Hier ist das recht umfassend beschrieben:
Abmahnwelle wegen Google Fonts
Interessant finde ich diesen Passus:
Zitat:
Genaugenommen stützen sich also die Abmahner insgesamt nur auf ein Urteil für ihre Abmahnung.
und weiter
Zitat:
Ganz wichtig ist, dass der vom LG München entschiedene Fall aus keiner Massenabmahnung resultierte. Ob auch Schadenersatzansprüche zugesprochen werden, wenn die Personen massenhaft und absichtlich auf Seiten gehen mit dem „Ziel“, dass dort ihre Persönlichkeitsrechte verletzt werden, ist ziemlich zweifelhaft. Genau so stellt sich das Verhalten der Abmahnenden aber da. Ob das LG München die Entscheidung bei einer Massenabmahnung nochmal so treffen würde, halten wir für fraglich.