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AW: cc.KassenSichV.* - Die Unitsammlung zur Kassensicherungverordnung des BMF
7. Dez 2022, 11:22
Hallo!
Das Bundeskabinett hat am 24.08.2022 dem Regierungsentwurf zur Änderung der Abgabenordnung zugestimmt. Damit gelten die Änderungen bereits ab dem 01.01.2023.
Eine der gravierendsten Änderungen betrifft die „Beweiskraft der Buchführung“. Grundsätzlich sind die Buchführung und Aufzeichnungen der Besteuerung zu Grunde zu legen. Nun ist gesetzlich verankert worden, dass dies nicht mehr gilt, soweit
1. Nach den Umständen des Einzelfalls Anlass besteht, die sachliche Richtigkeit zu beanstanden oder
2. Elektronische Daten nicht nach Vorgabe der einheitlichen digitalen Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden können.
Das bedeutet, dass das Finanzamt hinzu schätzen darf, wenn Sie die Kassengrundaufzeichnungen nicht im DSFinV-K Format vorlegen können.
Da ich den Export im DSFinV-K Format bis jetzt geschlabbert habe (in der Hoffnung, dass die angekündigte Erweiterung kommt) hier nochmal die Nachfrage, ob sich da noch etwas tut, oder ob es vielleicht jemanden gibt, der den Export schon umgesetzt hat.
Danke im Vorraus
Mike
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