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jaenicke

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#13

AW: TSE-Pflicht, gilt die immer?

  Alt 15. Aug 2024, 22:37
Dann besorgt sich der Aalverkäufer ein Kartenterminal für den Wochenarkt, und schon kann 20% unter der Hand bar und schwarz verkaufen und ist fein raus.
Als "Nachweis" hat er ja immer das Kartenterminal.
Ist das so gedacht, kann ich kaum glauben?
Der Punkt ist aber, dass wenn dann ein Prüfer feststellt, dass es doch Bargeldtransaktionen gibt, die Sache sofort klar ist...

Ebenso werden statistische Analysen über die erfassten Daten durchgeführt. Auch damit lassen sich Unregelmäßigkeiten finden. Und bei vorhandenen Bargeldtransaktionen wird ein Kassensturz durchgeführt (was möglich sein muss) und mit dem vorhandenen Geld abgeglichen. Deshalb muss z.B. auch die Bargeldmenge am Tagesanfang erfasst werden.

Es geht ja gerade darum, dass für die Vorortprüfungen belastbare Daten zur Verfügung stehen.
Sebastian Jänicke
AppCentral
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