Die gilt aber nur für bar Geschäfte. Wenn jemand nur per Überweisung abrechnet, ist die nicht notwendig.
Interessanter Gedanke.
Wie ist das denn, wenn jemand rein über diese tragbaren Kartenterminals abrechnet, und niemals Barzahlungen annimmt,
z.B. mobil auf Wochenmärkten oder so.
Entfällt in diesen Fällen auch die TSE Pflicht, weil per rückführbarer Überweisung bezahlt wird?