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Sonnstag-/Feiertagsarbeiten - Versicherungsschutz?

Ein Thema von Sharky · begonnen am 7. Jun 2010 · letzter Beitrag vom 8. Jun 2010
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Sharky

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#1

Sonnstag-/Feiertagsarbeiten - Versicherungsschutz?

  Alt 7. Jun 2010, 15:26
[FONT="Arial"]Hai ihr,

ich habe da mal eine Frage

Ich bin gelegentlich Sonntags oder an einem Feiertag im Büro um Wartungsarbeiten an den Servern zu machen.
Jetzt ist es ja so das Sonn- und Feiertagsarbeit grundsätzlich verboten ist.
Bin ich denn, wenn mir nun etwas passert, überhaupt Unfallversichert?][/FONT]
Stephan B.
"Lasst den Gänsen ihre Füßchen"
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himitsu

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#2

AW: Sonnstag-/Feiertagsarbeiten - Versicherungsschutz?

  Alt 7. Jun 2010, 15:34
Ich hatte ja jahrelang in rollenden Schichten gearbeitet .. wer behauptet denn, daß man Sonn- und Feiertags nicht arbeiten darf?

Oder seid ihr ein "öffentlicher" Dienstleistungsbetrieb.

Nja, wie dem auch sein ... Es ist deine Arbeitszeit und da solltest du auch versichert sein, egal welcher Tag grade ist.
Neuste Erkenntnis:
Seit Pos einen dritten Parameter hat,
wird PoSex im Delphi viel seltener praktiziert.
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HeikoAdams

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FreePascal / Lazarus
 
#3

AW: Sonnstag-/Feiertagsarbeiten - Versicherungsschutz?

  Alt 7. Jun 2010, 15:38
Die Frage dürfte eine Berufsgenossenschaft wohl am besten beantworten können.
Jeder kann ein Held werden und Leben retten!
Einfach beim NKR oder der DKMS als Stammzellenspender registrieren! Also: worauf wartest Du noch?
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Mithrandir
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#4

AW: Sonnstag-/Feiertagsarbeiten - Versicherungsschutz?

  Alt 7. Jun 2010, 15:42
Jetzt ist es ja so das Sonn- und Feiertagsarbeit grundsätzlich verboten ist.
Genau. Deshalb sind Krankenhäuser, Rettungswachen und Feuerwehrstationen am Sonntag auch immer unbesetzt.

//Edit: Selbst in der Autoindustrie werden teilweise Sonntags Schichten gefahren. Sonntag komplett dicht zu machen, können sich große Firmen heutzutage gar nicht mehr leisten. Insofern würde ich einfach mal bei deiner BG nachfragen. Der Arbeitgeber duldet das, oder?
米斯蘭迪爾
"In einer Zeit universellen Betruges wird das Aussprechen der Wahrheit zu einem revolutionären Akt." -- 1984, George Orwell

Geändert von Mithrandir ( 7. Jun 2010 um 15:44 Uhr)
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#5

AW: Sonnstag-/Feiertagsarbeiten - Versicherungsschutz?

  Alt 7. Jun 2010, 15:45
Also ich hab immer wieder mal Bereitschaft und muss somit 24x7 erreichbar sein. Da passiert das öfter dass ich an Feiertagen oder Wochenenden arbeiten muss. Ich bin mir zu 99% sicher das ich dabei versichert bin!
Frage mich warum du denkst des es verboten ist am Sonntag oder an einem Feiertag zu arbeiten. Wenn du Arbeitnehmer bist kann es nur sein das es dir dein Chef verbietet oder dein Chef dich nicht einteilen darf (sollte alles im Arbeitsvertrag stehen).

Wichtig ist nur das du Arbeits- und Ruhezeiten einhaltest. Diese sind glaube ich max. 60 Stunden in der Woche arbeiten, max. 12 Stunden am Tag, nach 6 Stunden eine Pause von min. 30 min, Ruhezeiten von 6 Stunden zwischen zwei Arbeitstage.
Achtung ich bin Österreicher kann für Deutschland anderes sein
Alex
"Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse alles, was du sagst!" Matthias Claudius
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#6

AW: Sonnstag-/Feiertagsarbeiten - Versicherungsschutz?

