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bernau

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#145

AW: Gendering in Jobangeboten

  Alt 22. Dez 2021, 19:34

vielleicht sollten weibliche formen von nomen abgeschafft werden.

Wenn es nur noch bürger und keine bürgerinnen mehr gibt, dann muss zwangsweise das geschlecht mit angegeben werden, wenn man ein bestimmtes geschlecht meint.

Wenn man bürger meint, dann sagt man "liebe bürger" (alle geschlechter)
wenn man die männlichen bürger meint, dann sagt man "liebe männlichen bürger".
Wenn man bürgerinnen mein dann sagt man "liebe weiblichen bürger".

In der regel würde man immer sagen "liebe bürger", denn in den meisten gesprächen ist das geschlecht völlig unterheblich.

Es gibt kein alleistellungsmerkmal (-innen) mehr für frauen.
Frauen sind dann zwangsläufig "mitgemeint", weil es keine spezielle weibliche form mehr gibt.
Männer sind dann zwangsläufig "mitgemeint", weil es keine spezielle männliche form mehr gibt.
aber da liegt doch der hund begraben: Es stört, dass bei der gewählten männlichen form frauen "zwangsläufig" mitgemeint sind. So läuft es doch schon "seit jahrhunderten" und genau das ist doch die ursache dafür, dass heute über das gendern diskutiert wird.

Das problem mit dem status quo behebt man doch nicht, in dem man den status quo zu status quo erhebt

warum nicht einfach so?
Zitat:
wenn man alle anwesenden personen meint, dann sagt man "liebe bürgerinnen und bürger"
wenn man die damenwelt ansprechen möchte, dann sagt man "liebe bürgerinnen".
Wenn man die kerls meint, dann sagt man "liebe bürger".
das schöne ist, man muss nix umdefinieren, sondern kann einfach die möglichkeiten, die unsere sprache bietet, nutzen.
Immer beide Geschlechter anzusprechen erschwert in vielen Fällen das Verständnis der Sätze. Egal ob geschrieben oder gesprochen. Wenn es nur um die Anrede geht, dann kann man natürlich "Liebe Bürgerinnen und Bürger" sagen. Aber das sollte die Ausnahme sein. Bestes Beispiel Gesetzestexte. In den Gesetzestexten werden zu 99% immer Frauen UND Männer gemeint (*). Lese mal einen Gesetzestext, bei dem immer beide Geschlechter getrennt angesprochen werden. Statt "Täter, Zeuge und Geschädigter" heißt es dann immer "der Täter oder die Täterin", "der Zeuge oder die Zeugin", "der Geschädigte oder die Geschädigte". (Oh ich sehe Grade. Ist "Geschädigte" eine weibliche oder männliche Form.)

Von mir aus kann man auch die weibliche Form für beide Geschlechter als allgemeingültig verwenden.

Wenn man Bürger meint, dann sagt man "liebe Bürgerinnen" (alle Geschlechter)
wenn man die männlichen Bürger meint, dann sagt man "liebe männlichen Bürgerinnen".
Wenn man Bürgerinnen mein dann sagt man "liebe weiblichen Bürgerinnen".

Ich glaube die Akzeptanz ist dann nicht all zu hoch für diese Form.



(*) Tatsächlich gibt es Dinge die explizit nur für Männer strafbar sind. ....
Gerd
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Geändert von bernau (22. Dez 2021 um 19:36 Uhr)
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