Kleine Korrektur: Minijobs sind nicht versicherungspflichtig. Auch wenn der Arbeitgeber pauschale Beiträge zur KV und RV abführen muss, begründet diese Beitragspflicht oder die Beschäftigung an sich keine Versicherungspflicht.
Grundsätzlich gilt für Minijobs mit Verdienstgrenze die Pflicht zur Rentenversicherung. Im Gegensatz zum Arbeitgeber können sich Minijobber jedoch auf Antrag von der Zahlung ihres Beitrages befreien lassen.
Da hast du auch wieder recht. Wobei: Eine Pflicht, von der man sich mit einer einzigen Unterschrift befreien kann, ist ja auch keine so ganz richtige Pflicht...