Die Stammdaten werden in der DsFinV-K beschrieben. Das sind Hauptsächlich Adress- und Kassendaten.
Die Artikelstammdaten gehören nicht dazu. Wir haben ja eine Einzelaufzeichnungspflicht, da ist ja bei jedem Artikel der Preis im jeweiligen Bon zu sehen. Somit muss bei einer Preisänderung kein Kassenabschluss durchgeführt werden.
Richtig! So ungefähr mache ich das auch.
Wie oft jemand seine Preise ändert ist dem Finanzamt egal!