...die damals von Matthias Eißing angebotene Lösung:
Wenn man diese Lösung liest, dann gewinnt man den Eindruck, dass es Emba nicht darum geht, einen Käufer ohne Suscription zu prellen, sondern dass Emba sein System so strukturiert hat, dass jemand wie der TE sich darin verheddert und sein Anliegen nur händisch erfüllt werden kann (aber nach Eißing auch wird). Dennoch bewegt sich die Firma mit ihrer E-Mail auf dünnem Eis. Selbst wenn sie in den Lizenzvertrag aufgenommen hätte, dass ein Käufer kein Anrecht auf mehr als dreimalige Installation hätte, hätte das vor deutschem Recht wegen einseitiger Benachteiligung des Käufers kaum Bestand. Solch ein Gedanke ist amerikanischem Recht aber relativ fremd; da können bezahlte Lizenzen auch einfach "zurückgezogen" werden.