Für X-Rechnung 3.0.1 (ab 2025) kann man sich das Einbetten aber auch sparen, denn dann besteht die elektronische Rechnung nur noch aus der
XML-Datei; der PDF-Teil entfällt.
So formuliert stimmt das nicht. Es bleibt dem Versender überlassen, ob er eine PDF mit
XML oder nur
XML versendet.
PDF entfällt nicht. Die meisten werden noch das PDF haben wollen, da es schöner aussieht und mehr Formatierungsmöglichkeiten bietet. Gerade wenn es um zusätzliche Spalten in den Rechnungspositionen geht, die in XRechnung nicht abbildbar sind, weil es sie einfach in diesem Format nicht gibt.
Code:
Erfüllt werden die Formatanforderungen z.B. von der XRechnung, die u. a. im öffentlichen Auftragswesen bereits zum Einsatz kommt, oder dem hybriden ZUGFeRD-Format (Kombination aus PDF-Dokument und
XML-Datei). Dies hat das BMF in seinem Schreiben v. 2.10.2023 an die Verbände ausdrücklich bestätigt (für ZUGFeRD erst ab Version 2.0.1).
Quelle
https://www.haufe.de/steuern/gesetzg...68_605558.html