, die Physik stimmt." (Prof. Harald Lesch)
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Delphi 12 Athens
 
#7

AW: Wartungsvertrag: Legal immer die neuste Delphi Version.

  Alt 2. Sep 2011, 08:56
Eigene Erfahrungen: Die Fehlerchen in den Generics und den Recordmethoden (vorallem Internal Error und Co.) wurde fast ausschließlich immer erst in der nächsten Version verkauft, obwohl sie zu großen Teilen gleich zu Anfang auffiehlen.
Ein Therapeut entspricht 1024 Gigapeut.
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Delphi-Laie

Registriert seit: 25. Nov 2005
1.474 Beiträge
 
Delphi 10.1 Berlin Starter
 
#8

AW: Wartungsvertrag: Legal immer die neuste Delphi Version.

  Alt 2. Sep 2011, 10:54
Nein, sondern - das ist mein voller Ernst - lieber einen Rechtsanwalt mit so etwas beauftragen. Ein Softwarehersteller, der so etwas tut, betrügt zudem (nicht im streng juristischen, sondern im allgemeinen Sinne) und ist deshalb ein Fall für den Staatsanwalt.
Starker Tobak.
Richtig. Allerdings kümmern sich honorigen Herren sicher nicht darum, und es dürfte auch kaum Anzeigen geben, zumal es ja auch zivilrechtlich zu klären geht.

Wenn aber ein Mangel bekannt und nicht zeitnah behoben wird - und zwar kostenlos - dann kommt der Hersteller vorsätzlich seiner Produkthaftung bzw. -haftpflicht eben nicht nach. Fehlerkorrekturen nur kostenpflichtig in einer Nachfolgeversion (oder Update o.ä.) anzubieten, ist, sehr gelinde formuliert, nicht in Ordnung.

Kleiner Tipp: Setzt dich mal mit einem Anwalt deines geringsten Misstrauens zusammen und Frage ihn (sofern er/sie davon Ahnung hat) nach Produkthaftung im Softwareumfeld.
Sicher hatte ich juristisch schon damit zu tun, auch mit einem Rechtsanwalt, sonst schriebe ich doch so etwas nicht. Damals ging es aber nicht um eine Programmierumgebung, sondern ein Produkt des Redmonder Weltkonzerns.
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jaenicke

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9.960 Beiträge
 
Delphi 12 Athens
 
#9

AW: Wartungsvertrag: Legal immer die neuste Delphi Version.

  Alt 2. Sep 2011, 11:45
Wenn aber ein Mangel bekannt und nicht zeitnah behoben wird - und zwar kostenlos - dann kommt der Hersteller vorsätzlich seiner Produkthaftung bzw. -haftpflicht eben nicht nach.
[..]
Sicher hatte ich juristisch schon damit zu tun, auch mit einem Rechtsanwalt, sonst schriebe ich doch so etwas nicht.
Und dennoch schreibst du zwar Produkthaftung (nach dem Produkthaftungsgesetz), schreibst aber von Sachmängeln (nach §434 BGB). Das sind zwei grundverschiedene Sachen, da es bei der Produkthaftung explizit nicht um Nachbesserungen am Produkt, sondern um Folgeschäden geht.
Sebastian Jänicke
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Daniel
(Co-Admin)

Registriert seit: 30. Mai 2002
Ort: Hamburg
13.920 Beiträge
 
Delphi 10.4 Sydney
 
#10

AW: Wartungsvertrag: Legal immer die neuste Delphi Version.

  Alt 2. Sep 2011, 11:55
ehm - ich denke, dass wir das nicht weiter verfolgen müssen. Ich fürchte, dass uns die Diskussion um die Begrifflichkeiten "Produkthaftung" und "Sachmängeln" nicht weiter bringt, wenn schon der Software-Wartungsvertrag an sich als "Betrug im allgemeinen Sinne" angesehen wird. Das Thema hat, so provokant, wie es hier steht, beachtliches Potential zur Eskalation und darauf habe ich keine Lust.
Daniel R. Wolf
mit Grüßen aus Hamburg
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