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Hobbycoder

Registriert seit: 22. Feb 2017
961 Beiträge
 
#1

TSE-Pflicht, gilt die immer?

  Alt 14. Aug 2024, 16:24
Hi Leute,
es gibt ja nun schon länger die TSE-Pflicht für Kassensysteme. Aber gilt die immer unter allen Umständen?

Wenn z.B. eine KFZ-Werkstatt, die nun wirklich zu jedem Vorgang eine Kundenrechnung erstellt (Sowohl für Reparaturen als auch für eine verkaufte Sicherung für 20 Cent), und die fakturierten Rechnung logischerweise nicht geändert werden können, ist dann, wenn ein Kassenbuch auch in dieser Software geführt wird eine TSE auch Pflicht? Es kann keine Kassenbuchung vorgenommen werden, wenn keine Rechnung existiert. Also ist ja eine Manipulation nahezu ausgeschlossen (zumindest wüßte ich nicht wie). Auch Banktransfer wird erfasst und ist ja Summenmäßig mit Kontoauszügen leicht zu überprüfen, bzw. Bar bezahlte Artikellieferung würden mit Eingangsrechnungsnummer erfasst, so dass ein Beleg vorhanden ist.
Wäre das auch TSE-Pflichtig? (Ich bfürchte zwar die Antwort lautet: Ja, aber vielleicht hat hier jemand andere Erkenntnisse).
Gruß Hobbycoder
Alle sagten: "Das geht nicht.". Dann kam einer, der wusste das nicht, und hat's einfach gemacht.
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