Da ab 2025 das ausdrucken der Rechnung beim Kunden über die Buchhaltung oder entsprechende ERP erfolgen soll, muss man sich eh damit beschäftigen, wie man alte .xml Dateien entsprechend ausdruckt. Da die ERechnung im B2B Bereich alles papiermässige und PDF mässig ersetzt ist das nicht nur für das Finanzamt wichtig.
Das sehe ich völlig anders: Elektronisch zugesandte Rechnungen werden m.E. vom Finanzamt nur im Original (d.h. als PDF- oder
XML-Datei) anerkannt; Word-Dateien sind inzwischen unzulässig. D.h. ausgedruckte PDF-Rechnungen sollten vom Finanzamt nicht anerkannt werden. Diese Rechnungen sollten im Idealfall dauerhaft und unveränderbar als Datei an die Buchung angeheftet und
niemals ausgedruckt werden. Wir haben nur diesen einen Planeten.
Ausdrucken in PDF Datei ist bei vielen unserer Kunden heute üblich. Das wird dann intern geprüft und verteilt. Wenn ein Lieferant entscheidet, dass er nur eine .xml sendet, muss das irgendwie die Kundenseitige Software leesbar darstellen können.
Zitat:
und niemals ausgedruckt werden. Wir haben nur diesen einen Planeten.
das sehen unter anderem teilweise das Medizinproduktegesetz und Luftsicherheits Regularien anders. Da gilt teilweise Revisionssicherheit nur bei Ausdrucken.