  Alt 7. Jun 2010, 15:45
.. wer behauptet denn, daß man Sonn- und Feiertags nicht arbeiten darf?
Naja,

"behaupten" tut dies das Arbeitszeitgesetz

Und darum die Frage. Wenn ich ja nicht im Büro sein darf könnte die Berufsgenossenschaft ja auf die Idee kommen zu sagen das sie bei einem Unfall nicht zahlen.

Die Frage dürfte eine Berufsgenossenschaft wohl am besten beantworten können.
Stimmt. Die Frage ich mal.
Genau. Deshalb sind Krankenhäuser, Rettungswachen und Feuerwehrstationen am Sonntag auch immer unbesetzt.
Du musst mal lesen was das Wort "Grundsätzlich" für eine Bedeutung hat
Stephan B.
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#7

AW: Sonnstag-/Feiertagsarbeiten - Versicherungsschutz?

  Alt 7. Jun 2010, 15:55
//Edit: Selbst in der Autoindustrie werden teilweise Sonntags Schichten gefahren. Sonntag komplett dicht zu machen, können sich große Firmen heutzutage gar nicht mehr leisten. Insofern würde ich einfach mal bei deiner BG nachfragen. Der Arbeitgeber duldet das, oder?
Ich komm ja aus der Microelektronikbranche und da laufen einige Prozesse schonmal 24-48 Stunden, dazu kommt noch, daß es nach 'ner "längeren" Pause eine Weile dauert, bis die Anlagen angefahren sind (da geht auch schonmal ein Tag flöten).
Wenn wir also am Wochenende und Feiertage garnicht gearbeitet hätten, dann hätten wie maximal 2-3 Tage die Woche zum Arbeiten gehabt, was einfach nicht effektiv ist.

PS: Die in der Bei Google suchenGläserne Manufaktur arbeiten nicht am Wochenende ... aber auch sonst arbeiten die recht wenig.



Wie gesagt, wenn es in deinem Arbeitsvertrag drinsteht, daß du da arbeiten mußt, bzw. daß es mal vorkommen kann, dann bist du da eigentlich auch versichert.
Neuste Erkenntnis:
Seit Pos einen dritten Parameter hat,
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#8

AW: Sonnstag-/Feiertagsarbeiten - Versicherungsschutz?

  Alt 7. Jun 2010, 15:56
Zitat von §10 Abs 1 ArbZG:
Sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können, dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen abweichend von § 9 beschäftigt werden ... zur Vermeidung einer Zerstörung oder erheblichen Beschädigung der Produktionseinrichtungen.
Damit dürften wohl auch Wartungsarbeiten an Sonn- und Feiertagen zulässig sein
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#9

AW: Sonnstag-/Feiertagsarbeiten - Versicherungsschutz?

  Alt 7. Jun 2010, 16:03
Und darum die Frage. Wenn ich ja nicht im Büro sein darf könnte die Berufsgenossenschaft ja auf die Idee kommen zu sagen das sie bei einem Unfall nicht zahlen.
Im Gegenzug könntest du dann sagen "Wenn ich nicht versichert bin, weil ich ja eigentlich nicht arbeiten dürfte, dann arbeite ich auch nicht an diesem Tag."

Ich denke mal nicht, daß die Versicherungszeiten an irgendwelche Gesetze, sondern an die Arbeitszeiten gebunden sind.
Wenn du arbeitest (inkl. Hin- und Rückweg), dann bist du auch versichert.



PS: Selbst Pfacher arbeiten am Wochenende, wobei die Kirchen doch die sind, welche seit Jahren für ein arbeitsfreies Wochenende sind.
Neuste Erkenntnis:
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#10

AW: Sonnstag-/Feiertagsarbeiten - Versicherungsschutz?

  Alt 7. Jun 2010, 16:09
Du musst mal lesen was das Wort "Grundsätzlich" für eine Bedeutung hat
Mach ich. Im Gegenzug liest du dir §10, Abs. 1, Punkt 14 durch:
Zitat:
[..] sowie bei der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit von Datennetzen und Rechnersystemen,
Nichts anderes tust du doch, oder?
米斯蘭迪爾
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