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Berufshaftpflicht notwendig?

Ein Thema von Lemmy · begonnen am 16. Aug 2010 · letzter Beitrag vom 23. Dez 2010
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Assarbad

Registriert seit: 8. Okt 2010
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1.234 Beiträge
 
#1

AW: Berufshaftpflicht notwendig?

  Alt 5. Nov 2010, 22:12
Als Stammkapital kann betriebliches Inventar angegeben werden, jedoch muss hier bei der Abschreibung auf den Erhalt des Stammkapitals geachtet werden. Soweit ich noch aus den Gesellschaftsrecht weiss.
Gut, daß es erwähnt wurde. Bei einer UG geht das nicht! Ist eine der spezifischen Einschränkungen.

Übrigens ist das mit dem Erhalt des Stammkapitals relativ. Kaufst du ein Auto für - da es sich einfach rechnet - 25000 EUR, würde das reichen, aber schon am ersten Tag an Wert verlieren. Uns wurde es so erklärt, daß in diesem Fall ohnehin die Gesellschafter entsprechend ihres Anteils "haften".

Ein Thema sollte bei der Gründung der GmbH auch sein, dass man als Geschäftsführer natürlich ein Angestellter seiner GmbH ist, und somit ebenfalls sich ein regelmäßig Gehalt zahlen muss, für welches natürlich auch Sozialversicherung und Krankenkassenbeiträge abgeführt werden müssen.
Der Geschäftsführer muß meines Wissens nach keinesfalls Angestellter sein, aber wenn er es ist, gelten obige Aussagen. Abgesehen davon scheint es steuerliche Vorteile zu bieten, wenn der GS auch Angestellter ist. Zumindest hat unser Steuerberater das so empfohlen, so daß ein Vertrag mit vorläufiger unentgeltlicher Tätigkeit gemacht wurde (als ich noch GS war) ...

Kleiner Nachtrag:
"Vorsatz" ist übrigens IMHO vornehme Umschreibung von "in krimineller Absicht".
Im Zweifelsfall wird das aber eben im Nachhinein von einem Gericht entschieden. Und "vor Gericht und auf hoher See" ...
Oliver
"... aber vertrauen Sie uns, die Physik stimmt." (Prof. Harald Lesch)

Geändert von Assarbad ( 5. Nov 2010 um 22:17 Uhr)
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chefdackel

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Delphi 7 Enterprise
 
#2

AW: Berufshaftpflicht notwendig?

  Alt 23. Dez 2010, 09:30
Ich möchte jetzt keine Endlos-Diskussion lostreten, aber meiner Meinung nach gilt gerade für finanziell nicht allzu gut ausgestattete Firmen: Die GmbH ist ein schwerfälliges Verwaltungsmonster und vor allem für den Steuerberater lukrativer als eine Ein-Mann-Personengesellschaft. Die "UG haftungsbeschränkt)" ist ein Wortschöpfungsmonster: wer will seine Firma z.B. schon "Rudi Beispielmann Softwareentwicklung UG (haftungsbeschränkt)" nennen? Die erste Abmahnung wird nicht lange auf sich warten lassen, ist der idiotische Namenszusatzung nur einmal vergessen worden.

Vielleicht auch mal die Alternative "Ltd." überprüfen. Oder das "beste aus zwei Welten" - die "Ltd. & Co KG". Letztere ist dann in der Administration teurer und aufwändiger, bietet aber deutlich mehr Flexibiltät als eine reine Kapitalgesellschaft.

Wie gesagt, nur als Geankenanstoss für die Mitleser, die sich in Zukunft in Bezug auf die Gesellschaftsform verändern möchten.
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Assarbad

Registriert seit: 8. Okt 2010
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1.234 Beiträge
 
#3

AW: Berufshaftpflicht notwendig?

  Alt 23. Dez 2010, 11:22
Die "UG haftungsbeschränkt)" ist ein Wortschöpfungsmonster: wer will seine Firma z.B. schon "Rudi Beispielmann Softwareentwicklung UG (haftungsbeschränkt)" nennen?
Das muß man ohnehin nur auf rechtsverbindlichen Dokumenten angeben (Rechnungen bspw. oder diversen Schreiben). Die Domain der Webseite muß das nicht enthalten.

Nervig ist aber das ä im Namen wg. mangelnder Internationalität. Da müßte meiner Meinung nach nochmal nachgebessert werden, bspw. als UGmbH oder UGh oder UGhb.

Die erste Abmahnung wird nicht lange auf sich warten lassen, ist der idiotische Namenszusatzung nur einmal vergessen worden.
Das Prinzip ist exakt das gleiche wie bei der "normalen" GmbH. Es muß die Gesellschaftsform angegeben werden. Nicht mehr und nicht weniger. Abmahnungen drohen bei der GmbH auch wenn dort die Gesellschaftsform verschleiert wird. Nervig ist nur, daß es für die UG keine vernünftige Abkürzung gibt.

Vielleicht auch mal die Alternative "Ltd." überprüfen. Oder das "beste aus zwei Welten" - die "Ltd. & Co KG". Letztere ist dann in der Administration teurer und aufwändiger, bietet aber deutlich mehr Flexibiltät als eine reine Kapitalgesellschaft.
Es bestehen gegenüber den britischen/irischen Aufsichtsbehörden dann gewisse Pflichten, zu deren Erbringung man entweder viel Zeit und sehr gute Englischkenntnisse benötigt, oder eben die Delegation an eine der darauf spezialisierten Firmen (ging ab ca. 200 EUR/a los, als ich geguckt hatte).
Oliver
"... aber vertrauen Sie uns, die Physik stimmt." (Prof. Harald Lesch)
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