Aber nur für Programme, die unter der
GPL lizenziert sind oder die vom Entwickler eine andere Lizenz bekommen haben.
Letzteres geht aber eher nicht mehr, da eigentlich niemand eine solche Lizenz vergeben kann, selbst der originale Entwickler nicht, da inzwischen jede Menge andere zum Projekt beigetragen haben.
Ich bin nicht so der Experte für die LGPLv2.
Da habe ich die Antword vom Gemini wohl falsch verstanden.
Das meint Gemini dazu
Upps, da habe ich mich auf der verlinkten Seite glatt verlesen. Ich hatte das "L" bzw. "Lesser" übersehen.
Zitat von
Gemini:
Kombination mit proprietärer Software: Im Gegensatz zur
GPL (General Public License) erlaubt die LGPLv2, dass die Software in proprietäre Programme eingebunden wird, solange bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Wobei zu klären wäre, was unter "solange bestimmte Bedingungen erfüllt sind" zu verstehen ist. Ich persönlich lasse bei der Entwicklung kommerzieller Software von allem, wo "GNU" drin vorkommt, die Finger. Um diese Lizenzen rechtssicher einzuhalten braucht man inzwischen ein Jurastudium, und zwar eines, das internationales Recht abdeckt.
Nochmal laut Gemini:
Zitat von
Gemini:
Konkrete Anforderungen:
Die genaue Umsetzung hängt von der Art der Verknüpfung und der Verteilung ab. Die LGPLv2 definiert verschiedene Szenarien und die damit verbundenen Anforderungen. Hier sind einige Beispiele:
...
Statische Verknüpfung:
Die Bibliothek wird direkt in Ihre Software eingebunden.
Sie müssen den Quellcode der gesamten Software (einschließlich der Bibliothek) zur Verfügung stellen.
Wenn das stimmt (für mich klingt das mehr nach
GPL) dürfte man TDBF nicht eincompilieren sondern müsste Runtime Packages verwenden. Spätestens damit wäre es für mich außen vor.