Und bis zur Einführung der verpflichtenden E-Rechnung im B2B-Geschäft am 01.01.2025 sollte das wohl auch jede Buchhaltungssoftware beherrschen. Wenn ich dann dort meine digitalen Belege (E-Rechnungen) buche, erwarte ich natürlich, dass die BH-Software die Beträge aus der
XML-Datei ausliest und ich diese nicht mehr von der PDF-Ansicht abtippen muss. Wenn meine Buchhaltungssoftware das nicht hinbekommen sollte, fliegt sie raus.