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Re: Raubkopie bei Ebay ersteigert
10. Mai 2004, 22:02
Hallo!
Zunächst einmal: Wie Luckie schon schrieb, unter Erfahrung abbuchen und fertig. Das Geld zurückzufordern (per Gericht meine ich) heißt da nur, dem Schlechten Gutes hinterherwerfen. Die Prozesskosten mußt DU nämlich zahlen und darfst sie bei Gewinn mit aus den leeren Taschen des Verlierers zu holen versuchen (gegen Entgeld für dem Mann mit den Vögeln in der Tasche - KuckKuck! - versteht sich). Bei mehreren 100 oder gar 1000 EUR ist allein die Tatsache, daß der das dann in der Schufa stehen hat, die Mühe wert (Du darfst dann 30 Jahre lang pfänden lassen!) - bei wenigen EUR steht der Aufwand in keinem Verhältnis zum Nutzen.
Dann solltest Du das Angebot nochmal prüfen. Wenn da ein Original versprochen wurde, Anzeige erstatten - und fette Negativbewertung abgeben. Sollte da schon was von "kopiert mit Originalverpackung, da Original-CD defekt" stehen: Maul halten - Dir hätte klar sein müssen, daß das nichts legales ist!
Nebenbei: ich finde, Raubkopierer gehören nicht ins Gefängnis. Die sollten nur dazu verurteilt werden, 10 Jahre lang täglich 8 Stunden ohne Bezahlung gemeinnützige Arbeit zu leisten (oder entsprechneden Kenntnissen Freeware zu programmieren) - für den Lebensunterhalt bitte einen 2. Job annehmen!
Gruß
Dietmar Brüggendiek
Dietmar Brüggendiek
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