@Rollo62: Das ist schon ein schwierig zu erklärendes Thema - wobei ich hier natürlich keine Steuerberatung mache:
Fangen wir nochmal mit der Rechtsform an:
Gewerbetreibender, Einzelunternehmer, Einzelunternehmen, Einzelunternehmung: Das ist in Deutschland alles dasselbe. Man geht zum Gewerbeamt und meldet dort sein Gewerbe an - egal ob eBay, Solar oder Softwareentwicklung. Es gibt dabei kein richtiges Unternehmen, sondern nur einen Gewerbebetrieb oder eine gewerbliche oder unternehmerische Tätigkeit des Unternehmers. Dieses, nennen wir es einfach mal Unternehmen,
- hat keinen eigenen Namen und muss nach außen mit dem Namen des Unternehmers geführt werden. Viele halten sich aber nicht daran. Es gibt jedoch Ausnahmen, wie z.B. Restaurants, die einen eigenen Namen haben dürfen)
- hat kein eigenes Kapital; der Unternehmer haftet mit seinem gesamten Privatvermögen
- kann nicht verklagt werden; der Unternehmer selbst wird verklagt
- kann selbst nicht klagen; der Unternehmer muss klagen
- kann nicht vollstreckt werden; der Unternehmer wird mit all seinem Vermögen vollstreckt
- kann kein Insolvenzverfahren anmelden; es wird für den Unternehmer (mit allem was er hat) angemeldet
An einem Beispiel lässt sich das vielleicht einfacher erklären:
Du bist Angestellter und hast nebenbei noch zwei gewerbliche Tätigkeiten (eBay + Softwareentwicklung). Dein eBay-Geschäft ist im Minus weil du teure Ware eingekauft hast, die dir jetzt keiner abkaufen will. Dann musst du trotzdem den Lieferanten vollständig bezahlen, auch wenn die eBay-Kasse leer ist. Für dein eBay-Geschäft kannst du kein separates Insolvenzverfahren anmelden - nur für dich selbst.
Im Grunde kann jeder Arbeitnehmer, Arbeitslose, Rentner usw. einen Gewerbebetrieb haben bzw. gewerblich tätig sein. Es gibt aber für jede Gruppe Besonderheiten zu beachten: Arbeitnehmer müssen ggf. ihren Arbeitgeber informieren, Arbeitslosen dürfen sicher nur einen ganz geringen Betrag dazuverdienen.
Jeder Gewerbetreibende ist grundsätzlich steuerpflichtig. Bei der Umsatzsteuerpflicht gibt es Umsatzgrenzen, bis zu denen man umsatzsteuerfrei verkaufen kann. Je nach dem, wie man da eingestuft wird, muss man monatlich, quartalsweise oder jährlich eine Umsatzsteuererklärung einreichen.
Einkommenssteuerpflichtig dürften alle Gewerbetreibenden sein. In der Einkommenssteuererklärung gibt es dazu eine Anlage "Einkünfte aus Gewerbebetrieb". Dort kommen alle Einnahmen und
absetzbaren Ausgaben rein, die der
gewerblichen Tätigkeit zuzuordnen sind. Wer sich auskennt, kann das alles selbst ausfüllen. Es gibt keine Pflicht zur Beauftragung eines Steuerberaters. Aber deutsches Steuerrecht ist kompliziert. Daher würde zumindest im ersten Jahr dringend einen Steuerberater empfehlen.
Jetzt kommt ein einziger richtiger Tipp:
Solange du ziemlich wenig mit der gewerblichen Tätigkeit verdienst, kannst du in Deutschland zum Lohnsteuerhilfeverein gehen. Die kennen sich inzwischen auch mit Solaranlagen, eBay-Verkäufern usw. aus. Das kostet auch nicht viel.