Wenn ich die Formulierung richtig interpretiere, kommt es gar nicht darauf an, ob tatsächlich Barzahlung oder Ähnliches stattfinden:
Zitat:
Kassenfunktion haben elektronische Aufzeichnungssysteme dann, wenn diese der Erfassung und Abwicklung von zumindest teilweise baren Zahlungsvorgängen dienen können.
Selbst wenn alle Zahlungen über
EC- oder Kreditkarte erfolgen, müsste eine Barzahlung schlichtweg nicht möglich sein um der Vorgabe Genüge zu tun. Wie man das dann allerdings nachweisen sollte, kann ich auch nicht sagen.
Da aber wie erwähnt ja Barzahlungen stattfinden hat sich das sowieso erledigt.