vielleicht sollten weibliche formen von nomen abgeschafft werden.
Wenn es nur noch bürger und keine bürgerinnen mehr gibt, dann muss zwangsweise das geschlecht mit angegeben werden, wenn man ein bestimmtes geschlecht meint.
Wenn man bürger meint, dann sagt man "liebe bürger" (alle geschlechter)
wenn man die männlichen bürger meint, dann sagt man "liebe männlichen bürger".
Wenn man bürgerinnen mein dann sagt man "liebe weiblichen bürger".
In der regel würde man immer sagen "liebe bürger", denn in den meisten gesprächen ist das geschlecht völlig unterheblich.
Es gibt kein alleistellungsmerkmal (-innen) mehr für frauen.
Frauen sind dann zwangsläufig "mitgemeint", weil es keine spezielle weibliche form mehr gibt.
Männer sind dann zwangsläufig "mitgemeint", weil es keine spezielle männliche form mehr gibt.
aber da liegt doch der hund begraben: Es stört, dass bei der gewählten männlichen form frauen "zwangsläufig" mitgemeint sind. So läuft es doch schon "seit jahrhunderten" und genau das ist doch die ursache dafür, dass heute über das gendern diskutiert wird.
Das problem mit dem status quo behebt man doch nicht, in dem man den status quo zu status quo erhebt
warum nicht einfach so?
Zitat:
wenn man alle anwesenden personen meint, dann sagt man "liebe bürgerinnen und bürger"
wenn man die damenwelt ansprechen möchte, dann sagt man "liebe bürgerinnen".
Wenn man die kerls meint, dann sagt man "liebe bürger".
das schöne ist, man muss nix umdefinieren, sondern kann einfach die möglichkeiten, die unsere sprache bietet, nutzen.
Immer beide Geschlechter anzusprechen erschwert in vielen Fällen das Verständnis der Sätze. Egal ob geschrieben oder gesprochen. Wenn es nur um die Anrede geht, dann kann man natürlich "Liebe Bürgerinnen und Bürger" sagen. Aber das sollte die Ausnahme sein. Bestes Beispiel Gesetzestexte. In den Gesetzestexten werden zu 99% immer Frauen UND Männer gemeint (*). Lese mal einen Gesetzestext, bei dem immer beide Geschlechter getrennt angesprochen werden. Statt "Täter, Zeuge und Geschädigter" heißt es dann immer "der Täter oder die Täterin", "der Zeuge oder die Zeugin", "der Geschädigte oder die Geschädigte". (
Oh ich sehe Grade. Ist "Geschädigte" eine weibliche oder männliche Form.)
Von mir aus kann man auch die weibliche Form für beide Geschlechter als allgemeingültig verwenden.
Wenn man Bürger meint, dann sagt man "liebe Bürgerinnen" (alle Geschlechter)
wenn man die männlichen Bürger meint, dann sagt man "liebe männlichen Bürgerinnen".
Wenn man Bürgerinnen mein dann sagt man "liebe weiblichen Bürgerinnen".
Ich glaube die Akzeptanz ist dann nicht all zu hoch für diese Form.
(*) Tatsächlich gibt es Dinge die explizit
nur für Männer strafbar sind. ....
Warum sind im Zitat eigentlich jede Menge Schreibfehler, die im Original nicht enthalten sind? Hast Du da irgendein PlugIn installiert, dass die Groß-/Kleinschreibung auf die eher im Englischen übliche Form "normalisiert".
Befremdlich. Eigentlich erwarte ich beim Zitieren, dass das Original unverändert übernommen wird. Im Original gefundene Fehler werden mit
sic gekennzeichnet. Andernfalls kann man sich ja nicht mal mehr darauf verlassen, dass Zitate auch tatsächlich Zitate sind und nicht mehr oder weniger freie Interpretationen. (Aber das nur am Rande.)
Zitat:
Immer beide Geschlechter anzusprechen erschwert in vielen Fällen das Verständnis der Sätze.
Das empfinde ich persönlich nicht so, im Gegenteil, mich stört das Fehlen beider Formen, wenn sich aus dem Kontext ergibt, das eigentlich beide gemeint sein sollen. Ist nur eine Form aufgeführt, gehe ich davon aus, das auch nur eine Form gemeint ist.
Und ja: Für Gesetzestexte weiß ich auch
noch keine passende Lösung und sehe das als eher schwieriges Unterfangen an.
Zitat:
(
Oh ich sehe Grade. Ist "Geschädigte" eine weibliche oder männliche Form.)
gehört zu den Ausnahmen, bei denen weibliche und männliche Form gleich sind. Bei den Geschädigten ist es also so, dass die Geschädigten immer alle Geschädigten umfassen
Zitat:
Statt "Täter, Zeuge und Geschädigter" heißt es dann immer "der Täter oder die Täterin", "der Zeuge oder die Zeugin", "der Geschädigte oder die Geschädigte".
Hier tendiere ich dann aber eher zu
Zitat:
Statt "Täter, Zeuge und Geschädigter" heißt es dann immer "Täterinnen bzw. Täter", "Zeuginnen oder Zeugen", "die geschädigten Personen".
Wobei:
bzw.,
oder könnte je nach Zusammenhang auch
und sein. Das kommt dann etwas auf den Kontext an.
Insgesamt sollte man dann hier aber auf juristisch korrekte und (möglichst) unanfechtbare Formulierungen setzen. Dazu fehlt mir aber jedliche Expertise.
Und wenn man in die Präamble der Gesetze schreibt, dass man aus Gründen der Lesbarkeit, ... nur die weibliche, nur die männliche, nur eine geschlechtsneutrale Form wählt, dann ist das auch ok.
Nur die grundsätzliche, implizite Annahme, dass die reine männlich Form immer und überall ausnahmslos auch die weibliche Form beinhaltet, widerstrebt mir.
Ich erwarte einfach, dass in einem Anschreiben, in einer Ansprache, in den Nachrichten, ... erkennbar ist, welcher Personenkreis gemeint ist. Werden nur Damen angesprochen, ist die weibliche Form zu verwenden. Werden nur Herren angesprochen, ist die männliche Form zu wählen. Sind Damen und Herren angesprochen, sind Damen und Herren anzusprechen.
Aber das dürfte letztlich in eine Grundsatzdiskussion führen, die wir hier nie und nimmer aufgelöst bekommen.
Die ultimativ richtige und alle zufriedenstellende Lösung wird es (höchstwahrscheinlich) nicht geben. Am Ende wird ein Kompromiss herauskommen, der mehr oder weniger viele zufrieden stellt oder unzufrieden zurücklässt.
Wesentlich an der Diskussion scheint mir aber, dass hier eine bestehende Problematik mal zur Sprache kommt und in das Bewusstsein einer größeren Personengruppe gelangt, dass über ein paar einfach so übernommene sprachliche "Gewohnheiten" bewusst nachgedacht und über deren Sinnhaftigkeit diskutiert wird. Was am Ende dabei rauskommt? Keine Ahnung. Warten wir es ab.